Posts mit dem Label BtMG werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label BtMG werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

08.02.2014

Colorado legalisiert das Kiffen - das wichtigste im Überblick

Die Suche nach überzeugenden Anwaltskanzleien aus dem Medizinrecht erübrigt sich nun für viele US-Bundesbürger. Als erster US-Bundesstaat legalisierte Colorado zum 1. Januar dieses Jahres die Droge Cannabis - immer mehr Bürger nutzen die Gelegenheit und holen sich ihr Gras beim Laden um die Ecke. Was einst undenkbar war, wird nun Realität und löst die Cannabiskonsumenten nicht nur von ihrem kriminellen Stigma, sondern erschafft aus dem Nichts einen staatlich regulierten Markt mit Stichprobenkontrollen und Steuern - Händler wittern das große Geschäft.


Welche Cannabis-Produkte werden angeboten?


In den Läden gibt es fortan alles, was das Kifferherz begehrt: Wer von der einschläfernen oder schmerzlindernden Wirkung profitieren will, deckt sich mit Kandy Kush, Blue Mystic oder Dacono Kush Blüten ein. Für die gute Laune und den grünen Rausch sorgen getrocknetes Jacks Cleaner, Chernobyl oder Sour Diesel. Und wer nur was fürs Kaffeekränzen braucht bedient sich an der kulinarischen Theke - frei nach Tripp Keber mit "Dixie Elixiers" - mit Hanf-Brownies, Brause, Bonbons oder Keksen mit Cannabisgeschmack.

Welche Kundschaft kann hier Cannabis kaufen?


Bedient wird, wie beim Alkohol, jeder, der 21 Jahre oder älter ist. Die meiste Kundschaft findet sich hier aus den Südstaaten der USA ein, etwa Texas, Louisiana oder Kentucky. Der Grund: Dort braucht man als Kiffer am besten einen wirklich guten Rechtsanwalt, da hier der Konsum am schärften geahndet wird. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar und wie - wie in den USA üblich - mit Kreditkarte.

Gesetzliche Regeln zum Anbau und Konsum von Cannabis in Colorado


Wer selbst Teil des Händlernetzwerkes werden will, für den gelten ganz bestimmte Regeln: Nach staatlicher Genehmigung dürfen bis zu 3000 Cannabispflanzen gezüchtet werden, jede davon mit einem eigenen Barcode versehen, dass jede gescannt werden kann. Verlässt eine Pflanze den Raum wird dies sofort an die Behörden gemeldet. Wer offiziell mit Marihuana handeln möchte muss außerdem nachweisen, dass mindestens 70 % davon aus eigenem Anbau stammen. Gekifft werden darf allerdings nur in Privaträumen hinter verschlossenen Türen - Parks, Cafés und andere öffentliche Orte sind tabu.

Händler kommen mit dem Anbau nicht nach


Allein im Großraum Denver gibt es zum Beispiel bereits 60 solcher Cannabisshops - jedoch viel zu wenig für den Ansturm an Besuchern. Die Händler kommen mit dem Anbau gar nicht nach, nicht selten müssen sie die "offiziell" erlaubte Ration von 28 g pro Person herunterschrauben, um ein breiteres Publikum bedienen zu können.

 [Quelle]

11.06.2011

Die Mythen des Marihuana - und was wirklich dran ist

Cannabis - die wahrscheinlich häufigste Gesellschaftsdroge neben Nikotin und Alkohol, die dennoch in den meisten Ländern illegal ist. Eine Droge, deren geschichtlicher roter Faden sich durch viele Völker zieht, und die seit vielen Jahrhunderten sowohl aus medizinischen als auch aus genusstechnischen Gründen konsumiert wird. Die Propaganda der 60er und 70er Jahre jedoch hat wirksam dafür gesorgt, Marihuana mit Mythen und Legenden zu beladen, die jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehren. Wieviel Wahrheitsgehalt steckt tatsächlich hinter den Vorwürfen, denen die "Droge" sich seitdem vergeblich zu stellen versucht?

Fetteinlagerung

"THC wird im Fettgewebe eingelagert und wirkt daher noch Tage bzw. Wochen nach dem Konsum weiter."

Dies ist vermutlich ein Mythos, der aus reinem Halbwissen entstanden ist. Zunächst ist zu sagen, dass der "High-Effekt“ vom sogenannten delta-9-Tetrahydrocannabinol verursacht wird (das "normale" THC). Dieses ist jedoch nur wenige Stunden aktiv, da der Körper direkt nach der Aufnahme beginnt, dieses in trägere Moleküle (sog. Metaboliten) abzubauen, die nicht mehr psychotrop sind. Diese Abbauprodukte werden aufgrund ihrer lipophilen Eigenschaften tatsächlich im Fettgewebe eingelagert, sind aber nicht vergleichbar mit dem euphorisierenden Ursprungsstoff delta-9-THC und werden mit der Zeit wieder ganz normal in den Blutkreislauf abgegeben und gänzlich abgebaut bzw. ausgeschieden. Ein positiver Cannabis-Drogentest beweist also keinesfalls, dass man zu diesem Zeitpunkt unter der Wirkung von Cannabis steht.


Kognitive Leistungsfähigkeit

"Cannabis verursacht Gedächtnisschwund, beeinträchtig die kognitive Leistung und verringert die Intelligenz."

Dies ist ein weiterer Mythos, der nur halbwahr ist. Die akute (!) Wirkung von Cannabis auf das Kurzzeitgedächtnis und die Denkfunktionen ist unumstritten. Jedoch gibt es weder Beweise noch Indizien, dass regelmäßiger Cannabiskonsum sich langfristig auf Gehirnleistungen oder Intelligenz auswirkt. Im Gegensatz zu starkem, chronischem Alkoholkonsum beispielsweise findet bei starkem chronischem Marihuanakonsum keine gravierende Beeinträchtigung statt.

Im Gegenteil - Ergebnisse aus Tierversuchen der Ohio State University mit einem THC-ähnlichen synthetischen Medikament konnten sogar zeigen, dass die Gedächtnisleistung nach Einnahme der Substanz sogar verbessert wurde. Anhand dieser Befunde versuchen Forscher nun, ein Medikament gegen Alzheimer zu entwickeln.

Sichere Aussagen lassen sich jedoch nur durch Langzeituntersuchungen am Menschen machen, von denen bisher lediglich eine durchgeführt wurde - allerdings mit erstaunlichem Ergebnis. Die Studie wurde vom John Hopkins Hospital in Baltimore mit 1318 Personen durchgeführt, die in starke Konsumenten, leichte Konsumenten und Nichtkonsumenten eingeteilt waren. In einem Zeitraum von 15 Jahren mussten sich die Probanden viermal dem sogenannten MMSE-Test unterziehen, eine standardisierte Methode zur Beurteilung von Aufmerksamkeit, Kurzzeitgedächtnis, Orientierung, Sprache und der Fähigkeit, einfachen Anweisungen zu folgen. Die maximal zu erreichende Punktzahl lag bei 30.

Nach Berechnung der individuellen Punktedifferenz der Teilnehmer konnte festgestellt werden, dass bei allen drei Gruppen die mittlere Punktezahl während des Zeitraumes um 1,2 gesunken war - bei starken Konsumenten wie bei Nichtkonsumenten. Es gab also keine signifikanten Unterschiede bei der Abnahme der kognitiven Leisungsfähigkeit zwischen den Teilnehmern.


Depressive Symptomatik und amotivales Syndrom

"Kiffen macht faul und demotiviert."

Das sogenannte amotivale Syndrom kann bis heute nicht dem Konsum von Cannabis zugeordnet werden. Vielmehr handelt es sich dabei um das klassische Henne-Ei-Problem: viele Menschen kommen erst in eine amotivale Phase und werden dadurch dem Drogenkonsum geneigter, greifen also dann erst zu Cannabis. Daher wird diese Persönlichkeitveränderung gerne der Droge zugewiesen.

Studien, die mit Schüler- und Studenten durchgeführt wurden, konnten bei regelmäßigen Konsumenten weder schlechtere akademische Leistungen noch geringere Motivation als bei Nichtkonsumenten belegen. Es konnte sogar statistisch festgestellt werden, dass Marihuanakonsumenten im Beruf besser bezahlt werden als der Durchschnitt der Nichtkonsumenten.

Die Studien, die vermeintlich stichfeste Hinweise für ein amotivales Syndrom durch Cannabis zu erbringen scheinen, gehen allerdings mit methodischen Unzulänglichkeiten vor. Beispielsweise sind sie nicht in der Lage, die Effekte des Marihuanakonsums von konfundierenden Effekten wie dem Wertewandel oder dem Entstehen eines alternativen Lebensstils seit den 60er Jahren zu trennen. Somit kann die depressive Sympomatik nicht eindeutig dem Konsum von Cannabis zugeschrieben werden.


Straftaten

"Cannabis fördert Gewalt und Straftaten."

Hinter diesem immer noch weit verbreiteten Mythos steckt vermutlich mehr Wahrheitsgehalt, als man annehmen möchte. Allerdings in einem ganz anderen Sinne - es ist nicht die Droge, die Straftaten fördert, sondern das Verbot der Droge! Kein rational denkender Mensch, der auch nur ansatzweise die Wirkung von THC im menschlichen Körper kennt, würde behaupten, es löse Aggressionen oder gar eine Neigung zu kriminellen Handlungen aus. Der durch die Strafverfolung entstehende Schwarzmarkt allerdings fördert in der Tat die Kriminalität. Neuen "Anbietern" auf dem Cannabismarkt wird der Einstieg erschwert, wodurch die steuerfreien Preise in die Höhe getrieben werden. Bedeutet: Optimale Bedingungen und hohe Gewinnspannen für Kriminelle, die sich erfolgreich am Schmuggel und Handel bereichen.

Obwohl sich die Herstellungskosten für Marihuana nicht geändert haben, hat sich der Wert drastisch vervielfacht. Einstmals nicht viel mehr wert als Tee, ist Cannabis heute teilweise halb so teuer wie Gold. Hinzu kommt noch, dass die Strafverfolgung zahlreicher eigentlich rechtschaffener Bürger die Aufklärung und Verfolgung wirklicher Verbrechen behindert. Die Aufklärungsrate sinkt, Kriminelle werden zu weiteren Verbrechen ermutigt und viele scheuen sich, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, weil sie selbst befürchten müssen, kriminalisiert zu werden.

Gehirnzellen

"Cannabis tötet Gehirnzellen."

Dieser Mythos ist schlicht falsch. Im Gegensatz zu Alkohol tötet THC keine Gehirnzellen, sondern "betäubt" sie nur. THC gelangt über das Blut ins Gehirn. Dort befinden sich am Ende der Nervenzellen Synapsen, die über Rezeptoren verfügen. THC Moleküle lagern sich dort nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip an, docken also an die Rezeptoren an und blockieren damit die Übertragung von verschiedenen Botenstoffen, die für die Weiterleitung von Impulsen verantwortlich sind. Daraus resultieren die veränderten Empfindungen und Wahrnemungen. Jedoch ist dieser Zustand nicht dauerhaft, nach einer gewissen Zeit lösen sich die Moleküle und legen die Andockstelle wieder frei, sodass die Impulse wieder ganz regulär weitergeleitet werden können.

Tierexperimentelle Forschungsergebnisse der Universität von Saskatchewan konnte zeigen, dass Cannabinoide den Hippocampus (eine Gehirnregion, die sehr wichtig für das Gedächtnis ist) sogar zur vermehrten Produktion von Nervenzellen anregen. Diese Beobachtung konnten sie zwar nicht bei einer akuten Behandlung feststellen, sehr wohl aber bei chronischer, also langfristiger Behandlung mit Cannabinoiden. Alle anderen getesteten Drogen (darunter Nikotin, Alkohol und Opiate) hemmten nachweislich das Zellwachtum.


Einstiegsdroge

"Cannabis ist eine Einstiegsdroge und verführt zum Konsum anderer, härterer Drogen."

Zahlreiche Studien und statistische Erhebungen haben gezeigt, dass nur ca. 2-5 % der Cannabiskonsumenten später bei harten Drogen landen. In den USA kommen auf 80 Millionen Cannabiskonsumenten "nur" wenige Hunderttausend Konsumenten harter Drogen - ein Verhältnis von weniger als 1 : 100. Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 (!) die These von der Einstiegsdroge abgelehnt.

Niemand würde auf die Idee kommen, aus der Annahme "Alle schwarzen Schafe sind Tiere" zu folgern: "Alle Tiere sind schwarze Schafe". In Bezug auf Cannabiskonsumenten und Schwerstdrogenabhängige ist dies leider anders - die Tatsache, dass viele Konsumenten härterer Drogen Cannabis konsumieren spricht lange nicht dafür, dass dies vice versa ebenfalls zutrifft und viele Cannabiskonsumenten auch zu härteren Drogen greifen.

Dem Mythos mit der Einstiegsdroge lässt sich nicht leicht beikommen. Dabei handelt es sich schlichtweg um ein lange gehegtes und von vielen Seiten gepflegtes Vorurteil ohne jegliche Basis. Cannabis ist keine Einstiegsdroge - es ist höchsten die erste illegale Droge in der Konsumkette vieler. Denn dem Cannabiskonsum voran gehen in mehr als 90 % der Fälle der Alkohol- und Nikotinkonsum. Stellt sich nun die Frage: Warum in der Mitte der Kette die Verantwortlichkeit suchen, statt das vermeintliche Problem an der Wurzel zu packen?

Schizophrenie

"Cannbis kann Schizophrenie, Halluzinationen und Psychosen auslösen."

Nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnistand können wir lediglich sagen, dass Cannabis möglicherweise eine Schizophrenie auslösen kann, die bereits latent vorhanden ist, d.h. bei Personen, bei denen sie ohnehin aufgetreten wäre (betrifft ca. 1 % der Bevölkerung). Dies darf jedoch in keinem Falle ein Grund sein, Menschen für den Konsum zu betrafen, die sich in ihrer Eigenverantwortlichkeit dafür entschieden und davon keinerlei Schaden genommen haben.

In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, auf eine aufschlussreiche schwedische Studie hinzuweisen. Diese wurde an 50.465 Wehrpflichtigen durchgeführt. Sie brachte zutage, dass von den 5391 Cannabiskonsumenten 98,6 % niemals an Schizophrenie erkrankten. Der Betroffenenanteil von 1,4 % liegt somit nur geringfügig über dem normalen Bevölkerungsdurchschnitt. Wenn man nun miteinbezieht, dass 1 % aller Menschen bereits die Veranlagung zur Schizophrenie besitzen, bleiben noch 0,4 % für solche, die ohne eine entsprechende Veranlagung und bei zusätzlichem Cannabiskonsum an Schizophrenie erkranken. Dies kann unmöglich als "Beweis" gelten, dass Marihuana der explizite Auslöser dieser Erkrankung darstellt. Wäre dies tatsächlich der Fall, wäre ein deutlich höhrerer Anteil an Betroffenen zu erwarten gewesen. Zudem müsste damit auch seit den 60er Jahren ein Anstieg von Schizophreniekranken zu verzeichnen sein, wovon jedoch das Gegenteil zutrifft.

Die Aussage, dass Cannabiskonsum sich auf die Symptome einer bestehenden Psychose negativ auswirkt, ist bis heute umstritten und nicht eindeutig belegt. In der Tat gibt es Betroffene, die nach dem Konsum von Cannabis von einer Verschlimmerung ihrer Symptome sprechen. Ebenso gibt es zahlreiche Berichte und Studien, nach denen der Konsum eindeutig Verbesserungen bewirkte. Cannabis konnte bereits zahlreichen Erkrankten helfen, bei denen die herkömmliche Schulmedizin zu keinem Erfolg führte.


Generalpräventive Wirkung des Verbotes

"Das Verbot hat eine präventive Wirkung, ohne das Verbot würde der Drogenkonsum drastisch zunehmen."

Diese Annahme basiert auf Spekulationen, für deren Richtigkeit es keine Hinweise gibt. Im Gegenteil, Vergleiche der Niederlande mit Großbritannien, Deutschland und den USA zeigen deutlich, dass dies nicht der Fall ist. Tatsächlich liegt die Anzahl der Cannabiskonsumenten in Deutschland oder Großbritannien (wo der Verkauf mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft wird!) höher als in den Niederlanden, wo man den Konsum und Handel bereits vor mehr als 25 Jahren entkriminalisiert hat. Studien, die für das deutsche bzw. niederländische Gesundheitsamt durchgeführt wurden, zeigten, dass im Monat vor der Studiendurchführung 2,5 % der befragten Niederländer Cannabis konsumiert hatten, während es in Deutschland sogar 2,8 % waren. In den USA waren dies gar 5 % - folglich konsumieren nur halb so viele Niederländer Cannabis als Amerikaner. Einmalig Cannabis probiert haben in den USA 33 %, während dieser Anteil in den Niederlanden mit 15,6 % ebenfalls auffallend gering ist.

In den 70er Jahren entschied sich eine Reihe amerikanischer Bundesstaaten, den Besitz geringer Cannabismengen zu entkriminalisieren, während andere Bundesstaaten ihre harten Stafen (teilweise lebenslänglich) beibehielten. Ursache hierfür waren die horrenden und rapide steigenden Kosten für die Strafverfolgung. Ergebnis: In den Bundesstaaten, die weiterhin Strafverfolgung betrieben, stieg der Cannabiskonsum stärker an, als in denen, die den Konsum geringer Mengen erlaubten.

Das Institut für Therapieforschung führte des weiteren eine Befragung ehemaliger Cannabiskonsumenten durch, die den Grund für das Einstellen ihres Konsums angeben sollten. Die Umfrage ergab, dass lediglich 2,8 % den Konsum aus Angst vor einer Betrafung einstellten, während 13,1 % die Angst vor gesundheitlichen Schäden angaben, und für 48,4 % hat es schlichtweg "Nichts gebracht". Diese Umfrage deutet ebenfalls daraufhin, dass zwischen der Häufigkeit des Konsums und der strafrechtlichen Verfolgungspraxis keinerlei signifikanter Zusammenhang besteht.

Suchtpotential

"Cannabis ist ein süchtigmachendes Rauschgift."

Zunächst muss gesagt werden, dass es keinen einzigen dokumentierten Fall eines tödlich verlaufenden Cannabiskonsums gibt. Kein Wunder - um sich "tot zu kiffen" wären nämlich mindestens 47 Gramm reines THC (entspricht ca. der 450 - bis 1800-fachen Rauschdosis!) oder mehr als ein halbes Kilo hochqualitatives Haschisch nötig. Zum Vergleich: Bei geschlucktem Nikotin sind bereits 0,04 - 0,06 Gramm für den Menschen tödlich, bei Alkohol reicht bereits die 5-fache Rauschdosis. Sie trinken Kaffee zum Frühstück? Dann interessiert Sie vielleicht auch, dass Koffein 6 Mal giftiger als THC ist.

Die vermeintliche Abhängigkeit muss getrennt nach körperlicher und psychischer Symptomatik betrachtet werden. Im Gegensatz zu Nikotin, Alkohol und bspw. Heroin ist bei Cannabis keinerlei körperliche Abhängigkeit zu erkennen. Es kommt also nicht zu körperlichen Entzugserscheinungen, wird die Substanz einmal abgesetzt, während dies bei einem Alkoholentzug sogar tödlich verlaufen kann.

Am 09.03.1994 kam das Bundesverfassungsgericht zu der Feststellung, dass das Suchtpotential von Cannabisprodukten als sehr gering einzustufen sei. Auch eine Studie für den früheren Gesundheitsminister Seehofer kam zu ähnlichen Ergebnissen. Sie gab an, dass bei 92 % der Konsumenten keine psychische Abhängigkeit auftritt und stellte 1997 fest:

"Der Konsum von Cannabis führt keineswegs zwangsläufig zu einer psychischen Abhängigkeit, es kann jedoch zu einer Abhängigkeitsentswicklung kommen. Eine solche Abhängigkeit vom Cannabistyp kann jedoch nicht primär aus den pharmakologischen Wirkungen der Droge, sondern vielmehr aus vorab bestehenden psychischen Stimmungen und Problemen erklärt werden. Die Abhängigkeit von Cannabis sollte als Symptom solcher Probleme gesehen werden." (Zitat aus: Auswirkungen des Cannabiskonsums; Dieter Kleiber & Karl-Artur Kovar; wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH Stuttgart)

Aus dem Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung geht außerdem hervor, dass nur etwa einer von 20.000 Cannabiskonsumenten eine stationäre Drogentherapie durchläuft, während bei Alkohol dieser Anteil 12 mal so hoch ist.

Schlussfolgernd kann man sagen, dass eine psychische Abhängigkeit nicht in erster Linie eine Eigenschaft ist, die von Drogen hervorgerufen wird, sondern zum großen Teil mit bereits vorher vorhandenen psychischen Problemen zusammenhängt. Abgesehen davon benötigen Süchtige psychotherapeutische Hilfe, und keine Strafverfolgung, die ihre Probleme noch wesentlich vergrößert und einer Genesung kontraproduktiv entgegenwirkt.

Zusammengenommen ergeben die oben genannten Punkte das Bild einer Pflanze, welches über die Jahre erfolgreich verteufelt und mystifiziert werden konnte. Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen „Fakten“ verwirren (auch nicht von unseren!), sondern informieren Sie sich bei verschiedenen, unabhängigen Quellen und gehen Sie mit neutraler Wertung an das Thema Legalisierung heran – welche Position Sie danach einnehmen, entscheiden Sie selbst.

Lesen Sie hier zu auch über die rechtlichen Aspekte in Bezug auf  Cannabis in Deutschland.

[Bild 1: manwalk  / pixelio.de; Bild 2: Susanne Schmich  / pixelio.de; Bild 3: Henning Hraban Ramm  / pixelio.de; Bild 4: Uwe Steinbrich  / pixelio.de]
 

21.11.2010

Kokain - Betäubungsmittel oder Droge?




Nachdem Kokain im 19. Jahrhundert populärer wurde, gab es nach einer einschlägigen Veröffentlichung von Dr. Paolo Mantegazza, in der die Vorzüge dieser Substanz angepriesen wurden, einen regelrechen Coca-Hype. Zahlreiche Produkte wie Cocawein, Coca-Cola und viele weitere wurden hergestellt und erfolgreich verkauft.

Aufgrund seiner Wirkung wurde es häufig gegen Müdigkeit und Hunger verwendet, aber auch als Schmerzmittel bei Kopfschmerzen, Geburten und schweren Operationen. Auch als Heilmittel für Malaria, Asthma sowie als Aphrodisiakum fand Kokain bereits Verwendung.

 Die Heimat des Coca-Strauches befindet sich an den Hängen der Anden in Peru, Kolumbien und Bolivien. Albert Niemann gelangt es als erster, Kokain aus Pflanzen zu isolieren und es erfolgreich als Schmerzbetäubungs-Mittel zu verwenden.

Das deutsche Bundesgesetz, welches den Umgang mit Kokain und anderen Betäubungsmitteln regelt, ist das BtMG, das Betäubungsmittelgesetz (ehemals Opiumgesetz). Welche Stoffe erfasst werden geht allerdings nicht aus dem Gesetz selbst hervor, sondern ist den Anlagen zu entnehmen. Der Verstoß gegen das BtMG ist einer der häufigsten Gründe, weshalb Deutsche einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Lesen Sie hierzu auch:
Rechtliche Aspekte - Cannabis in Deutschland

13.08.2009

Fachanwalt BtmG

Häufigste Suchabfrage bei der Anwaltssuche am 13.08.2009:

Fachanwalt BtmG

in Verbindung mit:

Anwalt, Betäubungsmittel , Verstoss

10.08.2009

Cannabis in Deutschland - Rechtliche Aspekte

Das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) in Deutschland untersagt Anbau, Handel, Herstellung, Einfuhr/Ausfuhr, Abgabe und andere Inverkehrbringung von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf. Faserhanf, der auf einen stark erniedrigten THC-Gehalt gezüchtet wurde, bildet hierbei die Ausnahme, darf aber auch nur von Landwirten mit Sondergenehmigungen und zahlreichen Einschränkungen und Auflagen angebaut werden. Zu Beginn des Jahres 2009 wurden erste Verordnungen bzgl. des medizinischen Gebrauchs von THC erlassen, welches dann im Bedarfsfall über Apotheken aus den Niederlanden bezogen wird.

Paradox: Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Die Begründung hierfür liegt in der Straflosigkeit der Selbstschädigung, welches unserem Strafrecht zugrunde liegt. Richter und Kommentatoren des BtmG erkennen es an, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne erworben bzw. besessen zu haben. Das heißt, aus einem positiven Drogentest lässt sich nicht automatisch auf eine strafbare Handlung schliessen - es sei denn, es liegen andere strafbare Umstände vor.

Bild: Kokopelli / pixelio.de

29.06.2009

Drogenbericht aus Portugal

Obwohl aus Portugal positive Berichte kommen, kämpft die UNO gegen eine Legalisierung von Cannabis.

“Die jetzige Politik hält Drogen weg von denen, die sie nicht nehmen sollten und setzt eher auf Behandlung als auf die Verhaftung der Nutzer. Portugals Gesetze haben nicht zu einem Anstieg des Drogentourismus geführt. Es scheint ebenso, als hätte die Anzahl der drogenbezogenen Probleme abgenommen”


Man muss auch einmal distanzieren zwischen dem, was die "Legalize"-Verfechter wollen und was man glaubt, was sie angeblich wollen würden. Dabei ist es zunächst wichtig, endlich die beiden Begriffe "Drogen" und "Cannabis" voneinander zu trennen. Außerdem sollte man bedenken, dass auch "Legalisierung" ein eher schwammiger Begriff ist. Morphin und Aspirin sind ebenfalls Drogen und gelten beide als "legal", werden aber völlig unterschiedlich geregelt, ausgegeben und kontrolliert.


Ein guter Artikel hierzu:
Legalize it - gegen Drogentourismus
Bildquelle: http://blog.beetlebum.de/
Getuned by pixelfree

27.02.2009

Diskussion um Regelversorgung mit Heroin

Die seit langem bestehende Diskussion um die Versorgung schwerstabhängiger Heroinkonsumenten mit Diamorphin (= medizinisch kontrolliertes Heroin) bestand weiterhin, da sich die CDU/CSU-Fraktion weigerte, dies im Rahmen der bundesweiten Regelversorgung zu ermöglichen. Dabei belegt die Wissenschaft eindeutig, dass die mit Diamorphin versorgten Studienteilnehmer eine gesundheitliche Stabilisierung aufweisen, die sie mit anderen gängigen Substituten nicht erreichen. So können sie vor einem Leben in Beschaffungskriminalität bewahrt werden und kann ihnen eine gute Reintegration auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen.

Nun scheint der Weg frei für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), da über 250 Bundestagsmitglieder einen entsprechenden Antrag ins das Parlament eingebracht haben.

Der Drogenreferent der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. meint: "Die Union sieht offenbar ihre Felle davonschwimmen. In einem Entschließungsantrag will sie nun plötzlich den Kompromiss anbieten, die bisherigen Modellprojekte durch den Bund unter anderen, strikteren Bedingungen weiter zu fördern. Zugleich lehnt sie aber eine gesetzliche Regelung vor Ablauf dieser Modellprojekte klar ab."

Der Vorschlag diene nur dazu, die Entscheidung bis zur nächsten Wahl herauszuzögern und schliesslich eine Änderung zu verhindern. Jedenfalls sei dies keine Lösung für behandlungsbedürftige Drogenkonsumenten. "Außerhalb der Städte mit Modellprojekten gäbe es keine Versorgung, und in den Städten mit solchen Projekten müssten die Kosten von den Kommunen getragen werden."

Nun haben sich bereits aus CDU-Reihen die ersten für eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Die DAH ermutigt daher die SPD, ihren Kurs beizubehalten, und eine Regelversorgung mit Heroin zu erwirken.

Sylvia Urban vom Bundesvorstand der DAH: "Es gilt nun, den fachlichen und ethischen Argumenten den Vorrang vor der Aufrechterhaltung der Koalitionsdisziplin zu geben. Viele tausend Heroinkonsumenten werden von der Übernahme der Diamorphin-Behandlung in die kassenfinanzierte Regelversorgung profitieren. Die heroingestützte Behandlung braucht endlich eine gesetzliche Grundlage"

18.02.2009

Erneuter Versuch zur Freigabe von Cannabis

Erneut ist in diesem Jahr eine Versuch der Grünen zu erwarten, bezüglich der Legalisierung von Cannabis einen Schritt nach vorne zu tun. Man vergleiche die Situation mit der in den Niederlanden und komme zu dem Ergebnis, dass in Deutschland ebenfalls bis zu 30 Gramm für den Eigenbedarf durchaus vorstellbar seien.

"Es gibt viele Gelegenheits- und Dauerkonsumenten von Cannabis. Das Verbot hat daran überhaupt nichts geändert", so der drogen- und suchtpolitische Sprecher der Grünen, Harald Terpe.


Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der Alkoholkonsum in Deutschland weitaus drastischere Folgen habe und größerer Aufmerksamkeit bedürfe, als die ewigen Diskussionen um das Cannabisverbot. Die Fraktion der Grünen hat deshalb nun erneut einen Antrag an den Bundestag gestellt, über den demnächst entschieden werden soll. Es wird gefordert, den Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigenverbrauch straffrei zu stellen.

Momentan noch ist laut BtMG sowohl Anbau und Herstellung, als auch Verkauf, Handel und Einfuhr von Cannabis verboten. Jedoch werden viele Verfahren frühzeitig eingestellt, und Fälle wegen der geringen Mengen für den Eigenbedarf gar nicht erst eingeleitet.

Terpe: "Uns geht es nicht um die vollständige Freigabe, weil man dann auch eine Abgabe organisieren müsste". Er weist darauf hin, dass bei ohnehin häufiger Einstellung der Strafverfolgung der Eigengebrauch auch gleich entkriminalisiert werden könnte.




Bildquelle: http://blog.beetlebum.de/
Getuned by pixelfree

11.02.2009

Drogendealer muss trotz 15 Kinder ausreisen

Ein kubanischer 15-facher Vater, der in Deutschland bereits aufgrund diverser Drogendelikte zu 3 Jahren Haft verurteilt worden war und nun wegen Handels mit denselbigen angeklagt war, muss nun trotz der zahlreichen Kinder ausreisen.

Der Kubaner reicht eine Klage gegen die Ausweisungsverfügung ein, welche jedoch abgelehnt wurde.

Vor wenigen Jahren stand er bereits wegen Drogenhandel vor Gericht und wurde ausdrücklich von der Ausländerbehörde darauf hingewiesen, dass er bei wiederholter Straftat mit einer Ausweisung zu rechnen habe, was ihn jedoch nicht an weiteren Taten hinderte. Zwei Jahre später wurde der Kubaner schließlich zu 3 Jahren Haft verurteilt und ihm wurde wiederholt mit der Abschiebung in sein Heimatland gedroht.

Dies sei notwenig, um die künftige Sicherheit und Ordnung in der Bundesrepublik zu erhalten, was durch Drogenhandel extrem gefährdet würde. Zudem muss darauf geachtet werden, bei anderen Ausländern nicht den Eindruck zu erwecken, solche Straftaten blieben ohne rechtliche Konsequenzen.


Auch die Richter der 3. Kammer sahen keinen Grund weiter von einer Ausweisung abzusehen, da sie außerdem keine familienrechtlichen Gründe feststellen konnten, nachdem in einer mündlichen Verhandlung die Beweisaufnahme und die Anhörung einer Jugendamtvertreterin vorgenommen worden war.

Der Kubaner lebe zwar seit über 2 Jahrzehnten in der Bundesrepublik, wohne aber mit keinem seiner 15 Kinder zusammen. Mindestens 10 dieser Kinder sind in verschiedenen Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtungen untergebracht und zu den jüngsten bestehe ebenfalls kein intensiver Kontakt. Hieraus entstand in den Augen der Kläger das Bild eines vielfachen Vaters, der seinen elterlichen Pflichten jedoch nicht ansatzweise nachkommt. Aus diesem Grund war es auch nicht möglich, die Ausreisepflicht mithilfe verfassungsrechtlicher Aspekte des Familienschutzes abzuwenden.

Bildquelle: http://blog.beetlebum.de/
published by christiane w.
Getuned by pixelfree

09.02.2009

Joint vor Autofahrt strafbar?


Grundsätzlich heisst es:
Wer mit Drogen im Straßenverkehr erwischt wird, handelt ordnungswidrig und wird daher zur Rechenschaft gezogen. Nach § 24a Absatz 2 StVG handelt nämlich ordnungswidrig, wer unter der Wirkung eines (…) berauschenden Mittels (z. B. Cannabis….) im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt (…).


Das Regelbußgeld liegt ab dem 01.02.2009, da tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft, 500,00 € und vier „Flensburgpunkte“. Außerdem wird ein Fahrverbot von 1-3 Monaten verhängt. Bei Mehrfachtätern gibt es zusätzliche Erhöhungen.

Bei der Verteidigung derartiger Taten ist eine Menge zu beachten. Ein Aspekt aber, der hier besprochen werden soll, ist die Schuld des Betroffenen.

Dabei muss wenigstens, um zu einer Verurteilung zu gelangen, fahrlässiges Handeln beim Betroffenen gegeben sein. Spannend ist aber die Frage, ob diese auch dann vorliegt, wenn zwischen dem Konsum und der Autofahrt unwiderleglich eine erhebliche Zeitspanne gegeben ist....


weiterhin heisst es:

Dabei war das Amtsgericht davon ausgegangen, dass er 48 Stunden vor der Fahrt einen Joint geraucht habe. Ferner meinte das Gericht, der Betroffene habe dies bei der ihm zumutbaren und erforderlichen Sorgfalt erkennen können. Dieser Zeitraum sei zu kurz, so die Argumentation des Gerichts, dass der Betroffene mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgehen konnte, dass der Betäubungsmittelwirkstoff weit genug abgebaut gewesen sei.


so weiter...

Der komplette Artikel von anwaltsuche.blogspot.com hier
"Bestrafung für Autofahrt mit Joint"
Bildquelle: http://blog.beetlebum.de/
Getuned by pixelfree

Gesund abnehmen

Anwalt News

Medizinrecht und Btm Stichworte

24 Stunden Pflege Abnehmen Abrechnungsrecht Abschiebung Akne Alkohol Allergie Allgemeinchirurgie Altenpflege Altersheim Alveolitis ambulanter Pflegedienst AMG Anästhesie Anbau Angestellte Anti-Baby-Pille Antrag Anwalt Anwälte Anwaltsuche AOK ApBetrO ApoG Apotheke Apotheken Apothekenbetriebsberechtigung Apothekenrecht Approbation Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitslosengeld Arbeitsrecht Arbeitsrecht für Heilberufe Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfall Arzneimittel Arzneimittelgesetz Arzneimittelherstellung) Arzneimittelrecht Arzt Ärzte Ärztepfusch Arzthaftungsrecht ärztliches Berufsrecht ärztliches Werberecht Arztrecht Arztvertrag asbestos Asthma Aufklärungspflicht Ausgleich von Behinderung Ausgleichsabgabe Ausreise Baden-Württemberg Bandscheibenvorfall Basistarif Beamte Beeinflussung Befreiung Begriffsklärung Begutachtung Behandlungsfehler Behinderung Beihilferecht Beiträge Belastungsgrenze Beratung Berlin Berufskrankheit Berufsunfähigkeit Berufungsvereinbarung Bescheinigung Betaeubungsmittelgesetz Betäubungsmittel Betreuung Betriebsverordnung Betrug Blaue Flecken Blindheit Bochum brustverkleinerung BtMG Bußgeld Cannabinoide Cannabis Cannabisoel Chefarzt Chefarztrecht Chemotherapie Coffeeshops Colorado DePuy Deusche Kodierrichtlinien Diaet Dokumentationspflicht Dortmund Drogen Drogenhandel Eingliederungshilfe Elternassistenz Entschliessungsantrag Erbrecht Erkältung Erlaubnis Erwerbsunfähigkeit Ethik EU-Recht Fachanwalt Familien Familienrecht Familienversicherung Fehlsichtigkeit Fieber Forschung Frankenthal Freiberufler Fremdbesitzverbot Friseur Garmisch-Partenkirchen GdB Gebührenrecht Geburtsmedizin Geburtsschaden Geburtsschadensrecht Gera Gesellschaftsrecht Gesetzesänderung gesetzliche Krankenversicherung Gesundheit Gesundheitscheck Gesundheitstipps Gewalt Gewaltprävantion Gießen Gleichheitssatz Grippe Grippostad Grundrechte günstig Gutschein Gynäkologie H1N1 Hämatom Hamburg Hanf Hartz IV Häufige Suchabfragen Haushaltshilfe Hautkrebs Hebamme Heilmittelwerberecht Heilpraktiker Heilpraktikergesetz Heroin Herzchirurgie Heuschnupfen Hilfsmittelversorgung Homöopathie Hörgerät Influenza Innere Medizin Intensivmedizin Ipill iPS-Zellen kalte Fuesse Kanzlei Kater Kiffen Kinder Kinderarzt Kokain Komplikationen Konsum Kopfschmerzen Körperverletzung Kostenerstattung Kostenübernahme Krankenbeförderung Krankengeld Krankenhaus Krankenhausapotheke Krankenhausrecht Krankenkassen Krankenkassenrecht Krankenpflege Krankenschwester Krankenversicherung Krankenversicherung Vergleich Krankenversicherungsrecht Krankheit Krebs Kündigung Kunstfehler künstliche Befruchtung Laserbehandlung Lebensversicherung Legalisierung Leistungen Leistungserbringer Literatur und Fachliteratur lung cancer Marburg Marihuana Medikamente Medizin Medizinprodukterecht Medizinrecht Meldungen Merkzeichen mesothelioma Nackenverspannung Naturheilkunde Neurochirurgie News Niederlassungsfreiheit Nobelpreis Notfallbehandlung online vergleichen Operation Ordnungswidrigkeiten Organe Orthopädie Pädiatrie Pandemie Patienten Patientenbeförderung Patientenrecht Patientenverfügung peritoneal mesothelioma Pflege Pflegedienst Pflegegeld Pflegeheim Pflegestufe Pflegeversicherung Pharma Industrie PharmTAG Physiotherapie pleural mesothelioma Polizei Pollenflug Prämien Prävention Praxis Preisvergleich Preisverordnung private Krankenzusatzversicherung privaten Krankenversicherung Prothesen Psychiatrie Psychotherapie PTA Rabatt Rechtsanwalt Rechtsberatung Regelversorgung Reha Rente Versicherung Rentenversicherung Richterrecht Rostock Rücksichtnahmegebot Schadenmanagement Schadensersatz Schmerzen Schmerzensgeld Schönheitsoperation Schuessler-Salze Schwangerschaft Schweigepflicht Schweinegrippe Schwerbehinderung Schwerhörigkeit Selbstmord Selbstständigkeit Sorgfaltspflicht Sozialrecht Staat Stammzellen Sterbebegleitung Sterilisation Steuerrecht Strafe Strafrecht Stress Synergetik Tarife Taxifahrt THC Therapie Übereinkommen Unfall Unfallchirurgie Unfallversicherung Unfruchtbarkeit unlauterer Wettbewerb USA Verfassungsbeschwerde Verhütung Verkauf Verkehrsrecht Verletztenrente Verletzung Versandapotheke Versicherung Versicherungspflicht Versicherungsrecht Verstoss Vertragsarztrecht Video Virus Vorläuferstoffe Vorsorge Vorsorgevollmacht Was tun gegen Werberecht WHO Yoga Zahnarzt Zahnarztrecht Zahnersatz Zulassung Zulassung v. Arzneimitteln Zusatzleistungen Zuzahlungen