30.09.2009

Keine Anti-Baby-Pille nur zur Akne-Behandlung

Ein Arzt muss Regress an die gesetzliche Krankenkasse leisten, wenn er die Anti-Baby-Pille nur zur Behandlung von Akne verordnet hat.

Die Richter waren der Ansicht, dass gesetzliche Krankenversicherungen nur für Arzneimittel zahlen, welches die Anti-Baby-Pille nicht darstelle. Sie diene nicht zur Behandlung einer Krankheit, sondern der Empfängnisverhütung.

Der Gynäkologe wand ein, mit der Pille habe er Hautprobleme wirksam und kostengünstig behandeln wollen, was das Gericht aber nicht gelten liess. Das Verhütungsmittel sei für diese Art von Behandlung nicht zugelassen.

Nur Versicherte unter 20 Jahren haben Anspruch auf die Pille als indukationsunabhängiges Mittel. Daher müsse der Kläger Regress leisten. In diesem Fall sei auch aus verfassungsrechtlichen Gründen könne hier keine Ausnahme geboten werden. Außerhalb seiner arzneimittelrechtlichen Zulassung darf ein Medikament nur dann verordnet werden, wenn eine lebendbedrohliche Erkrankung, die schwerwiegend ist, behandelt werden soll. Doch diese Vorraussetzung wurde hier nicht erfüllt.

24.09.2009

Welche Krankenversicherung für Studenten?

Am 25 Jahren sind auch Studenten nicht mehr in der gesetzlichen Familienversicherung versichert und müssen sich selbst krankenversichern. Hier ein paar Entscheidungshilfen:

Der Wechsel in eine Private Krankenversicherung bis zum 25. Lebensjahr kann sich lohnen. Wenn Sie einen Nebenjob tätigen mit mehr als 360 € im Monat, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung darauf meist Beiträge erhoben. Für männliche Studenten, die nur sich selbst krankenversichern müssen, ist eine Private Krankenversicherung daher besser geeignet, da die besseren Leistungen ohne Zuzahlungen die höheren Beiträge in der Regel aufwiegen.

Studentinnen sollten vor dem 25. Lebensjahr jedoch bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, da sie in der Privaten Krankenversicherung mehr als ihre männlichen Kommilitonen zahlen und daher in der gesetzlichen günstiger wegkommen. Wenn Sie jedoch einen lukrativen Nebenjob ausführen, aus dem Sie zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse abführen müssen, könnte eine Private Krankenversicherung besser geeignet sein.

Für Studenten, die ihre Kinder oder Ehepartner mitversichern müssen ist jedoch die gesetzliche Krankenversicherung die günstigere Alternative, da Ehepartner und Kinder nur hier beitragsfrei mitversichert sind (sofern sie kein regelmäßiges Einkommen von mehr als 360 € monatliche haben).

23.09.2009

Wer kann sich privat krankenversichern?

Diese Frage ist sehr leicht zu beantworten: Prinzipiell alle Angestellten, Selbstständigen, Beamten und Freiberufler. Allerdings muss eine Einkommensgrenze von 48.600 € brutto jährlich erreicht werden, um in eine Private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Dem Jahreseinkommen können auch regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zugerechnet werden.

Wer diese Vorraussetzungen nicht erfüllen kann, aber dennoch im Krankheitsfall von besseren Leistungen profitieren möchte, kann für wenige Euro im Monat eine Private Krankenzusatzversicherung abschliessen.

22.09.2009

Was bietet die Private Krankenversicherung?

Welche Vorteile bringt die Private Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen mit sich?

  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • bei Ärzten und in Krankenhäuser Status des Privatpatienten = optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets
  • Kostenerstattung für Zahnersatz v. mind. 60 % (je nach Tarifwahl auch bis auf 100 % steigerbar)
  • Einzelzimmer und Chefarztbehandlung
  • Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte
  • Kostenerstattung für Psychotherapie und Heilpraktikerbehandlung
  • Krankenversicherungsschutz auch außerhalb des Heimatlandes

21.09.2009

Gesetzlich oder privat krankenversichern?

Für viele Menschen stellt sich diese Frage erst gar nicht, da man bestimmte Vorraussetzungen erfüllen muss, um in die Private Krankenversicherung zu wechseln, wie zum Beispiel eine Selbstständigkeit. Unabhängig von der Höhe des Einkommens können sich außerdem auch Beamte, Studenten und Ärzte im Praktikum privat versichen. Als Angestellter können Sie lediglich in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. (2009: 48.600 €, mind. 3 Jahre hintereinander). ,

Außerdem sollte für die Entscheidung auch das Kriterium der Familienplanung miteinbezogen werden. Sollte eine Heirat geplant sein oder ein Kinderwunsch in naher Zukunft, sollte man die Gesetzliche Krankenversicherung aus Kostengründen bevorzugen. Hingegen fahren Singles und doppelverdienende kinderlose Paare besser mit der Privaten Krankenversicherung. Auf jeden Fall sollte man sich so eine Entscheidung gut überlegen, weil sie in den meisten Fällen eine fürs Leben ist.

Beim Vergleichen der unterschiedlichen Privaten Krankenversicherungen sollte man jedoch nicht nur auf die Höhe der Beitragskosten achten, da die Leistungsumfänge zwischen den Konzepten sich teils erheblich unterscheiden. Meist gut beraten ist man mit Gesellschaften, die in der Vergangenheit moderate Preissteigerungen aufweisen können und einen weitreichenden Deckungsumfang anbieten. Hier sollte mit bezahlbaren Prämien zu rechnen sein.

18.09.2009

Familien: Krankenkasse oder private Krankenversicherung?

Viele Familien stellen sich die Frage: Krankenkasse oder private Krankenversicherung? Die Enscheidung fällt nicht leicht, denn schließlich sind Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert.

Ist es also die richtige Alternative, oder sollte bei entsprechenden Vorraussetzungen doch lieber in die private Krankenversicherung gewechselt wreden? Die Entscheidung kann man nicht pauschal beantworten, da es auf mehrer Faktoren ankommt, die berücksichtigt werden müssen. Denn ein Wechsel ist schließlich endgültig und kaum mehr zu ändern.

Einer der wichtigsten Faktoren ist die Anzahl der Kinder, wo die Faustregel gilt: Je mehr Kinder, desto mehr lohnt sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, da sie die kostenloe Familienversicherung einer Krankenkasse enorm stark auswirkt. Denn in der privaten Krankenversicherung müsste jedes Kind einzeln einen Beitrag zahlen, wo sich dann ein gewaltiger Beitrag summieren kann.

Außerdem kommt es auf den momentanden Gesundheitszustand der Familie an. Liegen vielleicht Vorerkrankungen vor, die dann zu höheren Beiträgen führen könnten? Für eine private Krankenversicherung ist das Ergebnis des Gesundheits-Checks ein wichtiger Faktor. In der gesetzlichen Krankenkasse ist das anders, denn hier wid nach dem Solidaritätsprinzip die Höhe des Einkommens über die monatlichen Kosten entschieden. Der Betrag für die Krankenkasse ist recht happig, da das Einkommen bei Angestellten sowieso recht hoch liegen muss, um in eine PKV aufgenommen zu werden. Zumindest sollte man die privaten Krankenversicherungen mit der gesetzlichen vergleichen und prüfen, welche Variante für die Familie günstiger ist.

16.09.2009

Versicherungspflicht - Ein Erfolg?

Die Versicherungspflicht ist ein Bestandteil der Gesundheitsreform. Das heißt, jeder Bürger muss eine Krankenversicherung nachweisen können. Was allerdings nichts daran geändert hat, dass es immer noch Zehntausende ohne Schutz gibt.

Diese Versicherungspflicht wurde April 2007 von der großen Koalition eingeführt, da immer mehr Menschen in Deutschland ohne Versicherung leben. Offizielle Angabe damals: 211.000. Diesem Missstand wollte men entgegentreten. Fragt sich: Wie viele Menschen sind tatsächlich in die Krankenversicherung zurückgekehrt.

Die aktuellen Zahlen sagen, dass zahlreiche Menschen auf die Versicherungspflicht mit einem Eintritt in die eine Krankeversicherung reagiert haben. Bei den privaten Krankenversicherungen meldeten sich 26.000 Menschen an, bei der gesetzlichen waren es 140.000. Etwa 9.000 entschieden sich für den Basistarif, der extra für solche Rückkehrer erstellt wurde und vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßg eingestuft wurde.

Von den Leistungen her entspricht der Basistarif denen der gesetzlichen Krankenversicherung, wird allerdings von den "privaten " angeboten. Die Beitragshöhe entspricht ebenfalls der einer Krankenkasse, sowie ist für den Eintritt keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Mitte 2009 wird die Zahl derer ohne Krankenversicherung auf ca. 45.ß000 geschätzt.

Doch bei der Versicherungspflicht gibt es ein große Problem: Für viele Menschen sind die Beiträge zu hoch. Die Zahl derer, die sie nicht mehr aufbringen können, steigt kontinuierlich. Im Zuge der Wirtschaftskrise wird sich dieses Problem wohl auch noch ausweiten. Durch die steigende Arbetislosigkeit sinken die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und es wird immer mehr Menschen geben, die aufgrund finanzieller Engpässe die Beiträge für die Krankenversicherung nicht mehr aufbringen können.

14.09.2009

Gesetzliche Krankenversicherungen im Test

Trotz des Einheitsbetrages gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung Unterschiede, so dass sich ein Wechsel lohnen könnte, so die Stiftung Warentest.

Seit 2009 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Einheitsbeitrag, der zunächst bei 15,5 % lag, am Juli jedoch auf 14,9 % gesenkt wurde. Damit wurde beabsichtigt, die Versicherten der Krankenkassen zu entlasten. Smit waren die Kosten für alle Mitglieder gleich hoch. Dennoch gibt es Unterschiede, worauf die Stiftung Warentest hinweist.

Krankenkassen dürfen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung vom gesetzlich geregelten Leistungskatalog abweichen. Vorraussetzung dabei ist nur, dass es für den Versicherten günstiger ist. Daher ist es gesetzeskonform, wenn manche Krankenkassen mehr anbeiten als andere.

Möglichkeiten für Zusatzleistungen gibt es zahlreiche. Angefangen bei Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen über Yogakurse, bis hin zu Kostenübernahme bei häuslicher Krankenpflege oder erweiterte Leistungen bei der Haushaltshilfe.

Bei der Analyse und beim Vergleich spielen solche Serviceleistungen eine nicht unerhebliche Rolle. Die Anzahl der Geschäftstellen fällt ebenso ins Gewicht wie die telefonische Erreichbarkeit. Und wer mit seiner Krankenversicherung nicht zufrieden ist, kann problemlos vergleichen und unkompliziert wechseln.

Doch aufpassen: Die neue Krankenkasse solle auch tatsächlich besser sein. Empfehlung der Stiftung Warentest ist, sich die zusätzlichen Leistungen über einen längeren Zeitraum schriftlich bestätigen zu lassen.

12.09.2009

Einrichtung für betreutes Wohnen in Wohngebiet zulässig

Es ist zulässig, dass ein bayrisches Gastwirtschaftsgebäude zugunsten einer Einrichtung für betreutes Langzeitwohnen seelisch behinderter Menschen in einem reinen Wohngebiet umgebaut wird. Es ist keine Veränderung im Baugebiet bzgl. höheren Verkehraufkommens zu erwarten.

Die Anwohner der Gemeinde Aschau (Chiemgau) hatten sich gegen die Umwandlung eines Gastwirtschaftsgebäudes gewandt, welches in eine Einrichtung für betreutes Langzeitwohnen umgebaut werden sollte, wo 35 seelisch behinderte Menschen untergebracht werden sollen. Die Anwohner meinten, wo so viele Menschen mit Betreuungsbedarf auf einem Raum leben, das könne kein Gebäude sein, in dem Menschen selbstbestimmt leben könnten. Zudem habe der Ortsteil selbst nur 30 bis 40 Bewohner und sei dann kein reines Wohngebiet mehr . Die Einrichtung verstosse außerdem gegen bauplanrechtliches Rücksichtnahmegebot.

Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof empfand dies als zulässig, da die Betreuung oder ein Leben in Doppelzimmern selbstbestimmtes Wohnen nicht ausschliesse, solange der Aufenthalt freiwillig sei und keine dauerhafte medizinische Versorgung angezeigt ist. Durch die Anzahl an Betreuten und den Verkehr werde die Eigenart des Baugebietes nicht verändert.

11.09.2009

Rechtsanwalt Berlin: Nicole Kampa

Nicole Kampa ist eine Rechtsanwältin in Berlin und in folgenden Bereichen tätig:

Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, Zahnarztrecht. (Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld …)

Außerdem Erbrecht, Leasingrecht, Gewerberecht und Internationales Recht

Kontakt:
Tel: 030/78958407
Fax: 030/78958420
kampa@juristin-berlin.de

Adresse:
Perleberger Str. 3
10559 Berlin

Die Kanzlei legt besonderen Wert auf persönliche, individuelle Beratung und das Problem zeitnah und kostengünstig zu lösen. Bei Prozessen vertritt man Interessen auf vor allen Amts- und Landgerichten. Hier werden Sie immer zum frühstmöglichen Zeitpunk über anfallende Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten informiert und über ihr individuelles Kostenrisiko aufgeklärt.

07.09.2009

Psychiatrie haftet für Sprung aus dem Fenster (Suizidversuch)

Eine Psychiatrie verstößt gegen die Sorgfaltspflichten, wenn sie eine Patientin mit Psychose und Suizidgefahr in einem Zimmer ohne Fenstersicherung und Überwachung unterbringt. Bei evtl. Unfällen kann die Krankenkasse die Rückerstattung von Versicherungsleistungen verlangen.

Bei einer Patientin mit einer akut paranoid-halluzinatorischen Psychose konnte Selbstgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Wenige Tage nach Entlassung erfolgte eine erneute Aufnahme, da der Zustand sich erneut verschlechtert hatte. Sie wurde in einem Zimmer im ersten Stock untergebracht und sprang kurze Zeit später aus dem Fenster und verletzte sich schwer.

Das Gericht bewertete die Umstände der Wiederaufnahme als Vertoß gegen fachärztliche Regeln. Die Patientin sei bei der Enlassung nicht ausreichend stabil gewesen, zudem müsse bei der diagnostizierten Erkrankung immer mit einem Rest Unberechenbarkeit gerechnet werden. Daher sei es nicht ohne Risiko gewesen, die Patientin in einem ungesicherten Raum unterzubringen. So hätte der Fenstersprung wahrscheinlich verhindert werden können.

06.09.2009

Krankenversicherung: Kostenübernahme für Heilpraktiker

Wenn bei einem Patienten die Notwenigkeit für eine Heilpraktiker-Behandlung vorliegt, muss die private Krankenversicherung die Kosten übernehmen.

Eine Neurodermitis-Patientin, bei der Antibiotika, Kortison, Salben und Tabletten sowie die Behandlung in einer Hautklinik keine Besserung bewirkt hatten, wandte sich an eine Heilpraktikerin, die durch Orthomolekular-Therapie bzw. Colon-Hydro-Therapie eine Besserung herbeiführte.

Die Patientin reichte die Rechnung ein, da in den Bedigungen der Krankenzusatzversicherung stand, dass auch Heilbehandlungen durch Heilpraktiker zu 60 % erstattungsfähig seien. Die Versicherung lehnte ab, da keine medizinische und wissenschaftliche Notwenigkeit bestanden hätte. Das Landgericht jedoch sprach der Klägerin die Kosten zu.

Es läge in der Natur der Sache, dass Naturheilkundeverfahren eben gerade keine schulmedizinischen Behandlungen seien und nicht wissenschaftliche begründbar. Es sei wichtig, ob das Verfahren anerkannt und nach den Naturheilkunde-Grundsätzen medizinisch notwenig seien.

Da zudem die Schulmedizin zur erfolgreichen Behandlung nicht imstande gewesen sei, jedoch eine behandlungsbedürftige Neurodermitis bestanden habe, könne die Klägerin 60 % der Kosten geltend machen.

05.09.2009

Betrugsverfahren wg. angeblichen Krebs-Heilmittel

Es wurden 3 Kaufleute, ein Chefarzt und ein Wissenschaftsjournalist wegen Verkaufs des in Deutschland nicht zugelassenen angeblichen Krebswundermittels Galavit wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verurteilt. Diese Schuldspüche wurden nun bestätigt.

Die Angeklagten führten an Krebspatienten Spritzenkuren (16.800 DM /Einheit) mit dem hier nicht zugelassenen und aus Russland stammenden Präparat Galavit durch, welches sie vom russischen Hersteller über internationale Apotheken bezogen, wo es selbst die Patienten zu einem wesentlich niedrigeren Preis hätten erwerben können. Stattdessen erzählten die Angeklagten den Patienten, das Mittel sei in Deutschland nur schwer und viel teurer erhältlich.

Zudem wurden sie mit der Behauptung getäuscht, die Wirksamkeit sei wissenschaftlich bestätigt. Es bewirke Heilung oder zumindest Besserung des Krankheitsbildes und der Lebensqualität. Des weiterem beauftragten sie einen bekannten Schauspieler in der Öffentlichkeit die Wirksamkeit von Galavit zu bestätigen. Weder war der Schauspieler jedoch an Krebs erkrankt gewesen, noch gab es diese wissenschaftlichen Studien und Beweise, was den Angeklagten bekannt war.

Der BGH hat die Schuldsprüche nun bestätigt. Allerdings wird ein weiteres Mal über die Höhen der Strafen entschieden.

04.09.2009

Schmerzensgeld wg. verstümmelter Kinderhand durch Aktenvernichter

Da ein Aktenvernichter in einem öffentliche Gebäude eine Gefahr für andere (insb. Kinder) darstellt, muss das Amt für Unfälle in Zusammenhang mit diesem haften und ist zu Schadensersatz verpflichtet.

Als ein Großvater mit seinem Kind ein Bauamt aufsuchte, steckte dieses seine Hand in den Schlitz eines Aktenvernichters und erlitt Verstümmelungen an drei Fingern, woraufhin das Amt vom Kind verklagt wurde. Es wurden ihm Schmerzensgeld in Höhe von 11.500 Euro zugesprochen und das Amt wurde verpflichtet, auch künfige Schäden zu ersetzen.

Als das Amt jedoch Berufung einlegen wollte, wurde diese vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.

Der Aktenvernichter sei aufgrund seunes Standortes (viel Publikumsverkehr) und seiner Größe (sehr klein und niedrig) nicht sofort als Gefahrenquelle erkennbar. In der Betriebsanleitung des Aktenvernichters seien klare Warhnhinweise bzgl. Kinder in der Nähe enthalten. Somit hätte das Amt das Gerät entweder abschalten müssen, oder an einem publikumsarmen Ort aufstellen müssen.

Ärztliche Zulassung "Herzchirurgie"

Es muss erneut geprüft werden, ob Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Herzchirurgie" für dieses Fachgebiet zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden dürfen, da der alleinige Abschluss einer Weiterbildung nicht ausreicht. Es werden nur Ärzte zugelassen, deren Fachgebiet Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist, was eine ambulante Behandlung beinhaltet.

Nur wenn Leistungen dieses Gebietes in relevatem Umfang auch ambulant erbracht werden können, kommt eine Zulassung infrage. Im Zentrum der Herzchirurgie stehen Operationen, und es steht noch nicht fest, ob diese schon in größerem Umfang ambulant erbracht werden können. Diese Feststellung muss nachgeholt werden.

02.09.2009

How much asbestos exposure to get mesothelioma?

How much exposure does it take to get the disease mesothelioma? What is the latency period?

Very little exposure can result in mesothelioma. Sometimes people who worked with asbestos for as little as one or two months get mesothelioma. The "latency period" refers to the time between asbestos exposure and diagnosis of the disease. For mesothelioma, the latency period can be decades long, and people exposed in the 1940s, 50s, 60s, and 70s are now being diagnosed.

[mesotheliomaweb.org]

01.09.2009

Fachanwalt Medizinrecht Duisburg (1)

Kanzlei: Scholten, Reiß & Partner GbR

Fachanwaltschaften der Kanzlei: Arbeitsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Peter Scholten (Fachanwalt für Medizinrecht & Sozialrecht)

  • seit 1987 Fachanwalt für Sozialrecht & Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht im DAV
  • seit 2005 Fachanwalt Medizinrecht
  • Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
  • Mitglied im Fachausschuss Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • langjährige Befassung m. medizinischen Sachverständigengutachten
  • Schwerpunkte: Arzthaftungsrecht, gesetzliche und private Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung
  • weiteres Spezialgebiet: Versicherungsrecht

Adresse:
Kanzlei Scholten, Reiß & Partner GbR
Königstr. 52
47051 Duisburg

Kontakt:
Telefon: 0203/22500
Telefax: 0203/287755
info@scholten-reiss.de

[Bild- & Infoquelle: anwalt.de]

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