Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Unterlassen einer hinreichenden Kontrolle einer Infektion nach einer Injektion im Fuß einen groben Behandlungsfehler darstellt und der Orthopäde in diesem Fall zu haften hat.
Der Klägerin war ein Medikament zur Behandlung von Sehnenentzündung in den Fuß injiziert worden, infolgedessen es zu einer Infektion kam, woraufhin der Orthopäde ihr Antibiotika verordnete. Letztlich musste die Infektionswunde operativ und mehrfach stationär behandelt werden - die Klägerin kann nur noch kurze Strecken schmerzfrei gehen. Nun klagte sie auf 30.000 € Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Aufklärung.
DAS OLG Hamm gab der Klage statt - die Injektion war zwar nicht fehlerhaft vorgenommen worden, jedoch hafte der Orthopäde dennoch, da er die Klägerin nicht hinreichend über die Risiken einer Infektion aufgeklärt habe und nicht hinreichend den Verlauf kontrolliert habe, was bei einer Entzündung täglich passieren sollte. Mit Blick auf die langwierige Behandlung und die dauerhaft bleibenden Schäden sei auch die Höhe des Schmerzensgeldes gerechtfertigt.
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07.06.2011
Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch fehlerhafte Hüftprothesen
Fehlerhafte Hüftprothesen - Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz - ASR - DePuy - Zimmer
Pressemitteilung von: Bogdanow & Kollegen
Wie Herr Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht von der Kanzlei Bogdanow & Kollegen mitteilt, hat der Hüftprothesenhersteller DePuy in Deutschland einen teilweisen Rückruf der von ihm hier vertriebenen Hüftprothesen angekündigt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte bereits am 13.09.2010 von einem Rückruf aller Implantatkomponenten der ASR™ Plattform (DePuy ASR™ Hüftoberflächenersatzsystem und ASR™ XL Acetabulumsystem) des Herstellers DePuy.
Für betroffene Patienten bedeutet dies, dass Sie sich möglicherweise einer erneuten Hüftoperation unterziehen müssen, in deren Verlauf die schadhafte Hüftprothese ausgetauscht wird. Dies kann nach Ansicht von Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht, schwerwiegende Folgen für betroffene Patienten haben. Die Anzahl an Eingriffen die am Hüftgelenksknochen vorgenommen werden können begrenzt. In der Regel kann das künstliche Hüftgelenk maximal dreimal ausgetauscht werden. Wenn nunmehr insbesondere jüngere Patienten bereits zwei Operationen (Einsatz und Austausch) über sich ergehen lassen müssen, droht möglicherweise eine schwerwiegende Gehbehinderung. Aus diesem Grund rät Rechtsanwalt Bogdanow Patienten, denen eine DePuy-Hüfte implantiert wurde bzw. die vermuten ein schadhaftes Hüftimplantat bekommen zu haben, anwaltlichen Rat einzuholen. "Den betroffenen Patienten steht unter Umständen neben dem Ersatz der Kosten für die erneute Operation, auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld und dem Ersatz von Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden zu", so Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht.
http://www.rae-bogdanow.de/hueft-op-fehlerhafte-operation-hueftgelenke-schmerzensgeld-schadensersatz-klage.html
Patienten, die vermuten Opfer einer solchen Hüftgelenksprothese geworden zu sein, oder die bereits über Komplikationen nach erfolgter Hüft-OP klagen, sollten die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen, so Fachanwalt Bogdanow. Sollte bei betroffenen Patienten die fraglichen Hüftgelenksprothesen verwandt worden sein, so können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung und/oder dem jeweiligen Krankhaus wegen fehlerhafter Durchführung der Operationen durchgesetzt werden.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Bogdanow & Kollegen
Standort München:
Alb.-Rosshaupter-Str. 65
81369 Muenchen
Tel. +49 (0) 89 41 61 75 79
Fax: +49 (0) 89 41 61 75 89
www.rae-bogdanow.de
Die Kanzlei Bogdanow & Kollegen ist auf den Bereich des Medizinrechts und dort insbesondere den Bereich des Arzthaftungsrecht spezialisiert und vertritt ausschließlich geschädigte Patienten.
Als bundesweit tätige Patientenschutzkanzlei vertreten wir geschädigte bzw. betroffene Patienten und Angehörige in allen Bereichen des Medizin- und Arzthaftungsrechts und unterhalten ein Büro in München und Zweigstellen in Hamburg, Berlin, Potsdam und Heidelberg
Infoquelle: openPR
Pressemitteilung von: Bogdanow & Kollegen
Wie Herr Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht von der Kanzlei Bogdanow & Kollegen mitteilt, hat der Hüftprothesenhersteller DePuy in Deutschland einen teilweisen Rückruf der von ihm hier vertriebenen Hüftprothesen angekündigt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informierte bereits am 13.09.2010 von einem Rückruf aller Implantatkomponenten der ASR™ Plattform (DePuy ASR™ Hüftoberflächenersatzsystem und ASR™ XL Acetabulumsystem) des Herstellers DePuy.
Für betroffene Patienten bedeutet dies, dass Sie sich möglicherweise einer erneuten Hüftoperation unterziehen müssen, in deren Verlauf die schadhafte Hüftprothese ausgetauscht wird. Dies kann nach Ansicht von Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht, schwerwiegende Folgen für betroffene Patienten haben. Die Anzahl an Eingriffen die am Hüftgelenksknochen vorgenommen werden können begrenzt. In der Regel kann das künstliche Hüftgelenk maximal dreimal ausgetauscht werden. Wenn nunmehr insbesondere jüngere Patienten bereits zwei Operationen (Einsatz und Austausch) über sich ergehen lassen müssen, droht möglicherweise eine schwerwiegende Gehbehinderung. Aus diesem Grund rät Rechtsanwalt Bogdanow Patienten, denen eine DePuy-Hüfte implantiert wurde bzw. die vermuten ein schadhaftes Hüftimplantat bekommen zu haben, anwaltlichen Rat einzuholen. "Den betroffenen Patienten steht unter Umständen neben dem Ersatz der Kosten für die erneute Operation, auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld und dem Ersatz von Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden zu", so Rechtsanwalt Bogdanow, Fachanwalt für Medizinrecht.
http://www.rae-bogdanow.de/hueft-op-fehlerhafte-operation-hueftgelenke-schmerzensgeld-schadensersatz-klage.html
Patienten, die vermuten Opfer einer solchen Hüftgelenksprothese geworden zu sein, oder die bereits über Komplikationen nach erfolgter Hüft-OP klagen, sollten die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen, so Fachanwalt Bogdanow. Sollte bei betroffenen Patienten die fraglichen Hüftgelenksprothesen verwandt worden sein, so können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung und/oder dem jeweiligen Krankhaus wegen fehlerhafter Durchführung der Operationen durchgesetzt werden.
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Bogdanow & Kollegen
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Infoquelle: openPR
04.02.2011
Rechtsanwalt in Hamburg - Schmerzensgeld und Schadensersatz
Die Kanzlei ROGGE / ROTHEHÜSER / SCHIEDAT in Hamburg ist schwerpunktmäßig zwar sozial- und arbeitsrechlich ausgerichtet, kann Sie jedoch auch in folgenden Bereichen umfassend und kompetent vertreten:
- Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Schadensersatzrecht
Kontakt:
Kanzlei ROGGE | ROTHEHÜSER | SCHIEDAT Work
Grindelhof 37
20146 Hamburg
[Bild-/Infoquelle: anwalt.de]
- Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht
- Schmerzensgeldrecht
- Schadensersatzrecht
Kontakt:
Kanzlei ROGGE | ROTHEHÜSER | SCHIEDAT Work
Grindelhof 37
20146 Hamburg
[Bild-/Infoquelle: anwalt.de]
21.11.2010
Rechtsberatung bei Behandlungsfehlern
Rechtsanwältin Rita Schulz-Hillenbrand gibt Hinweise zum Thema "ärztliche Behandlungsfehler".
Wie komme ich als betroffener Patient zu meinem Recht und wie gehe ich mit der Sachlage um?
Die Fachanwältin für Medizinrecht gibt Ratschläge für den Umgang mit Behandlungsfehlern.
Die Jeder wünscht sich bei Krankheit, dass er schnell und ohne Probleme wieder gesund wird. Erst recht, wenn man ins Krankenhaus muss. Aber es gibt eben auch Fälle, da kommt man aus der Klinik nicht so gesund wie man es sich vorgestellt hat.Lesen Sie hierzu auch hier den Bericht: Ärztlicher Behandlungsfehler: Wann haftet der Arzt?
Auch dieser Beitrag ist mit einem Informationsvideo versehen. Darin erklärt Dr. Christian Kotz, unter anderem Fachanwalt für Versicherungsrecht, einige grundlegende Voraussetzungungen für den erfolgreichen Anspruch auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld, sowie der Klärung der Beweislast.
Sie benötigen einen Fachanwalt für Medizinrecht in Dortmund? < Klick
18.11.2010
Ärztlicher Behandlungsfehler: Wann haftet der Arzt?
Sie finden jeden Tag zu zehntausenden statt: Patientenbehandlungen.
Doch läuft auch immer jede Behandlung fehlerfrei? Die Frage kann mit einem klaren NEIN beantwortet werden. Schließlich sind auch Mediziner nur Menschen und nicht vor Fehlern gefeit.
Natürlich möchte niemand persönlich betroffen sein.
Fakt ist jedoch: Ärztliche Behandlungsfehler passieren immer wieder.
In der Regel stellt sich die Frage:
Wie kann man seine Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz gelten machen?
Hat der behandelnde Arzt einen Behandlungfehler begangen und auf wessen Seite liegt die Beweislast?
In dem Video erklärt Dr. Christian Kotz, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. kurz ein paar Begriffe zum Thema und beantwortet einige Fragen aus dem Bereich Medizinrecht.
www.ra-kotz.de
www.medizinrechtsiegen.de
25.10.2010
Fachanwalt für Medizinrecht in Dortmund
Die Kanzlei ciper & coll. Rechtsanwälte in Dortmund hat sich darauf spezialisiert, Menschen beim Durchsetzen ihrer Ansprüche gegen Versicherungen zu helfen und Geschädigte zu unterstützen.Das Team der Kanzlei ist sehr jung und kann u.a. auf folgenden Rechtsgebieten behilflich sein:
- Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht (auf Patientenseite)
- Schadensersatzrecht
- Schmerzensgeldrecht
Auf Ihren Besuch freut sich:
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Kontakt:
ciper & coll. Rechtsanwälte Work
Ruhrallee 9
44139 Dortmund
- Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht (auf Patientenseite)
- Schadensersatzrecht
- Schmerzensgeldrecht
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Rechtsanwalt
Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Kontakt:
ciper & coll. Rechtsanwälte Work
Ruhrallee 9
44139 Dortmund
16.10.2010
Rechtsanwalt: Fachanwälte Medizinrecht
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der sich speziell mit dem Thema Medizinrecht befaßt? Dann sind sie hier richtig. Egal ob es sich um einen Arztfehler, eine mißlungene Schönheits OP oder Schmerzensgeldforderungen bei Behandlungsfehlern geht. Bei Ärtztepfusch ist juristische Beratung dringend angeraten.
Mit einem Fachanwalt für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht ist man in diesen Fällen gut beraten.
Rechtsanwälte Medizinrecht:
Rechtsanwalt Medizinrecht Rostock
Fachanwalt für Medizin- und Arzthaftungsrecht Gera
Rechtsanwalt Arzthaftungs- und Medizinrecht Marburg
Rechtsanwalt für Medizinrecht, Versicherungsrecht und Arzthaftungsrecht in Bochum
Fachanwalt für Medizinrecht in Rostock
Medizinrecht und Schmerzensgeldrecht Fachanwalt in Dortmund
Rechtsanwalt für Medizinrecht in Garmisch-Partenkirchen
Fachanwalt für Arzthaftungsrecht, Medizin- und Medizinproduktrecht in Köln
Fachanwälte Medizinrecht Kanzlei Ciper in Bremen
Rechtsanwalt für Arzthaftungs- und Medizinrecht in Deidesheim
Rechtsanwältin für Zahnarztrecht und Medizinrecht in Berlin
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht in Duisburg
Fachanwälte für Krankenversicherungsrecht und Medizinrecht Klatt und Wessels in Bremen
Fachkanzlei für Chefarztvertragsrecht und Krankenhausrecht in Bochum
Mit einem Fachanwalt für Medizinrecht / Arzthaftungsrecht ist man in diesen Fällen gut beraten.
Rechtsanwälte Medizinrecht:
Rechtsanwalt Medizinrecht Rostock
Fachanwalt für Medizin- und Arzthaftungsrecht Gera
Rechtsanwalt Arzthaftungs- und Medizinrecht Marburg
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Fachanwälte Medizinrecht Kanzlei Ciper in Bremen
Rechtsanwalt für Arzthaftungs- und Medizinrecht in Deidesheim
Rechtsanwältin für Zahnarztrecht und Medizinrecht in Berlin
Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht in Duisburg
Fachanwälte für Krankenversicherungsrecht und Medizinrecht Klatt und Wessels in Bremen
Fachkanzlei für Chefarztvertragsrecht und Krankenhausrecht in Bochum
03.10.2009
Rechtsanwalt in Deidesheim
Rechtsanwalt
Stefan Hebinger
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jäger & Hebinger Work
Bacchusweg 3
67146 Deidesheim
Te.: 06326/967531
Fax: 06341/88860
info@ihrjurist.com
Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Stefan Hebinger:
Medizinrecht und Arzthaftungsrecht im Einzelnen:
Stefan Hebinger
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jäger & Hebinger Work
Bacchusweg 3
67146 Deidesheim
Te.: 06326/967531
Fax: 06341/88860
info@ihrjurist.com
Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Stefan Hebinger:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
- Medizinrecht & Arzthaftungsrecht
- Verkehrsrecht
Medizinrecht und Arzthaftungsrecht im Einzelnen:
11.09.2009
Rechtsanwalt Berlin: Nicole Kampa
Nicole Kampa ist eine Rechtsanwältin in Berlin und in folgenden Bereichen tätig:Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, Zahnarztrecht. (Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld …)
Außerdem Erbrecht, Leasingrecht, Gewerberecht und Internationales Recht
Kontakt:
Tel: 030/78958407
Fax: 030/78958420
kampa@juristin-berlin.de
Adresse:
Perleberger Str. 3
10559 Berlin
Die Kanzlei legt besonderen Wert auf persönliche, individuelle Beratung und das Problem zeitnah und kostengünstig zu lösen. Bei Prozessen vertritt man Interessen auf vor allen Amts- und Landgerichten. Hier werden Sie immer zum frühstmöglichen Zeitpunk über anfallende Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten informiert und über ihr individuelles Kostenrisiko aufgeklärt.
04.09.2009
Schmerzensgeld wg. verstümmelter Kinderhand durch Aktenvernichter
Da ein Aktenvernichter in einem öffentliche Gebäude eine Gefahr für andere (insb. Kinder) darstellt, muss das Amt für Unfälle in Zusammenhang mit diesem haften und ist zu Schadensersatz verpflichtet.
Als ein Großvater mit seinem Kind ein Bauamt aufsuchte, steckte dieses seine Hand in den Schlitz eines Aktenvernichters und erlitt Verstümmelungen an drei Fingern, woraufhin das Amt vom Kind verklagt wurde. Es wurden ihm Schmerzensgeld in Höhe von 11.500 Euro zugesprochen und das Amt wurde verpflichtet, auch künfige Schäden zu ersetzen.
Als das Amt jedoch Berufung einlegen wollte, wurde diese vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Der Aktenvernichter sei aufgrund seunes Standortes (viel Publikumsverkehr) und seiner Größe (sehr klein und niedrig) nicht sofort als Gefahrenquelle erkennbar. In der Betriebsanleitung des Aktenvernichters seien klare Warhnhinweise bzgl. Kinder in der Nähe enthalten. Somit hätte das Amt das Gerät entweder abschalten müssen, oder an einem publikumsarmen Ort aufstellen müssen.
Als ein Großvater mit seinem Kind ein Bauamt aufsuchte, steckte dieses seine Hand in den Schlitz eines Aktenvernichters und erlitt Verstümmelungen an drei Fingern, woraufhin das Amt vom Kind verklagt wurde. Es wurden ihm Schmerzensgeld in Höhe von 11.500 Euro zugesprochen und das Amt wurde verpflichtet, auch künfige Schäden zu ersetzen.
Als das Amt jedoch Berufung einlegen wollte, wurde diese vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Der Aktenvernichter sei aufgrund seunes Standortes (viel Publikumsverkehr) und seiner Größe (sehr klein und niedrig) nicht sofort als Gefahrenquelle erkennbar. In der Betriebsanleitung des Aktenvernichters seien klare Warhnhinweise bzgl. Kinder in der Nähe enthalten. Somit hätte das Amt das Gerät entweder abschalten müssen, oder an einem publikumsarmen Ort aufstellen müssen.
26.08.2009
Rechtsanwälte: Kanzlei Klatt & Wessels in Bremen
Rechtsanwalt Uwe KlattKanzlei Klatt $ Wessels
- geb. 17.05.1967
- seit 1997 Rechtsanwalt
- Fachgebiete: Arzthaftungsrecht, Schadensersatz-/Schmerzensgeldrecht, Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung, Krankenversicherungsrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld
Klatt & Wessels
Hinter der Mauer 9
28195 Bremen
Kontakt:
info@advoklatt.de
Tel.:0421/2442774
[Bild- & Infoquelle: anwalt.de]
09.08.2009
Rechtsanwälte: Beckmann Massmann Rechtsanwälte
BECKMANN MASSMANN RECHTSANWÄLTEErika Leimkühler
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht
Kanzlei vertritt: Patient & Arzt
- Beratung zu Fragen im Arzthaftungsrecht (insb. Prüfung v. ärztlichen Behandlungsfehlern, Berechtigung zur Erhebung/Abwehr v. Ansprüchen auf Schadensersatz & Schmerzensgeld, Fragen der Verjährung jeglicher Forderungen)
- weiterere Schwerpunkte: ärztliches Berufsrecht, allgemeines Arztrecht, Arztstrafrecht
- Möglichkeiten und Hilfe zur Gründung v. Zweitpraxen & Erweiterung v. Arztpraxen
- Abklärung wichtiger Aspekte bei Gründung eines MVZ, Umsetzung eines Praxiskaufvertrags & Bewertung v. Arztpraxen
- mehrjährige Tätigkeit im Versicherungsbereich, Beratung zu Versicherungsrecht, Recht der privaten Krankenversicherung, Fragen der Lebensversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeit)
Mitglied bei:
Deutscher Anwaltsverein (DAV)
Anwaltsverein Herford
AG Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
Adresse:
Arndtstraße 8
32052 Herford
Kontakt:
Telefon: 05221 - 9147 - 0
Telefax: 05221 - 532 28
info@rain-leimkuehler.de
Kanzleischwerpunkte:
- Arzthaftungsrecht
- Zahnarzthaftungsrecht
- Krankenhausrecht
- Geburtsschadensrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Ahackenrzneimittelhaftungsrecht
- Strafrecht & Strafverteidigung
- Versicherungsrecht
- Chefarztrecht
- Allgemeines Medizinrecht
- Abrechnungsrecht
- Gebührenrecht
- Arzneimittelregress
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Werberecht
05.08.2009
Schmerzensgeld nach fehlerhafter Blondierung
Eine Kundin, die in einem Friseursalon nicht fachgerecht behandelt worden war, gewann die Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Inhaber des Salons. Nach der Behandlung durch eine Mitarbeiterin des Inhabers verfilzten der Kundin die Haare am Hinterkopf, brachen ab und fielen aus.
Die erfolgte Blondierung der Kundin war gegen die Handwerksregeln vorgenommen worden. Statt nur am Ansatz wurde sie auch auf Längen und Spitzen aufgetragen. Erst nach dem Friseurbesuch, als sich die Kundin zu Hause die Haare föhnte und kämmte, entdeckte sie, wie ihr große Haarbüschel ausfielen. Am Hinterkopf blieben nur verfilzte und ganz kurz abgebrochene Haare zurück. Der Inhaber des Salon haftet für solche Schäden.
Das Gericht sprach der Kundin einen Schmerzensgeldanspruch von 1000 € zu, da es ihr noch eine lange Zeit zu schaffen gemacht habe, dass die Haare deutlich kürzer, strapazierter und pöröser ausgesehen haben. Des weiteren musste der Beklagte die Friseurkosten von 60 € zurückerstatten sowie Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten übernehmen.
Die erfolgte Blondierung der Kundin war gegen die Handwerksregeln vorgenommen worden. Statt nur am Ansatz wurde sie auch auf Längen und Spitzen aufgetragen. Erst nach dem Friseurbesuch, als sich die Kundin zu Hause die Haare föhnte und kämmte, entdeckte sie, wie ihr große Haarbüschel ausfielen. Am Hinterkopf blieben nur verfilzte und ganz kurz abgebrochene Haare zurück. Der Inhaber des Salon haftet für solche Schäden.
Das Gericht sprach der Kundin einen Schmerzensgeldanspruch von 1000 € zu, da es ihr noch eine lange Zeit zu schaffen gemacht habe, dass die Haare deutlich kürzer, strapazierter und pöröser ausgesehen haben. Des weiteren musste der Beklagte die Friseurkosten von 60 € zurückerstatten sowie Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten übernehmen.
Rechtsanwälte: Kanzlei Hessler-Bartels
KANZLEI HESSLER-BARTELS
Lore Hessler-Bartels
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht
Kanzlei vertritt: Patient und Arzt
- seit 1982 als Rechtsanwältin tätig; seit 2005 Fachanwältin für Medizinrecht
- Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht (zivilrechtliches, Arzthaftungsrecht, Abwehr v. Ansprüchen auf Schadensersatz & Schmerzensgeld gegen Leistungserbringer etc.) & Familienrecht
- Beratung zu ärztlichem Berufsrecht & verschiedene versicherungsrechtliche Angelegenheiten (z.B. privates Krankenversicherungsrecht)
Mitglied bei:
AG Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
AG Rechtsanwälte im Medizinrecht
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
AD Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
AG Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
Kanzleischwerpunkte:
Adresse:
Rothenbaumchaussee 123
20149 Hamburg
Kontakt:
Telefon: 0 40 - 41 91 77 92
Telefax: 0 40 - 41 91 77 94
Hessler-Bartels@t-online.de
[Quelle: mein-medizinrechtler.de]
Lore Hessler-Bartels
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht
Kanzlei vertritt: Patient und Arzt
- seit 1982 als Rechtsanwältin tätig; seit 2005 Fachanwältin für Medizinrecht
- Tätigkeitsschwerpunkte: Medizinrecht (zivilrechtliches, Arzthaftungsrecht, Abwehr v. Ansprüchen auf Schadensersatz & Schmerzensgeld gegen Leistungserbringer etc.) & Familienrecht
- Beratung zu ärztlichem Berufsrecht & verschiedene versicherungsrechtliche Angelegenheiten (z.B. privates Krankenversicherungsrecht)
Mitglied bei:
AG Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
AG Rechtsanwälte im Medizinrecht
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
AD Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
AG Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
Kanzleischwerpunkte:
- Arzthaftungsrecht
- Zahnarzthaftungsrecht
- Geburtsschadensrecht
- Allgemeines Medizinrecht
- Abrechnungsrecht
- Gebührenrecht
- Ärztliches Berufsrecht
Adresse:
Rothenbaumchaussee 123
20149 Hamburg
Kontakt:
Telefon: 0 40 - 41 91 77 92
Telefax: 0 40 - 41 91 77 94
Hessler-Bartels@t-online.de
[Quelle: mein-medizinrechtler.de]
17.06.2009
Bei Kleinkindern haben Ärzte besondere Sorgfaltspflichten
Bei einer komplexen Fraktur eines Kleinkindes ist der Arzt verpflichtet, besonders sorgsam zu behandeln. Bei einem Bruch nahe des Ellenbogens führen unterlassene Überweisung an einen Kinderchirurgern und mangelne enge Behandlungskontrolle zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Nachdem sich eine Zweijährige den Arm gebrochen hatte, wurde der Arm zunächst eingegipst und den Eltern geraten, den Gips beim zuständigen Hausarzt kontrollieren zu lassen. Beim Entfernen entdeckte man jedoch eine Knochenfehlstellung. Trotz nachfolgender Operation wird das Kind immer Probleme beim Beugen und Strecken des Armes haben. Zunächst zahlte die Haftpflichtversicherung 6000 € der geforderten 10.000 € Schmerzensgeld, wonach die Eltern auf mehr klagten und die Feststellung forderten, dass die Klinik für sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu haften habe.
Mehr Schmerzensgeld wurden den Eltern nicht gewährt, obwohl die Richter einen groben Behandlungsfehler feststellten und ihnen überwiegend Recht gaben. Jedoch muss die Klinik für alle weiteren Aufwendungen und Schäden aufkommen. Der Arzt hätte bei der problematischen Fraktur für engmaschige Kontrolle und eine Überweisung an einen Kinderchirurgen sorgen müssen.
Nachdem sich eine Zweijährige den Arm gebrochen hatte, wurde der Arm zunächst eingegipst und den Eltern geraten, den Gips beim zuständigen Hausarzt kontrollieren zu lassen. Beim Entfernen entdeckte man jedoch eine Knochenfehlstellung. Trotz nachfolgender Operation wird das Kind immer Probleme beim Beugen und Strecken des Armes haben. Zunächst zahlte die Haftpflichtversicherung 6000 € der geforderten 10.000 € Schmerzensgeld, wonach die Eltern auf mehr klagten und die Feststellung forderten, dass die Klinik für sämtliche weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu haften habe.
Mehr Schmerzensgeld wurden den Eltern nicht gewährt, obwohl die Richter einen groben Behandlungsfehler feststellten und ihnen überwiegend Recht gaben. Jedoch muss die Klinik für alle weiteren Aufwendungen und Schäden aufkommen. Der Arzt hätte bei der problematischen Fraktur für engmaschige Kontrolle und eine Überweisung an einen Kinderchirurgen sorgen müssen.
12.06.2009
Ärztliche Aufklärung muss Patienten eigenständige Entscheidung ermöglichen
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten wird in der Rechtsprechung groß geschrieben. Dies schliesst unter anderem ein, dass ein behandelnder Arzt Patienten über Therapiemöglichkeiten so aufklären und informieren muss, dass eigenständig entschieden werden kann, welche Therapien und die damit verbundenen Risiken und Chancen genutzt werden möchten. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins verwies auf ein Urteil des OLG MÜnchen.
Ein 55-jähriger, an einem Prostatakarzinom leidender Patient, liess sich die Prostata und Samenblasen entfernen, woraufhin es zu massiven Komplikationen und dauerhafter Harninkontinenz und Impotenz kam. Anschliessend klagte er auf Schadensersatz, da der Arzt ihn zurvor nicht ausreichend über Risiken und alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt habe.
Die zweite Instanz sprach dem Mann Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 € zu, da er nach ihrer Überzeugung nicht ausreichend aufgeklärt worden war, womit die Operation ohne wirksame Einwilligung und rechtswidrig durchgeführt worden war. Der Arzt habe zwar alternative Heilmethoden genannt, jedoch vor allem seine eigene Überzeugung vermittelt, dass nur eine Operation sinnvoll sei. Der Mann habe etwa keine Informationen über eine mögliche Strahlentherapie erhalten, auf deren Basis er eigenständig hätte abwägen und urteilen können.
Ein 55-jähriger, an einem Prostatakarzinom leidender Patient, liess sich die Prostata und Samenblasen entfernen, woraufhin es zu massiven Komplikationen und dauerhafter Harninkontinenz und Impotenz kam. Anschliessend klagte er auf Schadensersatz, da der Arzt ihn zurvor nicht ausreichend über Risiken und alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt habe.
Die zweite Instanz sprach dem Mann Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 € zu, da er nach ihrer Überzeugung nicht ausreichend aufgeklärt worden war, womit die Operation ohne wirksame Einwilligung und rechtswidrig durchgeführt worden war. Der Arzt habe zwar alternative Heilmethoden genannt, jedoch vor allem seine eigene Überzeugung vermittelt, dass nur eine Operation sinnvoll sei. Der Mann habe etwa keine Informationen über eine mögliche Strahlentherapie erhalten, auf deren Basis er eigenständig hätte abwägen und urteilen können.
11.06.2009
Arzt muss Schmerzensgeld bei eigenmächtiger Sterilisation bezahlen
Ein Arzt darf eine Frau nicht ungefragt sterilisieren, wenn er bei einem Kaierschnitt feststellt, dass weitere Schwangerschaften für sie gefährlich sein könnten, wobei er auch nicht von einer hypothetischen Einwilligung ausgehen darf, entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Genau dies war einer 22-jährigen Klägerin 1975 passiert, nachdem sie ihr zweites Kind zur Welt gebracht hatte und der Arzt aufgrund möglicher Gefährdung durch weitere Schwangerschaften eine Sterilisation vornahm und die Frau nicht darüber aufklärte. Sie erfuhr erst davon, nachdem sie 1994 die Pille absetze, da sie einen erneuten Kinderwunsch mit ihrem neuen Partner hegte. Erst als bis 2001 keine Schwangerschaft eingetreten war, erfuhr sie von einem Arzt über die Sterilisation und verlangte vom ersten Arzt Schmerzensgeld.
Obwohl die erste Instanz dem Arzt Recht gab, sprach das OLG der Frau 15.000 € Schmerzensgeld zu, da der Arzt den Eingriff nicht hätte ungefragt vornehmen dürfen. Zudem hätte er den medizinischen Fortschritt berücksichtigen müssen. Es sei unverantwortbar, der Frau die künftigen neuen Möglichkeiten der Medizin vorzuenthalten. Von einer mutmaßlichen Einwilligung auszugehe sei nur dann vertretbar, wenn es sich um eine akut lebensbedrohliche Situation handele. Dabei sei es nicht entscheidend gewesen, ob der Arzt sie danach über die Sterilisation aufgeklärt habe.
Genau dies war einer 22-jährigen Klägerin 1975 passiert, nachdem sie ihr zweites Kind zur Welt gebracht hatte und der Arzt aufgrund möglicher Gefährdung durch weitere Schwangerschaften eine Sterilisation vornahm und die Frau nicht darüber aufklärte. Sie erfuhr erst davon, nachdem sie 1994 die Pille absetze, da sie einen erneuten Kinderwunsch mit ihrem neuen Partner hegte. Erst als bis 2001 keine Schwangerschaft eingetreten war, erfuhr sie von einem Arzt über die Sterilisation und verlangte vom ersten Arzt Schmerzensgeld.
Obwohl die erste Instanz dem Arzt Recht gab, sprach das OLG der Frau 15.000 € Schmerzensgeld zu, da der Arzt den Eingriff nicht hätte ungefragt vornehmen dürfen. Zudem hätte er den medizinischen Fortschritt berücksichtigen müssen. Es sei unverantwortbar, der Frau die künftigen neuen Möglichkeiten der Medizin vorzuenthalten. Von einer mutmaßlichen Einwilligung auszugehe sei nur dann vertretbar, wenn es sich um eine akut lebensbedrohliche Situation handele. Dabei sei es nicht entscheidend gewesen, ob der Arzt sie danach über die Sterilisation aufgeklärt habe.
04.03.2009
Schmerzensgeld für Pflegemängel
Die Stadt München als Trägerin eines Münchner Krankenhauses wurde jünst zu 15.000.00 € Schmerzensgeld verurteilt, da dort infolge mangelnder Pflege zwei Druckgeschwüre aufgetaucht waren.
Der Fall ging von einer 70-jährigen Patientin aus, die in diesem Krankenhaus aufgrund eines Schlaganfalles, den sie im Jahr 2003 erlitten hatte, behandelt wurde. Nicht lange nach ihrer Entlassung stellte man am Steißbein zwei Druckgeschwüre fest und eines am linken Knie, woraufhin weitere Geschwüre auftraten. Die Klägerin musste insgesamt 5 Mal operiert werden, bis ihr schliesslich der gesamte linke Oberschenkel amputiert wurde, das sie vollständig bettlägerig und immobil werden liess.
Die Frau stellte Schadensersatzansprüche von über 400.000,00 €, da sie das Krankenhaus beschuldigte durch mangelnde Pflege die Druckgeschwüre verursacht zu haben. Das Klinikum jedoch beharrte darauf, die Klägerin immer ordnungsgemäß gepflegt zu haben.
Der Sachverständige des Gerichts stellte nun fest, dass die Kägeirn nicht nur im Krankenhaus, sondern ebenfalls im Pflegeheim nicht dem Standard gemäß gepflegt wurde und zum Beispiel in einem Abstand von unter 3 Stunden umgelagert wurde. Die Druckgeschwüre seien zwar in der Schuld der Beklagten zuzuschreiben, diese jedoch habe mit der Beinamputation nichts zu tun, da diese sich allein auf Druckgeschwüre am Unterschenkel und später auftretende Knocheninfektionen zurückführen liesse. Deshalb blieb das Gericht weit hinter der Schadensersatzforderung der Klägerin zurück.
Der Fall ging von einer 70-jährigen Patientin aus, die in diesem Krankenhaus aufgrund eines Schlaganfalles, den sie im Jahr 2003 erlitten hatte, behandelt wurde. Nicht lange nach ihrer Entlassung stellte man am Steißbein zwei Druckgeschwüre fest und eines am linken Knie, woraufhin weitere Geschwüre auftraten. Die Klägerin musste insgesamt 5 Mal operiert werden, bis ihr schliesslich der gesamte linke Oberschenkel amputiert wurde, das sie vollständig bettlägerig und immobil werden liess.
Die Frau stellte Schadensersatzansprüche von über 400.000,00 €, da sie das Krankenhaus beschuldigte durch mangelnde Pflege die Druckgeschwüre verursacht zu haben. Das Klinikum jedoch beharrte darauf, die Klägerin immer ordnungsgemäß gepflegt zu haben.
Der Sachverständige des Gerichts stellte nun fest, dass die Kägeirn nicht nur im Krankenhaus, sondern ebenfalls im Pflegeheim nicht dem Standard gemäß gepflegt wurde und zum Beispiel in einem Abstand von unter 3 Stunden umgelagert wurde. Die Druckgeschwüre seien zwar in der Schuld der Beklagten zuzuschreiben, diese jedoch habe mit der Beinamputation nichts zu tun, da diese sich allein auf Druckgeschwüre am Unterschenkel und später auftretende Knocheninfektionen zurückführen liesse. Deshalb blieb das Gericht weit hinter der Schadensersatzforderung der Klägerin zurück.
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