Die Verträglichkeit und Wirkung von neuen Medikamenten ist nicht unbedingt besser. Die neuen Medikamente sind lediglich teurer.
Laut einer Analyse von 39 Zulassungsstudien über neu eingeführte Medikamente in den Jahren 2009 und 2010 berichten führende Mediziner im „Deutschen Ärzteblatt“ darüber, dass die älteren und günstigeren Arzneien genauso gut oder besser sind. Für eine Zulassung eines neuen Medikamentes ist es nicht notwendig, dass das neue Präparat mit einem bereits am Markt befindlichen Mittel mit den selben Wirkstoffen verglichen werden muß. Das bescherte den Krankenkassen im Jahr 2009 einen Mehrkostenaufwand von knapp 875 Millionen Euro. Laut der Vize-Vorsitzenden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Prof. Ursula Gundert-Remy gibt es nur in Ausnahmefällen Hinweise in den Zulassungsstudien, dass das neue Präparat einen höheren therapeutischen Nutzen hat als vorhandene Alternativen.
Neue und teure Arzneimittel würden von der Pharmaindustrie häufig intensiv beworben, um Ärzten eine Verordnung schmackhaft zu machen, heißt es in dem Fachartikel. Für die Zulassung eines Medikaments sei es bislang gesetzlich nicht nötig, es direkt mit einem handelsüblichen Arzneimittel zu vergleichen. Nach Angaben der Autoren wurde für die Zulassung rund die Hälfte der Medikamente nur gegen ein Scheinmedikament (Placebo) getestet, nicht aber gegen ein bereits vertriebenes Vergleichspräparat.Infoquelle: http://www.welt.de/wissenschaft/article13874209/Neue-Medikamente-nicht-unbedingt-besser-als-alte.html
„Dadurch können sich für die Vermarktung der neuen Arzneimittel für die Industrie bezüglich der Preisgestaltung Interpretationsspielräume ergeben“, schreibt das „Deutsche Ärzteblatt“ in einer Mitteilung. „Für diese dann teureren Fertigarzneimittel schließen die Autoren nicht aus, dass sie den bereits auf dem Markt befindlichen Alternativen sogar unterlegen sind.“ Die Autoren kritisierten auch, dass die Daten in den Studien oft nicht ausreichten, um – wenn schon keine höhere Wirkung – zumindest eine bessere Verträglichkeit für die Patienten zu belegen.
Hoffnung setzen die Mediziner in das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts in der GKV, das seit Anfang 2011 gilt. Danach soll sich der Preis eines neuen Medikaments erstmals an einem nachgewiesenen Zusatznutzen orientieren.