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21.11.2010
Kokain - Betäubungsmittel oder Droge?
Nachdem Kokain im 19. Jahrhundert populärer wurde, gab es nach einer einschlägigen Veröffentlichung von Dr. Paolo Mantegazza, in der die Vorzüge dieser Substanz angepriesen wurden, einen regelrechen Coca-Hype. Zahlreiche Produkte wie Cocawein, Coca-Cola und viele weitere wurden hergestellt und erfolgreich verkauft.
Aufgrund seiner Wirkung wurde es häufig gegen Müdigkeit und Hunger verwendet, aber auch als Schmerzmittel bei Kopfschmerzen, Geburten und schweren Operationen. Auch als Heilmittel für Malaria, Asthma sowie als Aphrodisiakum fand Kokain bereits Verwendung.
Die Heimat des Coca-Strauches befindet sich an den Hängen der Anden in Peru, Kolumbien und Bolivien. Albert Niemann gelangt es als erster, Kokain aus Pflanzen zu isolieren und es erfolgreich als Schmerzbetäubungs-Mittel zu verwenden.
Das deutsche Bundesgesetz, welches den Umgang mit Kokain und anderen Betäubungsmitteln regelt, ist das BtMG, das Betäubungsmittelgesetz (ehemals Opiumgesetz). Welche Stoffe erfasst werden geht allerdings nicht aus dem Gesetz selbst hervor, sondern ist den Anlagen zu entnehmen. Der Verstoß gegen das BtMG ist einer der häufigsten Gründe, weshalb Deutsche einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Lesen Sie hierzu auch:
Rechtliche Aspekte - Cannabis in Deutschland
13.08.2009
Fachanwalt BtmG
Häufigste Suchabfrage bei der Anwaltssuche am 13.08.2009:
Fachanwalt BtmG
in Verbindung mit:
Anwalt, Betäubungsmittel , Verstoss
Fachanwalt BtmG
in Verbindung mit:
Anwalt, Betäubungsmittel , Verstoss
10.08.2009
Cannabis in Deutschland - Rechtliche Aspekte
Das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) in Deutschland untersagt Anbau, Handel, Herstellung, Einfuhr/Ausfuhr, Abgabe und andere Inverkehrbringung von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf. Faserhanf, der auf einen stark erniedrigten THC-Gehalt gezüchtet wurde, bildet hierbei die Ausnahme, darf aber auch nur von Landwirten mit Sondergenehmigungen und zahlreichen Einschränkungen und Auflagen angebaut werden. Zu Beginn des Jahres 2009 wurden erste Verordnungen bzgl. des medizinischen Gebrauchs von THC erlassen, welches dann im Bedarfsfall über Apotheken aus den Niederlanden bezogen wird.
Paradox: Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Die Begründung hierfür liegt in der Straflosigkeit der Selbstschädigung, welches unserem Strafrecht zugrunde liegt. Richter und Kommentatoren des BtmG erkennen es an, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne erworben bzw. besessen zu haben. Das heißt, aus einem positiven Drogentest lässt sich nicht automatisch auf eine strafbare Handlung schliessen - es sei denn, es liegen andere strafbare Umstände vor.
Bild: Kokopelli / pixelio.de
Paradox: Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Die Begründung hierfür liegt in der Straflosigkeit der Selbstschädigung, welches unserem Strafrecht zugrunde liegt. Richter und Kommentatoren des BtmG erkennen es an, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne erworben bzw. besessen zu haben. Das heißt, aus einem positiven Drogentest lässt sich nicht automatisch auf eine strafbare Handlung schliessen - es sei denn, es liegen andere strafbare Umstände vor.
Bild: Kokopelli / pixelio.de
06.08.2009
Begriffsklärung: Suchtstoffkontrollat
Nach Beschliessen des Einheitsabkommens über Betäubungsmittel 1961 wurde 1968 in Wien der Internationale Suchtstoffkontrollat gegründet. (engl. International Narcotic Control Board INCB)
Seine Aufgabe besteht darin, sowohl Produktion, als auch Anbau und Verwendung von Drogen sowie generelle Einhaltung der internationalen UNO-Drogenkontrollverträge zu überwachen. Erstere müssen stets auf wissenschaftliche oder medizinische Zwecke beschränkt bleiben. Zudem dürfen keine Chemikalien verwendet werden, um illegale Drogen herzustellen.
Der Rat des Suchtstoffkontrollats setzt sich aus 13 regierungsunabhängigen Experten zusammen, der die Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Sucht- und psychotropen Stoffen dazu verpflichtet, dem INCB regelmäßig Informationen zu liefern. So kann sich der Kontrollat einen internationalen Überblick verschaffen über sämtliche weltweit verfügbaren Drogen in Handel und Produktion.
Des weiteren übernimmt es der INCB, Anfragen über Rechtmäßigkeit beim Substanzhandel zu erteilen und ggf. zu intervenieren, um Lieferungen zu verhindern. Zum Beispiel dann, wenn die Menge einer Substantz den normalen, legalen Bedarf übersteigt und ein Verdacht auf Missbrauch besteht.
Zusammenfassend gibt der INCB Jahresberichte heraus, in denen die globale Drogensituation dargestellt und vor evtl. negativen Entwicklungen gewarnt wird und ggf. Verbesserungsvorschläge gemacht werden. Der Bericht wird ergänzt durch technische Berichte über psychotrope Substanzen, , illegale Chemikalien sowie Suchtsstoffe.
Zum Beispiel werden die übermäßige Beruhigungsmittelverordnung (Benzodiazepine), zunehmende Drogenkriminalität oder der Mohnanbau in Afghanistan thematisiert und kritisiert.
[Quellen: 1, 2, 3]
Seine Aufgabe besteht darin, sowohl Produktion, als auch Anbau und Verwendung von Drogen sowie generelle Einhaltung der internationalen UNO-Drogenkontrollverträge zu überwachen. Erstere müssen stets auf wissenschaftliche oder medizinische Zwecke beschränkt bleiben. Zudem dürfen keine Chemikalien verwendet werden, um illegale Drogen herzustellen.
Der Rat des Suchtstoffkontrollats setzt sich aus 13 regierungsunabhängigen Experten zusammen, der die Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Sucht- und psychotropen Stoffen dazu verpflichtet, dem INCB regelmäßig Informationen zu liefern. So kann sich der Kontrollat einen internationalen Überblick verschaffen über sämtliche weltweit verfügbaren Drogen in Handel und Produktion.
Des weiteren übernimmt es der INCB, Anfragen über Rechtmäßigkeit beim Substanzhandel zu erteilen und ggf. zu intervenieren, um Lieferungen zu verhindern. Zum Beispiel dann, wenn die Menge einer Substantz den normalen, legalen Bedarf übersteigt und ein Verdacht auf Missbrauch besteht.
Zusammenfassend gibt der INCB Jahresberichte heraus, in denen die globale Drogensituation dargestellt und vor evtl. negativen Entwicklungen gewarnt wird und ggf. Verbesserungsvorschläge gemacht werden. Der Bericht wird ergänzt durch technische Berichte über psychotrope Substanzen, , illegale Chemikalien sowie Suchtsstoffe.
Zum Beispiel werden die übermäßige Beruhigungsmittelverordnung (Benzodiazepine), zunehmende Drogenkriminalität oder der Mohnanbau in Afghanistan thematisiert und kritisiert.
[Quellen: 1, 2, 3]
02.08.2009
Übereinkommen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen
Das Übereinkommen vom 20. 12. 1988 ist ein internationales Vertragswerk der Vereinten Nationen, das zum Ziel hat, eine Einschränkung der Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln vorzunehmen. Nach internationalem Recht bindet es als völkerrechtlicher Vertrag alle Vertragsparteien.
1984 forderte die UN-Generalversammlung von der Suchtsstoffkommission, ein Übereinkommen gegen illegalen Handel mit Betäubungsmitteln zu beschliessen. Der erste Entwurf wurde 1987 den Staaten zugestellt und von verschiedenen Expertengruppen revidiert. Vom 25.11 - 20.12.1988 wurde in Wien über die endgültige Fassung beraten, woran 106 Staaten und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen teilnahmen. Letztlich wurde das Übereinkommen am 20.12.1988 verabschiedet, lag bis zum 20.12.1989 zur Unterzeichung auf und wurde von 87 Staaten unterzeichnet. In Kraft trat es am 90. Tag nach der Hinterlegung der 20. Ratifikationsurkunde am 1.11.1990.
Zusätzlich zu den bisherigen internationalen Konventionen (Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 & Konvention über psychotrope Substanzen 1971) wurden weitere völkerrechtliche Verpflichtungen erlassen, zur Verbesserung der globalen Kooperation gegen unerlaubte Herstellung, den Schmuggel und unerlaubten Handel sowie jede andere unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln.
Das Übereinkommen schreibt sämtlichen Vertragspartnern folgendes vor:
1984 forderte die UN-Generalversammlung von der Suchtsstoffkommission, ein Übereinkommen gegen illegalen Handel mit Betäubungsmitteln zu beschliessen. Der erste Entwurf wurde 1987 den Staaten zugestellt und von verschiedenen Expertengruppen revidiert. Vom 25.11 - 20.12.1988 wurde in Wien über die endgültige Fassung beraten, woran 106 Staaten und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen teilnahmen. Letztlich wurde das Übereinkommen am 20.12.1988 verabschiedet, lag bis zum 20.12.1989 zur Unterzeichung auf und wurde von 87 Staaten unterzeichnet. In Kraft trat es am 90. Tag nach der Hinterlegung der 20. Ratifikationsurkunde am 1.11.1990.
Zusätzlich zu den bisherigen internationalen Konventionen (Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 & Konvention über psychotrope Substanzen 1971) wurden weitere völkerrechtliche Verpflichtungen erlassen, zur Verbesserung der globalen Kooperation gegen unerlaubte Herstellung, den Schmuggel und unerlaubten Handel sowie jede andere unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln.
Das Übereinkommen schreibt sämtlichen Vertragspartnern folgendes vor:
- unerlaubten Verkehr mit Btm in allen Formen umfassend strafrechtlich verfolgen
- Verstöße gegen die Bestimmungen als Straftat einstufen und ahnden (gilt auch als Straftatbestand: Besitz, Erwerb, Anbau illegaler Btm für persönlichen Gebrauch)
- Geldwäscherei von Erlöse aus Btm-Delikten
- Erlöse aus solchen Delikten einziehen
- Abzweigung von Chemikalien (Vorläuferstoffe) verhindern
- internationale Rechtshhilfe in Strafsachen verstäken
27.07.2009
Begriffsklärung: Vorläuferstoffe
Sogenannte Vorläuferstoffe, die man im Rechtswesen auch als Grund- oder Drogenausgangsstoffe bezeichnet, sind bestimmte, bei alleiniger Einnahme nicht abhängig machende Chemikalien, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln und anderen psychotropen Stoffen verwendet werden können, wie bspw. Ephedrin oder Lysergsäure. Im weitesten Sinne zählen auch Grundstoffe wie Säuren, Basen und organische Lösungsmittel dazu. Diese können dann in ein Betäubungsmittel überführt werden, ohne im hergestellten Resultat dann selbst noch enthalten zu sein.
Diese Stoffe sind international klar definiert und werden in einem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen (1988) in Listen geführt. Diese Listen nennen insgesamt 23 Chemikalien. Alle Vertragsparteien haben sich zur Übernahme dieser Listen in ihr Recht verpflichtet.
Sowohl der Handel innerhalb der Gemeinschaft der EU, als auch der Außenhandel, werden über das Europäische Recht geregelt, welches unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten anwendbar ist. Es gilt die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe und die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Ergänzt werden die Verordnungen in Deutschland außerden durch die Vorschriften des Grundstoffüberwachungsgesetzes.
[Quelle]
Diese Stoffe sind international klar definiert und werden in einem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen (1988) in Listen geführt. Diese Listen nennen insgesamt 23 Chemikalien. Alle Vertragsparteien haben sich zur Übernahme dieser Listen in ihr Recht verpflichtet.
Sowohl der Handel innerhalb der Gemeinschaft der EU, als auch der Außenhandel, werden über das Europäische Recht geregelt, welches unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten anwendbar ist. Es gilt die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe und die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Ergänzt werden die Verordnungen in Deutschland außerden durch die Vorschriften des Grundstoffüberwachungsgesetzes.
[Quelle]
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