Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Unterlassen einer hinreichenden Kontrolle einer Infektion nach einer Injektion im Fuß einen groben Behandlungsfehler darstellt und der Orthopäde in diesem Fall zu haften hat.
Der Klägerin war ein Medikament zur Behandlung von Sehnenentzündung in den Fuß injiziert worden, infolgedessen es zu einer Infektion kam, woraufhin der Orthopäde ihr Antibiotika verordnete. Letztlich musste die Infektionswunde operativ und mehrfach stationär behandelt werden - die Klägerin kann nur noch kurze Strecken schmerzfrei gehen. Nun klagte sie auf 30.000 € Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Aufklärung.
DAS OLG Hamm gab der Klage statt - die Injektion war zwar nicht fehlerhaft vorgenommen worden, jedoch hafte der Orthopäde dennoch, da er die Klägerin nicht hinreichend über die Risiken einer Infektion aufgeklärt habe und nicht hinreichend den Verlauf kontrolliert habe, was bei einer Entzündung täglich passieren sollte. Mit Blick auf die langwierige Behandlung und die dauerhaft bleibenden Schäden sei auch die Höhe des Schmerzensgeldes gerechtfertigt.
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29.10.2009
Rechtsanwalt Hamburg
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Medizinrecht, Arztrecht, Behandlungsfehler
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05.09.2009
Betrugsverfahren wg. angeblichen Krebs-Heilmittel
Es wurden 3 Kaufleute, ein Chefarzt und ein Wissenschaftsjournalist wegen Verkaufs des in Deutschland nicht zugelassenen angeblichen Krebswundermittels Galavit wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verurteilt. Diese Schuldspüche wurden nun bestätigt.
Die Angeklagten führten an Krebspatienten Spritzenkuren (16.800 DM /Einheit) mit dem hier nicht zugelassenen und aus Russland stammenden Präparat Galavit durch, welches sie vom russischen Hersteller über internationale Apotheken bezogen, wo es selbst die Patienten zu einem wesentlich niedrigeren Preis hätten erwerben können. Stattdessen erzählten die Angeklagten den Patienten, das Mittel sei in Deutschland nur schwer und viel teurer erhältlich.
Zudem wurden sie mit der Behauptung getäuscht, die Wirksamkeit sei wissenschaftlich bestätigt. Es bewirke Heilung oder zumindest Besserung des Krankheitsbildes und der Lebensqualität. Des weiterem beauftragten sie einen bekannten Schauspieler in der Öffentlichkeit die Wirksamkeit von Galavit zu bestätigen. Weder war der Schauspieler jedoch an Krebs erkrankt gewesen, noch gab es diese wissenschaftlichen Studien und Beweise, was den Angeklagten bekannt war.
Der BGH hat die Schuldsprüche nun bestätigt. Allerdings wird ein weiteres Mal über die Höhen der Strafen entschieden.
Die Angeklagten führten an Krebspatienten Spritzenkuren (16.800 DM /Einheit) mit dem hier nicht zugelassenen und aus Russland stammenden Präparat Galavit durch, welches sie vom russischen Hersteller über internationale Apotheken bezogen, wo es selbst die Patienten zu einem wesentlich niedrigeren Preis hätten erwerben können. Stattdessen erzählten die Angeklagten den Patienten, das Mittel sei in Deutschland nur schwer und viel teurer erhältlich.
Zudem wurden sie mit der Behauptung getäuscht, die Wirksamkeit sei wissenschaftlich bestätigt. Es bewirke Heilung oder zumindest Besserung des Krankheitsbildes und der Lebensqualität. Des weiterem beauftragten sie einen bekannten Schauspieler in der Öffentlichkeit die Wirksamkeit von Galavit zu bestätigen. Weder war der Schauspieler jedoch an Krebs erkrankt gewesen, noch gab es diese wissenschaftlichen Studien und Beweise, was den Angeklagten bekannt war.
Der BGH hat die Schuldsprüche nun bestätigt. Allerdings wird ein weiteres Mal über die Höhen der Strafen entschieden.
04.09.2009
Ärztliche Zulassung "Herzchirurgie"
Es muss erneut geprüft werden, ob Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Herzchirurgie" für dieses Fachgebiet zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden dürfen, da der alleinige Abschluss einer Weiterbildung nicht ausreicht. Es werden nur Ärzte zugelassen, deren Fachgebiet Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist, was eine ambulante Behandlung beinhaltet.
Nur wenn Leistungen dieses Gebietes in relevatem Umfang auch ambulant erbracht werden können, kommt eine Zulassung infrage. Im Zentrum der Herzchirurgie stehen Operationen, und es steht noch nicht fest, ob diese schon in größerem Umfang ambulant erbracht werden können. Diese Feststellung muss nachgeholt werden.
Nur wenn Leistungen dieses Gebietes in relevatem Umfang auch ambulant erbracht werden können, kommt eine Zulassung infrage. Im Zentrum der Herzchirurgie stehen Operationen, und es steht noch nicht fest, ob diese schon in größerem Umfang ambulant erbracht werden können. Diese Feststellung muss nachgeholt werden.
15.08.2009
Rechtsanwälte Medizinrecht: Kanzlei Einhoff
Kanzlei vertritt: Krankenhausträger & Arzt
Andreas Einhoff
Rechtsanwalt TSP Medizinrecht
- 1993: nach 2. Staatsexamen Beginn der anwaltlichen Tätigkeit in auf Krankenhaus-, Arzt-, und Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien
- 1998-2001: Leiter der Personalabteilung in Großkrankenhaus
- seit 2002: selbstständiger Rechtsanwalt
- Spezialgebiete: Arbeits- und Krankenhausrecht mit den Schwerpunkten Chefarztvertragsrecht un kirchliches Arbeitsrecht
- Kooperation mit weiteren Rechtsanwälten aus dem Gesundheitswesen
Adresse:
Hellweg 8
44787 Bochum
Kontakt:
Telefon: 0234 - 5839551
Telefax: 0234 - 5839571
sekretariat@kanzlei-einhoff.de
Kanzleischwerpunkte:
- Krankenhausrecht
- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht für Heilberufe
- Chefarztrecht
- Allgemeines Medizinrecht
- Abrechnungsrecht
- Gebührenrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Werberecht
11.08.2009
Der Arztvertrag im Arzthaftungsrecht
Der Begriff des Arztrechtes ist bislang nicht umfassend kodifiziert und kein abgeschlossenes System. So sind manche Teilbereiche wie das Arzthaftungsrecht erst durch das Richterrecht entwickelt worden. Dies bedeutet, sie werden nicht von der Legislative oder Exekutive festgesetzt, sondern entstehen erst in der Rechtsprechung.
Den allgemeinen Vorschriften entsprechend kommt der Arztvertrag meist durch konkludentes Verhalten zustande. Konkludente Handlungen sind Aktionen, die auf Willenserklärungen schliessen lassen, ohne dass die Erklärung tatsächlich erfolgt.
Zudem können fachspezifische Richtlinien aus em Arztvertrag an Bedeutung erlangen. Zum Beispiel um rechtliche Grenzen aufzuzeigen, Rechtspflichten eines Arztes zu bestimmen und den fachärztlichen Standard auszuprägen. So gewinnen diese Richtlinien haftungsrechtlich juristische Relevanz, sofern sie die erforderliche Sorgfalt darstellen.
Sachgegenstand im Vertrag ist die sachverständige Ausführung von Heilbehandlungen eines Arztes. Vor dem Hintergrund der Unbeherrschbarkeit des menschlichen Körpers kann ein Arzt den Heilerfolg nicht garantieren. In Ausnahmefällen kann ein Arztvertrag auch werkvertragliche Elemente enthalten Z.B. Leistungen der Medizintechnik und der Labortechnik, oder im Falle kosmetischer Operationen oder prothetischen Zahnbehandlungen.
Den allgemeinen Vorschriften entsprechend kommt der Arztvertrag meist durch konkludentes Verhalten zustande. Konkludente Handlungen sind Aktionen, die auf Willenserklärungen schliessen lassen, ohne dass die Erklärung tatsächlich erfolgt.
Zudem können fachspezifische Richtlinien aus em Arztvertrag an Bedeutung erlangen. Zum Beispiel um rechtliche Grenzen aufzuzeigen, Rechtspflichten eines Arztes zu bestimmen und den fachärztlichen Standard auszuprägen. So gewinnen diese Richtlinien haftungsrechtlich juristische Relevanz, sofern sie die erforderliche Sorgfalt darstellen.
Sachgegenstand im Vertrag ist die sachverständige Ausführung von Heilbehandlungen eines Arztes. Vor dem Hintergrund der Unbeherrschbarkeit des menschlichen Körpers kann ein Arzt den Heilerfolg nicht garantieren. In Ausnahmefällen kann ein Arztvertrag auch werkvertragliche Elemente enthalten Z.B. Leistungen der Medizintechnik und der Labortechnik, oder im Falle kosmetischer Operationen oder prothetischen Zahnbehandlungen.
09.08.2009
Rechtsanwälte: Beckmann Massmann Rechtsanwälte
Erika Leimkühler
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht
Kanzlei vertritt: Patient & Arzt
- Beratung zu Fragen im Arzthaftungsrecht (insb. Prüfung v. ärztlichen Behandlungsfehlern, Berechtigung zur Erhebung/Abwehr v. Ansprüchen auf Schadensersatz & Schmerzensgeld, Fragen der Verjährung jeglicher Forderungen)
- weiterere Schwerpunkte: ärztliches Berufsrecht, allgemeines Arztrecht, Arztstrafrecht
- Möglichkeiten und Hilfe zur Gründung v. Zweitpraxen & Erweiterung v. Arztpraxen
- Abklärung wichtiger Aspekte bei Gründung eines MVZ, Umsetzung eines Praxiskaufvertrags & Bewertung v. Arztpraxen
- mehrjährige Tätigkeit im Versicherungsbereich, Beratung zu Versicherungsrecht, Recht der privaten Krankenversicherung, Fragen der Lebensversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeit)
Mitglied bei:
Deutscher Anwaltsverein (DAV)
Anwaltsverein Herford
AG Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
Adresse:
Arndtstraße 8
32052 Herford
Kontakt:
Telefon: 05221 - 9147 - 0
Telefax: 05221 - 532 28
info@rain-leimkuehler.de
Kanzleischwerpunkte:
- Arzthaftungsrecht
- Zahnarzthaftungsrecht
- Krankenhausrecht
- Geburtsschadensrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Ahackenrzneimittelhaftungsrecht
- Strafrecht & Strafverteidigung
- Versicherungsrecht
- Chefarztrecht
- Allgemeines Medizinrecht
- Abrechnungsrecht
- Gebührenrecht
- Arzneimittelregress
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Werberecht
01.08.2009
Rechtsanwälte: Kanzlei Dr. Baumgart
KANZLEI DR. BAUMGART
Kanzlei vertritt: Patient & Arzt
Dr. Marc Christoph Baumgart
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht
- aufgewachsen und Schule in Hamburg
- Studium, Promotion in Freiburg
- Auslandsaufenthalte in Togo/Westafrika und
USA
- Referendariat in Berlin und New York
- Rechtsanwalt seit 1996 in Berlin und Potsdam
- Einzelkanzlei in Bürogemeinschaft in Berlin am Kurfürstendamm
- besondere anwaltliche Spezialisierungen: Medizinrecht, Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, ärztliches Berufsrecht
- Sozialrecht: Erwerbsunfähigkeitsrenten, Erwerbsminderungsrenten, Behindertenrecht, Versicherungsrecht
Mitgliedschaften und Weiterbildung:
Mitglied der Ethikkommission in der Ärztekammer Berlin
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
Mitglied des Berliner Anwaltvereins (BAV)
Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Adresse:
Kurfürstendamm 42
10719 Berlin
Kontakt:
Telefon: 030 / 88 62 49 00
Telefax: 030 / 88 62 49 02
m.c.baumgart@t-online.de
Kanzleischwerpunkte:
Kanzlei vertritt: Patient & Arzt
Dr. Marc Christoph Baumgart
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USA
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- Einzelkanzlei in Bürogemeinschaft in Berlin am Kurfürstendamm
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- Sozialrecht: Erwerbsunfähigkeitsrenten, Erwerbsminderungsrenten, Behindertenrecht, Versicherungsrecht
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10719 Berlin
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- Arzthaftungsrecht
- Zahnarzthaftungsrecht
- Krankenhausrecht
- Geburtsschadensrecht
- Medizinprodukterecht
- Arzneimittelhaftungsrecht
- Strafrecht & Strafverteidigung
- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht für Heilberufe
- Chefarztrecht
- Allgemeines Medizinrecht
- Arzneimittelzulassungsrecht
- Abrechnungsrecht
- Gebührenrecht
- Arzneimittelregress
- Apothekenrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Werberecht
28.07.2009
Rechtsanwälte: Lex Medicorum Kanzlei für Medizinrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Kanzlei:
LEX MEDICORUM KANZLEI FÜR MEDIZINRECHT
Kanzlei vertritt: Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Pflegedienste etc.)
- vertiefte Branchenerfahrung & intensive Vernetzung m. anderen Dienstleistern
- Betrachtungsansatz der Kanzlei bezieht auch wirtschaftliche & strategische Aspekte mit ein, um Mandanten positiv und nachhaltig im Gesundheitsmarkt zu positionieren
- berät ausschliesslich Leistungserbringer, um Interessenkollisionen zu vermeiden & uneingeschränkte, vertrauensvolle Zusammenarbeit zu sichern
Adresse:
Funkenburgstraße 17
04105 Leipzig
Kontakt:
Telefon: 0341 - 308 55 26
Telefax: 0341 - 308 53 47
info@lex-medicorum.de
Kanzleischwerpunkte:
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- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht für Heilberufe
- Chefarztrecht
- Allgemeines Medizinrecht
- Gebührenrecht
- Apothekenrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Werberecht
- Arztrecht
- Kassenarztrecht
23.07.2009
Rechtsanwälte - Wir stellen vor: JUSMED Rechtsanwälte
Kanzlei vertritt: Patient & Arzt
Jost Nüßlein
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht
- Seit 1998 in Frankfurt am Main
- Tätigkeitsschwerpunkt Arztrecht und Medizinrecht
- 2006 Ernennung zum Fachanwalt für Medizinrecht
- Autor zahlreicher Fachartikel zum Arztrecht und Medizinrecht
- Rechtsberater des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ)
Adresse:
Petterweilstraße 44
60385 Frankfurt am Main
Kontakt:
Telefon: 069 - 46 99 88 18
Telefax: 069 - 46 70 27
info@jusmed.de
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