Es wurden 3 Kaufleute, ein
Chefarzt und ein Wissenschaftsjournalist wegen Verkaufs des in Deutschland nicht zugelassenen angeblichen
Krebswundermittels Galavit wegen
gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verurteilt. Diese
Schuldspüche wurden nun bestätigt.
Die
Angeklagten führten an Krebspatienten Spritzenkuren (16.800 DM /Einheit) mit dem hier nicht zugelassenen und aus Russland stammenden
Präparat Galavit durch, welches sie vom russischen Hersteller über internationale Apotheken bezogen, wo es selbst die Patienten zu einem wesentlich niedrigeren Preis hätten erwerben können. Stattdessen erzählten die
Angeklagten den Patienten, das Mittel sei in Deutschland nur schwer und viel teurer erhältlich.
Zudem wurden sie mit der Behauptung getäuscht, die Wirksamkeit sei wissenschaftlich bestätigt. Es bewirke Heilung oder zumindest Besserung des Krankheitsbildes und der Lebensqualität. Des weiterem beauftragten sie einen bekannten Schauspieler in der Öffentlichkeit die Wirksamkeit von
Galavit zu bestätigen. Weder war der Schauspieler jedoch an
Krebs erkrankt gewesen, noch gab es diese wissenschaftlichen Studien und Beweise, was den Angeklagten bekannt war.
Der BGH hat die Schuldsprüche nun bestätigt. Allerdings wird ein weiteres Mal über die Höhen der Strafen entschieden.