11.06.2011

Die Mythen des Marihuana - und was wirklich dran ist

Cannabis - die wahrscheinlich häufigste Gesellschaftsdroge neben Nikotin und Alkohol, die dennoch in den meisten Ländern illegal ist. Eine Droge, deren geschichtlicher roter Faden sich durch viele Völker zieht, und die seit vielen Jahrhunderten sowohl aus medizinischen als auch aus genusstechnischen Gründen konsumiert wird. Die Propaganda der 60er und 70er Jahre jedoch hat wirksam dafür gesorgt, Marihuana mit Mythen und Legenden zu beladen, die jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehren. Wieviel Wahrheitsgehalt steckt tatsächlich hinter den Vorwürfen, denen die "Droge" sich seitdem vergeblich zu stellen versucht?

Fetteinlagerung

"THC wird im Fettgewebe eingelagert und wirkt daher noch Tage bzw. Wochen nach dem Konsum weiter."

Dies ist vermutlich ein Mythos, der aus reinem Halbwissen entstanden ist. Zunächst ist zu sagen, dass der "High-Effekt“ vom sogenannten delta-9-Tetrahydrocannabinol verursacht wird (das "normale" THC). Dieses ist jedoch nur wenige Stunden aktiv, da der Körper direkt nach der Aufnahme beginnt, dieses in trägere Moleküle (sog. Metaboliten) abzubauen, die nicht mehr psychotrop sind. Diese Abbauprodukte werden aufgrund ihrer lipophilen Eigenschaften tatsächlich im Fettgewebe eingelagert, sind aber nicht vergleichbar mit dem euphorisierenden Ursprungsstoff delta-9-THC und werden mit der Zeit wieder ganz normal in den Blutkreislauf abgegeben und gänzlich abgebaut bzw. ausgeschieden. Ein positiver Cannabis-Drogentest beweist also keinesfalls, dass man zu diesem Zeitpunkt unter der Wirkung von Cannabis steht.


Kognitive Leistungsfähigkeit

"Cannabis verursacht Gedächtnisschwund, beeinträchtig die kognitive Leistung und verringert die Intelligenz."

Dies ist ein weiterer Mythos, der nur halbwahr ist. Die akute (!) Wirkung von Cannabis auf das Kurzzeitgedächtnis und die Denkfunktionen ist unumstritten. Jedoch gibt es weder Beweise noch Indizien, dass regelmäßiger Cannabiskonsum sich langfristig auf Gehirnleistungen oder Intelligenz auswirkt. Im Gegensatz zu starkem, chronischem Alkoholkonsum beispielsweise findet bei starkem chronischem Marihuanakonsum keine gravierende Beeinträchtigung statt.

Im Gegenteil - Ergebnisse aus Tierversuchen der Ohio State University mit einem THC-ähnlichen synthetischen Medikament konnten sogar zeigen, dass die Gedächtnisleistung nach Einnahme der Substanz sogar verbessert wurde. Anhand dieser Befunde versuchen Forscher nun, ein Medikament gegen Alzheimer zu entwickeln.

Sichere Aussagen lassen sich jedoch nur durch Langzeituntersuchungen am Menschen machen, von denen bisher lediglich eine durchgeführt wurde - allerdings mit erstaunlichem Ergebnis. Die Studie wurde vom John Hopkins Hospital in Baltimore mit 1318 Personen durchgeführt, die in starke Konsumenten, leichte Konsumenten und Nichtkonsumenten eingeteilt waren. In einem Zeitraum von 15 Jahren mussten sich die Probanden viermal dem sogenannten MMSE-Test unterziehen, eine standardisierte Methode zur Beurteilung von Aufmerksamkeit, Kurzzeitgedächtnis, Orientierung, Sprache und der Fähigkeit, einfachen Anweisungen zu folgen. Die maximal zu erreichende Punktzahl lag bei 30.

Nach Berechnung der individuellen Punktedifferenz der Teilnehmer konnte festgestellt werden, dass bei allen drei Gruppen die mittlere Punktezahl während des Zeitraumes um 1,2 gesunken war - bei starken Konsumenten wie bei Nichtkonsumenten. Es gab also keine signifikanten Unterschiede bei der Abnahme der kognitiven Leisungsfähigkeit zwischen den Teilnehmern.


Depressive Symptomatik und amotivales Syndrom

"Kiffen macht faul und demotiviert."

Das sogenannte amotivale Syndrom kann bis heute nicht dem Konsum von Cannabis zugeordnet werden. Vielmehr handelt es sich dabei um das klassische Henne-Ei-Problem: viele Menschen kommen erst in eine amotivale Phase und werden dadurch dem Drogenkonsum geneigter, greifen also dann erst zu Cannabis. Daher wird diese Persönlichkeitveränderung gerne der Droge zugewiesen.

Studien, die mit Schüler- und Studenten durchgeführt wurden, konnten bei regelmäßigen Konsumenten weder schlechtere akademische Leistungen noch geringere Motivation als bei Nichtkonsumenten belegen. Es konnte sogar statistisch festgestellt werden, dass Marihuanakonsumenten im Beruf besser bezahlt werden als der Durchschnitt der Nichtkonsumenten.

Die Studien, die vermeintlich stichfeste Hinweise für ein amotivales Syndrom durch Cannabis zu erbringen scheinen, gehen allerdings mit methodischen Unzulänglichkeiten vor. Beispielsweise sind sie nicht in der Lage, die Effekte des Marihuanakonsums von konfundierenden Effekten wie dem Wertewandel oder dem Entstehen eines alternativen Lebensstils seit den 60er Jahren zu trennen. Somit kann die depressive Sympomatik nicht eindeutig dem Konsum von Cannabis zugeschrieben werden.


Straftaten

"Cannabis fördert Gewalt und Straftaten."

Hinter diesem immer noch weit verbreiteten Mythos steckt vermutlich mehr Wahrheitsgehalt, als man annehmen möchte. Allerdings in einem ganz anderen Sinne - es ist nicht die Droge, die Straftaten fördert, sondern das Verbot der Droge! Kein rational denkender Mensch, der auch nur ansatzweise die Wirkung von THC im menschlichen Körper kennt, würde behaupten, es löse Aggressionen oder gar eine Neigung zu kriminellen Handlungen aus. Der durch die Strafverfolung entstehende Schwarzmarkt allerdings fördert in der Tat die Kriminalität. Neuen "Anbietern" auf dem Cannabismarkt wird der Einstieg erschwert, wodurch die steuerfreien Preise in die Höhe getrieben werden. Bedeutet: Optimale Bedingungen und hohe Gewinnspannen für Kriminelle, die sich erfolgreich am Schmuggel und Handel bereichen.

Obwohl sich die Herstellungskosten für Marihuana nicht geändert haben, hat sich der Wert drastisch vervielfacht. Einstmals nicht viel mehr wert als Tee, ist Cannabis heute teilweise halb so teuer wie Gold. Hinzu kommt noch, dass die Strafverfolgung zahlreicher eigentlich rechtschaffener Bürger die Aufklärung und Verfolgung wirklicher Verbrechen behindert. Die Aufklärungsrate sinkt, Kriminelle werden zu weiteren Verbrechen ermutigt und viele scheuen sich, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, weil sie selbst befürchten müssen, kriminalisiert zu werden.

Gehirnzellen

"Cannabis tötet Gehirnzellen."

Dieser Mythos ist schlicht falsch. Im Gegensatz zu Alkohol tötet THC keine Gehirnzellen, sondern "betäubt" sie nur. THC gelangt über das Blut ins Gehirn. Dort befinden sich am Ende der Nervenzellen Synapsen, die über Rezeptoren verfügen. THC Moleküle lagern sich dort nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip an, docken also an die Rezeptoren an und blockieren damit die Übertragung von verschiedenen Botenstoffen, die für die Weiterleitung von Impulsen verantwortlich sind. Daraus resultieren die veränderten Empfindungen und Wahrnemungen. Jedoch ist dieser Zustand nicht dauerhaft, nach einer gewissen Zeit lösen sich die Moleküle und legen die Andockstelle wieder frei, sodass die Impulse wieder ganz regulär weitergeleitet werden können.

Tierexperimentelle Forschungsergebnisse der Universität von Saskatchewan konnte zeigen, dass Cannabinoide den Hippocampus (eine Gehirnregion, die sehr wichtig für das Gedächtnis ist) sogar zur vermehrten Produktion von Nervenzellen anregen. Diese Beobachtung konnten sie zwar nicht bei einer akuten Behandlung feststellen, sehr wohl aber bei chronischer, also langfristiger Behandlung mit Cannabinoiden. Alle anderen getesteten Drogen (darunter Nikotin, Alkohol und Opiate) hemmten nachweislich das Zellwachtum.


Einstiegsdroge

"Cannabis ist eine Einstiegsdroge und verführt zum Konsum anderer, härterer Drogen."

Zahlreiche Studien und statistische Erhebungen haben gezeigt, dass nur ca. 2-5 % der Cannabiskonsumenten später bei harten Drogen landen. In den USA kommen auf 80 Millionen Cannabiskonsumenten "nur" wenige Hunderttausend Konsumenten harter Drogen - ein Verhältnis von weniger als 1 : 100. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 (!) die These von der Einstiegsdroge abgelehnt.

Niemand würde auf die Idee kommen, aus der Annahme "Alle schwarzen Schafe sind Tiere" zu folgern: "Alle Tiere sind schwarze Schafe". In Bezug auf Cannabiskonsumenten und Schwerstdrogenabhängige ist dies leider anders - die Tatsache, dass viele Konsumenten härterer Drogen Cannabis konsumieren spricht lange nicht dafür, dass dies vice versa ebenfalls zutrifft und viele Cannabiskonsumenten auch zu härteren Drogen greifen.

Dem Mythos mit der Einstiegsdroge lässt sich nicht leicht beikommen. Dabei handelt es sich schlichtweg um ein lange gehegtes und von vielen Seiten gepflegtes Vorurteil ohne jegliche Basis. Cannabis ist keine Einstiegsdroge - es ist höchsten die erste illegale Droge in der Konsumkette vieler. Denn dem Cannabiskonsum voran gehen in mehr als 90 % der Fälle der Alkohol- und Nikotinkonsum. Stellt sich nun die Frage: Warum in der Mitte der Kette die Verantwortlichkeit suchen, statt das vermeintliche Problem an der Wurzel zu packen?

Schizophrenie

"Cannbis kann Schizophrenie, Halluzinationen und Psychosen auslösen."

Nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnistand können wir lediglich sagen, dass Cannabis möglicherweise eine Schizophrenie auslösen kann, die bereits latent vorhanden ist, d.h. bei Personen, bei denen sie ohnehin aufgetreten wäre (betrifft ca. 1 % der Bevölkerung). Dies darf jedoch in keinem Falle ein Grund sein, Menschen für den Konsum zu betrafen, die sich in ihrer Eigenverantwortlichkeit dafür entschieden und davon keinerlei Schaden genommen haben.

In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, auf eine aufschlussreiche schwedische Studie hinzuweisen. Diese wurde an 50.465 Wehrpflichtigen durchgeführt. Sie brachte zutage, dass von den 5391 Cannabiskonsumenten 98,6 % niemals an Schizophrenie erkrankten. Der Betroffenenanteil von 1,4 % liegt somit nur geringfügig über dem normalen Bevölkerungsdurchschnitt. Wenn man nun miteinbezieht, dass 1 % aller Menschen bereits die Veranlagung zur Schizophrenie besitzen, bleiben noch 0,4 % für solche, die ohne eine entsprechende Veranlagung und bei zusätzlichem Cannabiskonsum an Schizophrenie erkranken. Dies kann unmöglich als "Beweis" gelten, dass Marihuana der explizite Auslöser dieser Erkrankung darstellt. Wäre dies tatsächlich der Fall, wäre ein deutlich höhrerer Anteil an Betroffenen zu erwarten gewesen. Zudem müsste damit auch seit den 60er Jahren ein Anstieg von Schizophreniekranken zu verzeichnen sein, wovon jedoch das Gegenteil zutrifft.

Die Aussage, dass Cannabiskonsum sich auf die Symptome einer bestehenden Psychose negativ auswirkt, ist bis heute umstritten und nicht eindeutig belegt. In der Tat gibt es Betroffene, die nach dem Konsum von Cannabis von einer Verschlimmerung ihrer Symptome sprechen. Ebenso gibt es zahlreiche Berichte und Studien, nach denen der Konsum eindeutig Verbesserungen bewirkte. Cannabis konnte bereits zahlreichen Erkrankten helfen, bei denen die herkömmliche Schulmedizin zu keinem Erfolg führte.


Generalpräventive Wirkung des Verbotes

"Das Verbot hat eine präventive Wirkung, ohne das Verbot würde der Drogenkonsum drastisch zunehmen."

Diese Annahme basiert auf Spekulationen, für deren Richtigkeit es keine Hinweise gibt. Im Gegenteil, Vergleiche der Niederlande mit Großbritannien, Deutschland und den USA zeigen deutlich, dass dies nicht der Fall ist. Tatsächlich liegt die Anzahl der Cannabiskonsumenten in Deutschland oder Großbritannien (wo der Verkauf mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft wird!) höher als in den Niederlanden, wo man den Konsum und Handel bereits vor mehr als 25 Jahren entkriminalisiert hat. Studien, die für das deutsche bzw. niederländische Gesundheitsamt durchgeführt wurden, zeigten, dass im Monat vor der Studiendurchführung 2,5 % der befragten Niederländer Cannabis konsumiert hatten, während es in Deutschland sogar 2,8 % waren. In den USA waren dies gar 5 % - folglich konsumieren nur halb so viele Niederländer Cannabis als Amerikaner. Einmalig Cannabis probiert haben in den USA 33 %, während dieser Anteil in den Niederlanden mit 15,6 % ebenfalls auffallend gering ist.

In den 70er Jahren entschied sich eine Reihe amerikanischer Bundesstaaten, den Besitz geringer Cannabismengen zu entkriminalisieren, während andere Bundesstaaten ihre harten Stafen (teilweise lebenslänglich) beibehielten. Ursache hierfür waren die horrenden und rapide steigenden Kosten für die Strafverfolgung. Ergebnis: In den Bundesstaaten, die weiterhin Strafverfolgung betrieben, stieg der Cannabiskonsum stärker an, als in denen, die den Konsum geringer Mengen erlaubten.

Das Institut für Therapieforschung führte des weiteren eine Befragung ehemaliger Cannabiskonsumenten durch, die den Grund für das Einstellen ihres Konsums angeben sollten. Die Umfrage ergab, dass lediglich 2,8 % den Konsum aus Angst vor einer Betrafung einstellten, während 13,1 % die Angst vor gesundheitlichen Schäden angaben, und für 48,4 % hat es schlichtweg "Nichts gebracht". Diese Umfrage deutet ebenfalls daraufhin, dass zwischen der Häufigkeit des Konsums und der strafrechtlichen Verfolgungspraxis keinerlei signifikanter Zusammenhang besteht.

Suchtpotential

"Cannabis ist ein süchtigmachendes Rauschgift."

Zunächst muss gesagt werden, dass es keinen einzigen dokumentierten Fall eines tödlich verlaufenden Cannabiskonsums gibt. Kein Wunder - um sich "tot zu kiffen" wären nämlich mindestens 47 Gramm reines THC (entspricht ca. der 450 - bis 1800-fachen Rauschdosis!) oder mehr als ein halbes Kilo hochqualitatives Haschisch nötig. Zum Vergleich: Bei geschlucktem Nikotin sind bereits 0,04 - 0,06 Gramm für den Menschen tödlich, bei Alkohol reicht bereits die 5-fache Rauschdosis. Sie trinken Kaffee zum Frühstück? Dann interessiert Sie vielleicht auch, dass Koffein 6 Mal giftiger als THC ist.

Die vermeintliche Abhängigkeit muss getrennt nach körperlicher und psychischer Symptomatik betrachtet werden. Im Gegensatz zu Nikotin, Alkohol und bspw. Heroin ist bei Cannabis keinerlei körperliche Abhängigkeit zu erkennen. Es kommt also nicht zu körperlichen Entzugserscheinungen, wird die Substanz einmal abgesetzt, während dies bei einem Alkoholentzug sogar tödlich verlaufen kann.

Am 09.03.1994 kam das Bundesverfassungsgericht zu der Feststellung, dass das Suchtpotential von Cannabisprodukten als sehr gering einzustufen sei. Auch eine Studie für den früheren Gesundheitsminister Seehofer kam zu ähnlichen Ergebnissen. Sie gab an, dass bei 92 % der Konsumenten keine psychische Abhängigkeit auftritt und stellte 1997 fest:

"Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden." (Zitat aus: Auswirkungen des Cannabiskonsums; Dieter Kleiber & Karl-Artur Kovar; wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart)

Aus dem Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung geht außerdem hervor, dass nur etwa einer von 20.000 Cannabiskonsumenten eine stationäre Drogentherapie durchläuft, während bei Alkohol dieser Anteil 12 mal so hoch ist.

Schlussfolgernd kann man sagen, dass eine psychische Abhängigkeit nicht in erster Linie eine Eigenschaft ist, die von Drogen hervorgerufen wird, sondern zum großen Teil mit bereits vorher vorhandenen psychischen Problemen zusammenhängt. Abgesehen davon benötigen Süchtige psychotherapeutische Hilfe, und keine Strafverfolgung, die ihre Probleme noch wesentlich vergrößert und einer Genesung kontraproduktiv entgegenwirkt.

Zusammengenommen ergeben die oben genannten Punkte das Bild einer Pflanze, welches über die Jahre erfolgreich verteufelt und mystifiziert werden konnte. Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen „Fakten“ verwirren (auch nicht von unseren!), sondern informieren Sie sich bei verschiedenen, unabhängigen Quellen und gehen Sie mit neutraler Wertung an das Thema Legalisierung heran – welche Position Sie danach einnehmen, entscheiden Sie selbst.

Lesen Sie hier zu auch über die rechtlichen Aspekte in Bezug auf  Cannabis in Deutschland.

[Bild 1: manwalk  / pixelio.de; Bild 2: Susanne Schmich  / pixelio.de; Bild 3: Henning Hraban Ramm  / pixelio.de; Bild 4: Uwe Steinbrich  / pixelio.de]
 

Gesund abnehmen

Anwalt News

Medizinrecht und Btm Stichworte

24 Stunden Pflege Abnehmen Abrechnungsrecht Abschiebung Akne Alkohol Allergie Allgemeinchirurgie Altenpflege Altersheim Alveolitis ambulanter Pflegedienst AMG Anästhesie Anbau Angestellte Anti-Baby-Pille Antrag Anwalt Anwälte Anwaltsuche AOK ApBetrO ApoG Apotheke Apotheken Apothekenbetriebsberechtigung Apothekenrecht Approbation Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitslosengeld Arbeitsrecht Arbeitsrecht für Heilberufe Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfall Arzneimittel Arzneimittelgesetz Arzneimittelherstellung) Arzneimittelrecht Arzt Ärzte Ärztepfusch Arzthaftungsrecht ärztliches Berufsrecht ärztliches Werberecht Arztrecht Arztvertrag asbestos Asthma Aufklärungspflicht Ausgleich von Behinderung Ausgleichsabgabe Ausreise Baden-Württemberg Bandscheibenvorfall Basistarif Beamte Beeinflussung Befreiung Begriffsklärung Begutachtung Behandlungsfehler Behinderung Beihilferecht Beiträge Belastungsgrenze Beratung Berlin Berufskrankheit Berufsunfähigkeit Berufungsvereinbarung Bescheinigung Betaeubungsmittelgesetz Betäubungsmittel Betreuung Betriebsverordnung Betrug Blaue Flecken Blindheit Bochum brustverkleinerung BtMG Bußgeld Cannabinoide Cannabis Cannabisoel Chefarzt Chefarztrecht Chemotherapie Coffeeshops Colorado DePuy Deusche Kodierrichtlinien Diaet Dokumentationspflicht Dortmund Drogen Drogenhandel Eingliederungshilfe Elternassistenz Entschliessungsantrag Erbrecht Erkältung Erlaubnis Erwerbsunfähigkeit Ethik EU-Recht Fachanwalt Familien Familienrecht Familienversicherung Fehlsichtigkeit Fieber Forschung Frankenthal Freiberufler Fremdbesitzverbot Friseur Garmisch-Partenkirchen GdB Gebührenrecht Geburtsmedizin Geburtsschaden Geburtsschadensrecht Gera Gesellschaftsrecht Gesetzesänderung gesetzliche Krankenversicherung Gesundheit Gesundheitscheck Gesundheitstipps Gewalt Gewaltprävantion Gießen Gleichheitssatz Grippe Grippostad Grundrechte günstig Gutschein Gynäkologie H1N1 Hämatom Hamburg Hanf Hartz IV Häufige Suchabfragen Haushaltshilfe Hautkrebs Hebamme Heilmittelwerberecht Heilpraktiker Heilpraktikergesetz Heroin Herzchirurgie Heuschnupfen Hilfsmittelversorgung Homöopathie Hörgerät Influenza Innere Medizin Intensivmedizin Ipill iPS-Zellen kalte Fuesse Kanzlei Kater Kiffen Kinder Kinderarzt Kokain Komplikationen Konsum Kopfschmerzen Körperverletzung Kostenerstattung Kostenübernahme Krankenbeförderung Krankengeld Krankenhaus Krankenhausapotheke Krankenhausrecht Krankenkassen Krankenkassenrecht Krankenpflege Krankenschwester Krankenversicherung Krankenversicherung Vergleich Krankenversicherungsrecht Krankheit Krebs Kündigung Kunstfehler künstliche Befruchtung Laserbehandlung Lebensversicherung Legalisierung Leistungen Leistungserbringer Literatur und Fachliteratur lung cancer Marburg Marihuana Medikamente Medizin Medizinprodukterecht Medizinrecht Meldungen Merkzeichen mesothelioma Nackenverspannung Naturheilkunde Neurochirurgie News Niederlassungsfreiheit Nobelpreis Notfallbehandlung online vergleichen Operation Ordnungswidrigkeiten Organe Orthopädie Pädiatrie Pandemie Patienten Patientenbeförderung Patientenrecht Patientenverfügung peritoneal mesothelioma Pflege Pflegedienst Pflegegeld Pflegeheim Pflegestufe Pflegeversicherung Pharma Industrie PharmTAG Physiotherapie pleural mesothelioma Polizei Pollenflug Prämien Prävention Praxis Preisvergleich Preisverordnung private Krankenzusatzversicherung privaten Krankenversicherung Prothesen Psychiatrie Psychotherapie PTA Rabatt Rechtsanwalt Rechtsberatung Regelversorgung Reha Rente Versicherung Rentenversicherung Richterrecht Rostock Rücksichtnahmegebot Schadenmanagement Schadensersatz Schmerzen Schmerzensgeld Schönheitsoperation Schuessler-Salze Schwangerschaft Schweigepflicht Schweinegrippe Schwerbehinderung Schwerhörigkeit Selbstmord Selbstständigkeit Sorgfaltspflicht Sozialrecht Staat Stammzellen Sterbebegleitung Sterilisation Steuerrecht Strafe Strafrecht Stress Synergetik Tarife Taxifahrt THC Therapie Übereinkommen Unfall Unfallchirurgie Unfallversicherung Unfruchtbarkeit unlauterer Wettbewerb USA Verfassungsbeschwerde Verhütung Verkauf Verkehrsrecht Verletztenrente Verletzung Versandapotheke Versicherung Versicherungspflicht Versicherungsrecht Verstoss Vertragsarztrecht Video Virus Vorläuferstoffe Vorsorge Vorsorgevollmacht Was tun gegen Werberecht WHO Yoga Zahnarzt Zahnarztrecht Zahnersatz Zulassung Zulassung v. Arzneimitteln Zusatzleistungen Zuzahlungen