1984 forderte die UN-Generalversammlung von der Suchtsstoffkommission, ein Übereinkommen gegen illegalen Handel mit Betäubungsmitteln zu beschliessen. Der erste Entwurf wurde 1987 den Staaten zugestellt und von verschiedenen Expertengruppen revidiert. Vom 25.11 - 20.12.1988 wurde in Wien über die endgültige Fassung beraten, woran 106 Staaten und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen teilnahmen. Letztlich wurde das Übereinkommen am 20.12.1988 verabschiedet, lag bis zum 20.12.1989 zur Unterzeichung auf und wurde von 87 Staaten unterzeichnet. In Kraft trat es am 90. Tag nach der Hinterlegung der 20. Ratifikationsurkunde am 1.11.1990.
Zusätzlich zu den bisherigen internationalen Konventionen (Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 & Konvention über psychotrope Substanzen 1971) wurden weitere völkerrechtliche Verpflichtungen erlassen, zur Verbesserung der globalen Kooperation gegen unerlaubte Herstellung, den Schmuggel und unerlaubten Handel sowie jede andere unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln.
Das Übereinkommen schreibt sämtlichen Vertragspartnern folgendes vor:
- unerlaubten Verkehr mit Btm in allen Formen umfassend strafrechtlich verfolgen
- Verstöße gegen die Bestimmungen als Straftat einstufen und ahnden (gilt auch als Straftatbestand: Besitz, Erwerb, Anbau illegaler Btm für persönlichen Gebrauch)
- Geldwäscherei von Erlöse aus Btm-Delikten
- Erlöse aus solchen Delikten einziehen
- Abzweigung von Chemikalien (Vorläuferstoffe) verhindern
- internationale Rechtshhilfe in Strafsachen verstäken