Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und der Anspruch auf Krankengeld
In einem Fall in Baden-Württemberg bestand Uneinigkeit, ob persönliche Aufzeichnungen des Arztes zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit genügen und somit ein Anspruch auf Krankengeld besteht, oder ob diese keine "ärztliche Feststellung" nach dem Gesetz darstellen.
Genügen Aufzeichnungen des Arztes zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit?
Die Antwort lautet: nein. Damit eine Arbeitsunfähigkeit auch als solche anerkannt wird, braucht es eine schriftliche Erklärung (den sogenannten Krankenschein) zur Übergabe an den Chef, die Krankenkasse und/oder den Versicherten. Persönliche Arztaufzeichnungen sind hierfür nicht ausreichend. Anspruch auf Krankengeld besteht ausschließlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit ärztlich korrekt festgestellt wird. Allerdings darf diese Erklärung auch auf anderem Wege als durch den dafür vorgesehenen Vordruck erfolgen - jedoch immer unter der Voraussetzung einer ordentlichen schriftlichen Erklärung.