Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburhg hat entschieden, dass für eine Taxifahrt zu einer ärztlichen Behandlung eine ärztliche Verordnung und eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse notwendig ist.
Im vorliegenden Fall litt ein 77-Jähriger unter drastischen Wirbelsäulenbeschwerden und einem Bandscheibenvorfall. Er erhielt eine Bescheinigung über die Krankheit von seinem Ortopäden, die zudem bestätigte, dass er nur mit einem Taxi die Praxis aufsuchen könne. Die Krankenkasse weigerte sich allerdings später, Taxiquittungen in Höhe von rund 2000 € zu begleichen, woraufhin der Mann vor Gericht zog.
Er führte an, dass er eine spezielle Behandlung auf einer Massageliege erhalten habe, die der Krankenkasse die Kosten für eine teure Bandscheiben-Operation erspart habe.
Die Klage wurde jedoch abgeweisen, da der Kläger sich selbst die Leistung verschafft habe, ohne bei der Krankenkasse die Kostenübernahme zu beantragen und die Entscheidung abzuwarten. Eine korrekte ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung fehlte ebenso, sowie beziehe sich das Schreiben des Orthopäden nur auf die Besuche in dessen Praxis. Des weiteren müsse die Krankenkasse nur für ärztliche verordnete Leisungen zahlen, was aber auf die Massagebehandlung nicht zutreffe.
Rechtsanwälte, Fachanwälte zu Medizinrecht und Betäubungsmittelrecht, Gerichtsurteile, Gesetzesänderungen, Kanzleien, Begriffsklärungen rund um die Apothekenbetriebsverordnung, Apothekenrecht und Ärzterecht. Versandapotheken im Test und vieles mehr ...
15.11.2009
12.11.2009
Rechtsanwalt in Bochum
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Rechtsanwaltskanzlei
Zimmer & Bregenhorn-Wendland Work
Wittener Str. 56
44789 Bochum
Kontakt:
0234/708814
mail@med-juris.de
Fachgebiete der Rechtsanwälte aus Bochum:
Ziel der Kanzlei ist die Beratung und Vertretung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen bei Rechtsangelegenheiten, die Praxis-/Klinikbetrieb betreffen gegenüber Krankenkassen, Standesorganisationen oder behördlichen Einrichtungen. Des weiteren werden Versicherte und Patienten gegenüber Sozialversicherungsträgern etc. vertreten.
Neben Ärzten, Zahnärzten, Heilmittelerbringern, Versicherten und Patienten vertritt die Kanzlei auch Bundesverbände von Leistungserbringern sowie renommierten Kliniken in Deutschland.
Hier finden Sie weitere Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Medizinrecht
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- Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht
- Rentenversicherungsrecht
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05.11.2009
Schweinegrippe meldepflichtig?
Die Schweinegrippe ist zur Zeit Medienthema Nummer 1.
Sollte man sich tatsächlich mit dem vermeindlichen H1N1 Virus infiziert haben, stellen sich dem einen oder anderen Arbeitnehmer Fragen.
Muss ich meinem Arbeitgeber melden, dass ich an Schweinegrippe erkrankt bin?
Nein - Müssen Sie nicht!
Informationen zum Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber bei Schweinegrippe Erkrankung.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man sich gegen die Schweinegrippe impft?
Nein - grundsätzlich nicht!
Informationen zur Schweinegrippe Impfung seitens des Arbeitgebers.
Wie verhalte ich mich bei Reisen in Schweinegrippe Risiko Gebiete?
Infos zum Reiserücktritt bei Reisen in Schweinegrippe Gebiete.
Sollte man sich tatsächlich mit dem vermeindlichen H1N1 Virus infiziert haben, stellen sich dem einen oder anderen Arbeitnehmer Fragen.
Muss ich meinem Arbeitgeber melden, dass ich an Schweinegrippe erkrankt bin?
Nein - Müssen Sie nicht!
Informationen zum Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber bei Schweinegrippe Erkrankung.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass man sich gegen die Schweinegrippe impft?
Nein - grundsätzlich nicht!
Informationen zur Schweinegrippe Impfung seitens des Arbeitgebers.
Wie verhalte ich mich bei Reisen in Schweinegrippe Risiko Gebiete?
Infos zum Reiserücktritt bei Reisen in Schweinegrippe Gebiete.
04.11.2009
Schwerbehinderter Partner einer Rechtsanwaltskanzlei kann nicht auf Schwerbehindertenabgabe angerechnet werden
Ein schwerbehinderter Arbeitgeber kann prinzipiell auf einen Pflichtarbeitsplatz für Schwerbehinderte angerechnet werden. Dies ist aber nicht möglich bei einem schwerbehinderten Partner einer Rechtsanwaltssozietät, da nicht er allein, sondern die Kanzlei als Arbeitgeber anzusehen ist.
Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt auf mehr als 20 Arbeitnehmer kommen, haben eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, wenn sie nicht auf mind. 5 % der Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen, wozu grundsätzlich auch ein schwerbehinderter Arbeitgeber gerechnet wird.
Die Berufung einer Anwaltssozietät wurde zurückgewiesen, als diese einen ihrer Partner auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet haben wollte. Im Sinne der gesetzlichen Vorschrift ist aber die Kanzlei und nicht der schwerbehinderte Sozius Arbeitgeber. Es wird gesetzlich unterschieden zwischen einer als Einzelunternehmer auftretenden natürlichen Person und dem Mitglied einer Personengesamtheit bzw. dem Organ einer juristischen Person.
Die Berücksichtigung schwerbehinderter Arbeitgeber stellt bereits eine Ausnahme dar, ist aber gerechtfertigt, da es der Förderung von Beschäftigung Schwerbehinderter dient. Der Sinn des Gesetzes würde überspannt, wenn ein Unternehmen bereits von der Abgabe befreit würde, wenn eines seiner Organe/seiner Gesellschafter schwerbehindert ist.
Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt auf mehr als 20 Arbeitnehmer kommen, haben eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, wenn sie nicht auf mind. 5 % der Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen, wozu grundsätzlich auch ein schwerbehinderter Arbeitgeber gerechnet wird.
Die Berufung einer Anwaltssozietät wurde zurückgewiesen, als diese einen ihrer Partner auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet haben wollte. Im Sinne der gesetzlichen Vorschrift ist aber die Kanzlei und nicht der schwerbehinderte Sozius Arbeitgeber. Es wird gesetzlich unterschieden zwischen einer als Einzelunternehmer auftretenden natürlichen Person und dem Mitglied einer Personengesamtheit bzw. dem Organ einer juristischen Person.
Die Berücksichtigung schwerbehinderter Arbeitgeber stellt bereits eine Ausnahme dar, ist aber gerechtfertigt, da es der Förderung von Beschäftigung Schwerbehinderter dient. Der Sinn des Gesetzes würde überspannt, wenn ein Unternehmen bereits von der Abgabe befreit würde, wenn eines seiner Organe/seiner Gesellschafter schwerbehindert ist.
31.10.2009
Krankenversicherung Tarife
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30.10.2009
Krankenversicherung Kinder
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29.10.2009
Rechtsanwalt Hamburg
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Medizinrecht, Arztrecht, Behandlungsfehler
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28.10.2009
Krankenversicherung Hartz 4
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27.10.2009
Antrag Hartz 4 Altersheim
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26.10.2009
Krankenversicherung für Beamte
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Zusatzversicherung, Krankenzusatzversicherung, Lehrer, private Krankenversicherung
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15.10.2009
Schadensmanagement für Ärzte
Mediziner dürfen sich mehr als 40.000 Mal pro Jahr Vorwürfe aufgrund von Behandlungsfehlern machen lassen, Tendenz steigend. Immer stellt sich die Frage: Kunstfehler, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder unschuldig? Für die betroffenen Mediziner können die Auswirkungen eines solchen Schadensfalles gravierend sein. Daher sind detaillierte Kenntnisse über das konkrete Vorgehen sowie überlegtes Handeln außerordentlich wichtig.
Das Werk "Schadensmanagement für Ärzte" richtet sich an all jene Mediziner, die sich mit dieser Thematik konfrontiert sehen. Es wird verständlich und praxisnah erklärt, wie man sich im Schadensfall richtig verhält.
Folgende Themen werden u.a. behandelt:
- Umgang mit Angehörigen
- die außergerichtliche Einigung
- die zivil- und strafrechtliche Auseinandersetzung vor den Gerichten
- die Rolle von Versicherungen
- Ärztekammern und Krankenhäuser
Im Verlauf des Buches sensibilisieren immer wieder Fallbeispiele aus der Praxis gegenüber potentiellen Fehlern und weisen auf Besonderheiten im Verfahren hin. Letztlich wird gezeigt, wie bei Behandlungsfehlern oder Patientenvorwürfen tatsächlich bisher entschieden wurde.
Das Werk "Schadensmanagement für Ärzte" richtet sich an all jene Mediziner, die sich mit dieser Thematik konfrontiert sehen. Es wird verständlich und praxisnah erklärt, wie man sich im Schadensfall richtig verhält.
Folgende Themen werden u.a. behandelt:
- Umgang mit Angehörigen
- die außergerichtliche Einigung
- die zivil- und strafrechtliche Auseinandersetzung vor den Gerichten
- die Rolle von Versicherungen
- Ärztekammern und Krankenhäuser
Im Verlauf des Buches sensibilisieren immer wieder Fallbeispiele aus der Praxis gegenüber potentiellen Fehlern und weisen auf Besonderheiten im Verfahren hin. Letztlich wird gezeigt, wie bei Behandlungsfehlern oder Patientenvorwürfen tatsächlich bisher entschieden wurde.
14.10.2009
Rechtsanwalt Köln - Dr. Valentin Saalfrank (Medizinrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht)

Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank aus Köln
Dr. Saalfrank hilft seinen Mandanten in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts (auch Heilmittelwerberecht), des Medizinrechts sowie des gewerblichen Mietrechts.
In dem für uns interessanten Bereich Medizinrecht hat der Rechtsanwalt aus Köln sich auf folgende Gebiete spezialisiert:
- Arzthaftungsrecht
- Apothekenrecht
- Arzneimittelrecht / Pharmarecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Heilmittelwerberecht
- Medizinprodukterecht
- Patientenrecht
- Medizinrecht
Er ist außerdem Dozent bei der Deutschen Anwaltakademie (Fachlehrgang zum Fachanwalt Medizinrecht) sowie veröffentlicht regelmäßig zu medizinrechtlichen Fragen.
Adresse:
Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank
Fachanwalt für Medizinrecht Work
Berrenrather Str. 393
50937 Köln
Mail: saalfrank@info-medizinrecht.de
12.10.2009
Rechtsanwalt Bremen - Kanzlei ciper & coll.
Unsere heutige vorgestellte Kanzlei kommt aus Bremen und hat sich mit ihren Rechtsanwälten bereits bundesweit einen Namen gemacht:
Kanzlei ciper & coll. Rechtsanwälte Work
Adresse:
Hermann-Ritter-Str. 106-114
28197 Bremen
Kontakt:
Tel.: 0800/2473700
Fax: 0211/553129
bremen@ciper.de
Die Rechtsanwaltskanzlei aus Bremen betätigt sich schwerpunktmäßig im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht (hier auf der Seite der Patienten) und sieht es als ihre Aufgabe, Geschädigten bei bspw. Behandlungsfehlern oder einem Unfall mit Gesundheitsschaden beim Durchsetzen ihrer Ansprüche gegen Versicherungen zu helfen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei stehen Ihnen in folgenden Gebieten zur Verfügung:
Des weiteren steht die Kanzlei mit ihren Rechtsanwälten auch in Aachen, Bayreuth, Berlin, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Kiel, Köln, München, Nürnberg, Regensburg, Rostock und Stuttgart zur Verfügung.
Kanzlei ciper & coll. Rechtsanwälte Work
Adresse:
Hermann-Ritter-Str. 106-114
28197 Bremen
Kontakt:
Tel.: 0800/2473700
Fax: 0211/553129
bremen@ciper.de
Die Rechtsanwaltskanzlei aus Bremen betätigt sich schwerpunktmäßig im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht (hier auf der Seite der Patienten) und sieht es als ihre Aufgabe, Geschädigten bei bspw. Behandlungsfehlern oder einem Unfall mit Gesundheitsschaden beim Durchsetzen ihrer Ansprüche gegen Versicherungen zu helfen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei stehen Ihnen in folgenden Gebieten zur Verfügung:
- Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht
- Behandlungsfehler
- Ärztepfusch
- Kunstfehler
- Patientenrecht
- Patientenhilfe
- Unfallopfer
- Geburtsschäden
Des weiteren steht die Kanzlei mit ihren Rechtsanwälten auch in Aachen, Bayreuth, Berlin, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Kiel, Köln, München, Nürnberg, Regensburg, Rostock und Stuttgart zur Verfügung.
11.10.2009
Pflegegeld für psychisch Kranke
Nicht in Pflegestufe 1 eingeordnet werden demente oder psychische Erkranke Versicherte, die bzgl. Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität noch weitgehend selbstständig sind. Trotz des hohen Aufsichts- und Betreuungsbedarfs erhalten diese daher kein Pflegegeld. Der Gesetzgeber hat allerdings den Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten erweitert.
Im Falle eines 62-jährigen, der an paranoider Schizophrenie sowie Antriebsminderung und schizoaffektiver Störung litt und von der Schwester versorgt wurde, wurde der Zeitaufwand für die Grundpflege auf 33 Minuten täglich bestimmt. Allerdings müssten 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen, um bei Pflegestufe 1 eingeordnet zu werden. Dies sei der Grund, warum die Pflegeversicherung den Antrag auf Pflegegeld abgelehnt habe.
Man machte den Kläger darauf aufmerksam, dass durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung der Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten erweitert worden sei. Hiermit hatte der Gesetzgeber auf die Kritik reagiert, dass geistig Behinderten nicht hinreichend dem Hilfbedarf Rechnung getragen werde.
Jährlich können nun bis zu 2.400 € Betreuungskosten erstattet werden, sowie können Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz einen Leistungsbetrag beanspruchen, auch wenn diese keinen erheblichen Pflegebedarf haben und daher Pflegestufe 1 nicht erreichen.
Im Falle eines 62-jährigen, der an paranoider Schizophrenie sowie Antriebsminderung und schizoaffektiver Störung litt und von der Schwester versorgt wurde, wurde der Zeitaufwand für die Grundpflege auf 33 Minuten täglich bestimmt. Allerdings müssten 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen, um bei Pflegestufe 1 eingeordnet zu werden. Dies sei der Grund, warum die Pflegeversicherung den Antrag auf Pflegegeld abgelehnt habe.
Man machte den Kläger darauf aufmerksam, dass durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung der Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten erweitert worden sei. Hiermit hatte der Gesetzgeber auf die Kritik reagiert, dass geistig Behinderten nicht hinreichend dem Hilfbedarf Rechnung getragen werde.
Jährlich können nun bis zu 2.400 € Betreuungskosten erstattet werden, sowie können Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz einen Leistungsbetrag beanspruchen, auch wenn diese keinen erheblichen Pflegebedarf haben und daher Pflegestufe 1 nicht erreichen.
03.10.2009
Rechtsanwalt in Deidesheim
Rechtsanwalt
Stefan Hebinger
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jäger & Hebinger Work
Bacchusweg 3
67146 Deidesheim
Te.: 06326/967531
Fax: 06341/88860
info@ihrjurist.com
Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Stefan Hebinger:
Medizinrecht und Arzthaftungsrecht im Einzelnen:
Stefan Hebinger
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jäger & Hebinger Work
Bacchusweg 3
67146 Deidesheim
Te.: 06326/967531
Fax: 06341/88860
info@ihrjurist.com
Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Stefan Hebinger:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
- Medizinrecht & Arzthaftungsrecht
- Verkehrsrecht
Medizinrecht und Arzthaftungsrecht im Einzelnen:
02.10.2009
Rechtsanwalt in Kamen-Methler (Medizinrecht; Arzthaftungsrecht)

Jahnstr. 80
59174 Kamen-Methler
Tel.: 02307/9833000
fax.: 02307/9833003
Email: anhab@gmx.de
Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Andreas Habbes:
Rechtsgebiete:
- Erbrecht
- Familienrecht
- Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
30.09.2009
Keine Anti-Baby-Pille nur zur Akne-Behandlung
Ein Arzt muss Regress an die gesetzliche Krankenkasse leisten, wenn er die Anti-Baby-Pille nur zur Behandlung von Akne verordnet hat.
Die Richter waren der Ansicht, dass gesetzliche Krankenversicherungen nur für Arzneimittel zahlen, welches die Anti-Baby-Pille nicht darstelle. Sie diene nicht zur Behandlung einer Krankheit, sondern der Empfängnisverhütung.
Der Gynäkologe wand ein, mit der Pille habe er Hautprobleme wirksam und kostengünstig behandeln wollen, was das Gericht aber nicht gelten liess. Das Verhütungsmittel sei für diese Art von Behandlung nicht zugelassen.
Nur Versicherte unter 20 Jahren haben Anspruch auf die Pille als indukationsunabhängiges Mittel. Daher müsse der Kläger Regress leisten. In diesem Fall sei auch aus verfassungsrechtlichen Gründen könne hier keine Ausnahme geboten werden. Außerhalb seiner arzneimittelrechtlichen Zulassung darf ein Medikament nur dann verordnet werden, wenn eine lebendbedrohliche Erkrankung, die schwerwiegend ist, behandelt werden soll. Doch diese Vorraussetzung wurde hier nicht erfüllt.
Die Richter waren der Ansicht, dass gesetzliche Krankenversicherungen nur für Arzneimittel zahlen, welches die Anti-Baby-Pille nicht darstelle. Sie diene nicht zur Behandlung einer Krankheit, sondern der Empfängnisverhütung.
Der Gynäkologe wand ein, mit der Pille habe er Hautprobleme wirksam und kostengünstig behandeln wollen, was das Gericht aber nicht gelten liess. Das Verhütungsmittel sei für diese Art von Behandlung nicht zugelassen.
Nur Versicherte unter 20 Jahren haben Anspruch auf die Pille als indukationsunabhängiges Mittel. Daher müsse der Kläger Regress leisten. In diesem Fall sei auch aus verfassungsrechtlichen Gründen könne hier keine Ausnahme geboten werden. Außerhalb seiner arzneimittelrechtlichen Zulassung darf ein Medikament nur dann verordnet werden, wenn eine lebendbedrohliche Erkrankung, die schwerwiegend ist, behandelt werden soll. Doch diese Vorraussetzung wurde hier nicht erfüllt.
24.09.2009
Welche Krankenversicherung für Studenten?
Am 25 Jahren sind auch Studenten nicht mehr in der gesetzlichen Familienversicherung versichert und müssen sich selbst krankenversichern. Hier ein paar Entscheidungshilfen:
Der Wechsel in eine Private Krankenversicherung bis zum 25. Lebensjahr kann sich lohnen. Wenn Sie einen Nebenjob tätigen mit mehr als 360 € im Monat, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung darauf meist Beiträge erhoben. Für männliche Studenten, die nur sich selbst krankenversichern müssen, ist eine Private Krankenversicherung daher besser geeignet, da die besseren Leistungen ohne Zuzahlungen die höheren Beiträge in der Regel aufwiegen.
Studentinnen sollten vor dem 25. Lebensjahr jedoch bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, da sie in der Privaten Krankenversicherung mehr als ihre männlichen Kommilitonen zahlen und daher in der gesetzlichen günstiger wegkommen. Wenn Sie jedoch einen lukrativen Nebenjob ausführen, aus dem Sie zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse abführen müssen, könnte eine Private Krankenversicherung besser geeignet sein.
Für Studenten, die ihre Kinder oder Ehepartner mitversichern müssen ist jedoch die gesetzliche Krankenversicherung die günstigere Alternative, da Ehepartner und Kinder nur hier beitragsfrei mitversichert sind (sofern sie kein regelmäßiges Einkommen von mehr als 360 € monatliche haben).
Der Wechsel in eine Private Krankenversicherung bis zum 25. Lebensjahr kann sich lohnen. Wenn Sie einen Nebenjob tätigen mit mehr als 360 € im Monat, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung darauf meist Beiträge erhoben. Für männliche Studenten, die nur sich selbst krankenversichern müssen, ist eine Private Krankenversicherung daher besser geeignet, da die besseren Leistungen ohne Zuzahlungen die höheren Beiträge in der Regel aufwiegen.
Studentinnen sollten vor dem 25. Lebensjahr jedoch bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, da sie in der Privaten Krankenversicherung mehr als ihre männlichen Kommilitonen zahlen und daher in der gesetzlichen günstiger wegkommen. Wenn Sie jedoch einen lukrativen Nebenjob ausführen, aus dem Sie zusätzliche Beiträge an die Krankenkasse abführen müssen, könnte eine Private Krankenversicherung besser geeignet sein.
Für Studenten, die ihre Kinder oder Ehepartner mitversichern müssen ist jedoch die gesetzliche Krankenversicherung die günstigere Alternative, da Ehepartner und Kinder nur hier beitragsfrei mitversichert sind (sofern sie kein regelmäßiges Einkommen von mehr als 360 € monatliche haben).
23.09.2009
Wer kann sich privat krankenversichern?
Diese Frage ist sehr leicht zu beantworten: Prinzipiell alle Angestellten, Selbstständigen, Beamten und Freiberufler. Allerdings muss eine Einkommensgrenze von 48.600 € brutto jährlich erreicht werden, um in eine Private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Dem Jahreseinkommen können auch regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zugerechnet werden.
Wer diese Vorraussetzungen nicht erfüllen kann, aber dennoch im Krankheitsfall von besseren Leistungen profitieren möchte, kann für wenige Euro im Monat eine Private Krankenzusatzversicherung abschliessen.
Wer diese Vorraussetzungen nicht erfüllen kann, aber dennoch im Krankheitsfall von besseren Leistungen profitieren möchte, kann für wenige Euro im Monat eine Private Krankenzusatzversicherung abschliessen.
22.09.2009
Was bietet die Private Krankenversicherung?
Welche Vorteile bringt die Private Krankenversicherung im Gegensatz zur gesetzlichen mit sich?
- freie Arzt- und Krankenhauswahl
- bei Ärzten und in Krankenhäuser Status des Privatpatienten = optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets
- Kostenerstattung für Zahnersatz v. mind. 60 % (je nach Tarifwahl auch bis auf 100 % steigerbar)
- Einzelzimmer und Chefarztbehandlung
- Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte
- Kostenerstattung für Psychotherapie und Heilpraktikerbehandlung
- Krankenversicherungsschutz auch außerhalb des Heimatlandes
21.09.2009
Gesetzlich oder privat krankenversichern?
Für viele Menschen stellt sich diese Frage erst gar nicht, da man bestimmte Vorraussetzungen erfüllen muss, um in die Private Krankenversicherung zu wechseln, wie zum Beispiel eine Selbstständigkeit. Unabhängig von der Höhe des Einkommens können sich außerdem auch Beamte, Studenten und Ärzte im Praktikum privat versichen. Als Angestellter können Sie lediglich in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. (2009: 48.600 €, mind. 3 Jahre hintereinander). ,
Außerdem sollte für die Entscheidung auch das Kriterium der Familienplanung miteinbezogen werden. Sollte eine Heirat geplant sein oder ein Kinderwunsch in naher Zukunft, sollte man die Gesetzliche Krankenversicherung aus Kostengründen bevorzugen. Hingegen fahren Singles und doppelverdienende kinderlose Paare besser mit der Privaten Krankenversicherung. Auf jeden Fall sollte man sich so eine Entscheidung gut überlegen, weil sie in den meisten Fällen eine fürs Leben ist.
Beim Vergleichen der unterschiedlichen Privaten Krankenversicherungen sollte man jedoch nicht nur auf die Höhe der Beitragskosten achten, da die Leistungsumfänge zwischen den Konzepten sich teils erheblich unterscheiden. Meist gut beraten ist man mit Gesellschaften, die in der Vergangenheit moderate Preissteigerungen aufweisen können und einen weitreichenden Deckungsumfang anbieten. Hier sollte mit bezahlbaren Prämien zu rechnen sein.
Außerdem sollte für die Entscheidung auch das Kriterium der Familienplanung miteinbezogen werden. Sollte eine Heirat geplant sein oder ein Kinderwunsch in naher Zukunft, sollte man die Gesetzliche Krankenversicherung aus Kostengründen bevorzugen. Hingegen fahren Singles und doppelverdienende kinderlose Paare besser mit der Privaten Krankenversicherung. Auf jeden Fall sollte man sich so eine Entscheidung gut überlegen, weil sie in den meisten Fällen eine fürs Leben ist.
Beim Vergleichen der unterschiedlichen Privaten Krankenversicherungen sollte man jedoch nicht nur auf die Höhe der Beitragskosten achten, da die Leistungsumfänge zwischen den Konzepten sich teils erheblich unterscheiden. Meist gut beraten ist man mit Gesellschaften, die in der Vergangenheit moderate Preissteigerungen aufweisen können und einen weitreichenden Deckungsumfang anbieten. Hier sollte mit bezahlbaren Prämien zu rechnen sein.
18.09.2009
Familien: Krankenkasse oder private Krankenversicherung?
Viele Familien stellen sich die Frage: Krankenkasse oder private Krankenversicherung? Die Enscheidung fällt nicht leicht, denn schließlich sind Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert.
Ist es also die richtige Alternative, oder sollte bei entsprechenden Vorraussetzungen doch lieber in die private Krankenversicherung gewechselt wreden? Die Entscheidung kann man nicht pauschal beantworten, da es auf mehrer Faktoren ankommt, die berücksichtigt werden müssen. Denn ein Wechsel ist schließlich endgültig und kaum mehr zu ändern.
Einer der wichtigsten Faktoren ist die Anzahl der Kinder, wo die Faustregel gilt: Je mehr Kinder, desto mehr lohnt sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, da sie die kostenloe Familienversicherung einer Krankenkasse enorm stark auswirkt. Denn in der privaten Krankenversicherung müsste jedes Kind einzeln einen Beitrag zahlen, wo sich dann ein gewaltiger Beitrag summieren kann.
Außerdem kommt es auf den momentanden Gesundheitszustand der Familie an. Liegen vielleicht Vorerkrankungen vor, die dann zu höheren Beiträgen führen könnten? Für eine private Krankenversicherung ist das Ergebnis des Gesundheits-Checks ein wichtiger Faktor. In der gesetzlichen Krankenkasse ist das anders, denn hier wid nach dem Solidaritätsprinzip die Höhe des Einkommens über die monatlichen Kosten entschieden. Der Betrag für die Krankenkasse ist recht happig, da das Einkommen bei Angestellten sowieso recht hoch liegen muss, um in eine PKV aufgenommen zu werden. Zumindest sollte man die privaten Krankenversicherungen mit der gesetzlichen vergleichen und prüfen, welche Variante für die Familie günstiger ist.
Ist es also die richtige Alternative, oder sollte bei entsprechenden Vorraussetzungen doch lieber in die private Krankenversicherung gewechselt wreden? Die Entscheidung kann man nicht pauschal beantworten, da es auf mehrer Faktoren ankommt, die berücksichtigt werden müssen. Denn ein Wechsel ist schließlich endgültig und kaum mehr zu ändern.
Einer der wichtigsten Faktoren ist die Anzahl der Kinder, wo die Faustregel gilt: Je mehr Kinder, desto mehr lohnt sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, da sie die kostenloe Familienversicherung einer Krankenkasse enorm stark auswirkt. Denn in der privaten Krankenversicherung müsste jedes Kind einzeln einen Beitrag zahlen, wo sich dann ein gewaltiger Beitrag summieren kann.
Außerdem kommt es auf den momentanden Gesundheitszustand der Familie an. Liegen vielleicht Vorerkrankungen vor, die dann zu höheren Beiträgen führen könnten? Für eine private Krankenversicherung ist das Ergebnis des Gesundheits-Checks ein wichtiger Faktor. In der gesetzlichen Krankenkasse ist das anders, denn hier wid nach dem Solidaritätsprinzip die Höhe des Einkommens über die monatlichen Kosten entschieden. Der Betrag für die Krankenkasse ist recht happig, da das Einkommen bei Angestellten sowieso recht hoch liegen muss, um in eine PKV aufgenommen zu werden. Zumindest sollte man die privaten Krankenversicherungen mit der gesetzlichen vergleichen und prüfen, welche Variante für die Familie günstiger ist.
16.09.2009
Versicherungspflicht - Ein Erfolg?
Die Versicherungspflicht ist ein Bestandteil der Gesundheitsreform. Das heißt, jeder Bürger muss eine Krankenversicherung nachweisen können. Was allerdings nichts daran geändert hat, dass es immer noch Zehntausende ohne Schutz gibt.
Diese Versicherungspflicht wurde April 2007 von der großen Koalition eingeführt, da immer mehr Menschen in Deutschland ohne Versicherung leben. Offizielle Angabe damals: 211.000. Diesem Missstand wollte men entgegentreten. Fragt sich: Wie viele Menschen sind tatsächlich in die Krankenversicherung zurückgekehrt.
Die aktuellen Zahlen sagen, dass zahlreiche Menschen auf die Versicherungspflicht mit einem Eintritt in die eine Krankeversicherung reagiert haben. Bei den privaten Krankenversicherungen meldeten sich 26.000 Menschen an, bei der gesetzlichen waren es 140.000. Etwa 9.000 entschieden sich für den Basistarif, der extra für solche Rückkehrer erstellt wurde und vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßg eingestuft wurde.
Von den Leistungen her entspricht der Basistarif denen der gesetzlichen Krankenversicherung, wird allerdings von den "privaten " angeboten. Die Beitragshöhe entspricht ebenfalls der einer Krankenkasse, sowie ist für den Eintritt keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Mitte 2009 wird die Zahl derer ohne Krankenversicherung auf ca. 45.ß000 geschätzt.
Doch bei der Versicherungspflicht gibt es ein große Problem: Für viele Menschen sind die Beiträge zu hoch. Die Zahl derer, die sie nicht mehr aufbringen können, steigt kontinuierlich. Im Zuge der Wirtschaftskrise wird sich dieses Problem wohl auch noch ausweiten. Durch die steigende Arbetislosigkeit sinken die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und es wird immer mehr Menschen geben, die aufgrund finanzieller Engpässe die Beiträge für die Krankenversicherung nicht mehr aufbringen können.
Diese Versicherungspflicht wurde April 2007 von der großen Koalition eingeführt, da immer mehr Menschen in Deutschland ohne Versicherung leben. Offizielle Angabe damals: 211.000. Diesem Missstand wollte men entgegentreten. Fragt sich: Wie viele Menschen sind tatsächlich in die Krankenversicherung zurückgekehrt.
Die aktuellen Zahlen sagen, dass zahlreiche Menschen auf die Versicherungspflicht mit einem Eintritt in die eine Krankeversicherung reagiert haben. Bei den privaten Krankenversicherungen meldeten sich 26.000 Menschen an, bei der gesetzlichen waren es 140.000. Etwa 9.000 entschieden sich für den Basistarif, der extra für solche Rückkehrer erstellt wurde und vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßg eingestuft wurde.
Von den Leistungen her entspricht der Basistarif denen der gesetzlichen Krankenversicherung, wird allerdings von den "privaten " angeboten. Die Beitragshöhe entspricht ebenfalls der einer Krankenkasse, sowie ist für den Eintritt keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Mitte 2009 wird die Zahl derer ohne Krankenversicherung auf ca. 45.ß000 geschätzt.
Doch bei der Versicherungspflicht gibt es ein große Problem: Für viele Menschen sind die Beiträge zu hoch. Die Zahl derer, die sie nicht mehr aufbringen können, steigt kontinuierlich. Im Zuge der Wirtschaftskrise wird sich dieses Problem wohl auch noch ausweiten. Durch die steigende Arbetislosigkeit sinken die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und es wird immer mehr Menschen geben, die aufgrund finanzieller Engpässe die Beiträge für die Krankenversicherung nicht mehr aufbringen können.
14.09.2009
Gesetzliche Krankenversicherungen im Test
Trotz des Einheitsbetrages gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung Unterschiede, so dass sich ein Wechsel lohnen könnte, so die Stiftung Warentest.
Seit 2009 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Einheitsbeitrag, der zunächst bei 15,5 % lag, am Juli jedoch auf 14,9 % gesenkt wurde. Damit wurde beabsichtigt, die Versicherten der Krankenkassen zu entlasten. Smit waren die Kosten für alle Mitglieder gleich hoch. Dennoch gibt es Unterschiede, worauf die Stiftung Warentest hinweist.
Krankenkassen dürfen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung vom gesetzlich geregelten Leistungskatalog abweichen. Vorraussetzung dabei ist nur, dass es für den Versicherten günstiger ist. Daher ist es gesetzeskonform, wenn manche Krankenkassen mehr anbeiten als andere.
Möglichkeiten für Zusatzleistungen gibt es zahlreiche. Angefangen bei Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen über Yogakurse, bis hin zu Kostenübernahme bei häuslicher Krankenpflege oder erweiterte Leistungen bei der Haushaltshilfe.
Bei der Analyse und beim Vergleich spielen solche Serviceleistungen eine nicht unerhebliche Rolle. Die Anzahl der Geschäftstellen fällt ebenso ins Gewicht wie die telefonische Erreichbarkeit. Und wer mit seiner Krankenversicherung nicht zufrieden ist, kann problemlos vergleichen und unkompliziert wechseln.
Doch aufpassen: Die neue Krankenkasse solle auch tatsächlich besser sein. Empfehlung der Stiftung Warentest ist, sich die zusätzlichen Leistungen über einen längeren Zeitraum schriftlich bestätigen zu lassen.
Seit 2009 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Einheitsbeitrag, der zunächst bei 15,5 % lag, am Juli jedoch auf 14,9 % gesenkt wurde. Damit wurde beabsichtigt, die Versicherten der Krankenkassen zu entlasten. Smit waren die Kosten für alle Mitglieder gleich hoch. Dennoch gibt es Unterschiede, worauf die Stiftung Warentest hinweist.
Krankenkassen dürfen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung vom gesetzlich geregelten Leistungskatalog abweichen. Vorraussetzung dabei ist nur, dass es für den Versicherten günstiger ist. Daher ist es gesetzeskonform, wenn manche Krankenkassen mehr anbeiten als andere.
Möglichkeiten für Zusatzleistungen gibt es zahlreiche. Angefangen bei Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen über Yogakurse, bis hin zu Kostenübernahme bei häuslicher Krankenpflege oder erweiterte Leistungen bei der Haushaltshilfe.
Bei der Analyse und beim Vergleich spielen solche Serviceleistungen eine nicht unerhebliche Rolle. Die Anzahl der Geschäftstellen fällt ebenso ins Gewicht wie die telefonische Erreichbarkeit. Und wer mit seiner Krankenversicherung nicht zufrieden ist, kann problemlos vergleichen und unkompliziert wechseln.
Doch aufpassen: Die neue Krankenkasse solle auch tatsächlich besser sein. Empfehlung der Stiftung Warentest ist, sich die zusätzlichen Leistungen über einen längeren Zeitraum schriftlich bestätigen zu lassen.
12.09.2009
Einrichtung für betreutes Wohnen in Wohngebiet zulässig
Es ist zulässig, dass ein bayrisches Gastwirtschaftsgebäude zugunsten einer Einrichtung für betreutes Langzeitwohnen seelisch behinderter Menschen in einem reinen Wohngebiet umgebaut wird. Es ist keine Veränderung im Baugebiet bzgl. höheren Verkehraufkommens zu erwarten.
Die Anwohner der Gemeinde Aschau (Chiemgau) hatten sich gegen die Umwandlung eines Gastwirtschaftsgebäudes gewandt, welches in eine Einrichtung für betreutes Langzeitwohnen umgebaut werden sollte, wo 35 seelisch behinderte Menschen untergebracht werden sollen. Die Anwohner meinten, wo so viele Menschen mit Betreuungsbedarf auf einem Raum leben, das könne kein Gebäude sein, in dem Menschen selbstbestimmt leben könnten. Zudem habe der Ortsteil selbst nur 30 bis 40 Bewohner und sei dann kein reines Wohngebiet mehr . Die Einrichtung verstosse außerdem gegen bauplanrechtliches Rücksichtnahmegebot.
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof empfand dies als zulässig, da die Betreuung oder ein Leben in Doppelzimmern selbstbestimmtes Wohnen nicht ausschliesse, solange der Aufenthalt freiwillig sei und keine dauerhafte medizinische Versorgung angezeigt ist. Durch die Anzahl an Betreuten und den Verkehr werde die Eigenart des Baugebietes nicht verändert.
Die Anwohner der Gemeinde Aschau (Chiemgau) hatten sich gegen die Umwandlung eines Gastwirtschaftsgebäudes gewandt, welches in eine Einrichtung für betreutes Langzeitwohnen umgebaut werden sollte, wo 35 seelisch behinderte Menschen untergebracht werden sollen. Die Anwohner meinten, wo so viele Menschen mit Betreuungsbedarf auf einem Raum leben, das könne kein Gebäude sein, in dem Menschen selbstbestimmt leben könnten. Zudem habe der Ortsteil selbst nur 30 bis 40 Bewohner und sei dann kein reines Wohngebiet mehr . Die Einrichtung verstosse außerdem gegen bauplanrechtliches Rücksichtnahmegebot.
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof empfand dies als zulässig, da die Betreuung oder ein Leben in Doppelzimmern selbstbestimmtes Wohnen nicht ausschliesse, solange der Aufenthalt freiwillig sei und keine dauerhafte medizinische Versorgung angezeigt ist. Durch die Anzahl an Betreuten und den Verkehr werde die Eigenart des Baugebietes nicht verändert.
11.09.2009
Rechtsanwalt Berlin: Nicole Kampa

Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, Zahnarztrecht. (Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld …)
Außerdem Erbrecht, Leasingrecht, Gewerberecht und Internationales Recht
Kontakt:
Tel: 030/78958407
Fax: 030/78958420
kampa@juristin-berlin.de
Adresse:
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10559 Berlin
Die Kanzlei legt besonderen Wert auf persönliche, individuelle Beratung und das Problem zeitnah und kostengünstig zu lösen. Bei Prozessen vertritt man Interessen auf vor allen Amts- und Landgerichten. Hier werden Sie immer zum frühstmöglichen Zeitpunk über anfallende Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten informiert und über ihr individuelles Kostenrisiko aufgeklärt.
07.09.2009
Psychiatrie haftet für Sprung aus dem Fenster (Suizidversuch)
Eine Psychiatrie verstößt gegen die Sorgfaltspflichten, wenn sie eine Patientin mit Psychose und Suizidgefahr in einem Zimmer ohne Fenstersicherung und Überwachung unterbringt. Bei evtl. Unfällen kann die Krankenkasse die Rückerstattung von Versicherungsleistungen verlangen.
Bei einer Patientin mit einer akut paranoid-halluzinatorischen Psychose konnte Selbstgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Wenige Tage nach Entlassung erfolgte eine erneute Aufnahme, da der Zustand sich erneut verschlechtert hatte. Sie wurde in einem Zimmer im ersten Stock untergebracht und sprang kurze Zeit später aus dem Fenster und verletzte sich schwer.
Das Gericht bewertete die Umstände der Wiederaufnahme als Vertoß gegen fachärztliche Regeln. Die Patientin sei bei der Enlassung nicht ausreichend stabil gewesen, zudem müsse bei der diagnostizierten Erkrankung immer mit einem Rest Unberechenbarkeit gerechnet werden. Daher sei es nicht ohne Risiko gewesen, die Patientin in einem ungesicherten Raum unterzubringen. So hätte der Fenstersprung wahrscheinlich verhindert werden können.
Bei einer Patientin mit einer akut paranoid-halluzinatorischen Psychose konnte Selbstgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Wenige Tage nach Entlassung erfolgte eine erneute Aufnahme, da der Zustand sich erneut verschlechtert hatte. Sie wurde in einem Zimmer im ersten Stock untergebracht und sprang kurze Zeit später aus dem Fenster und verletzte sich schwer.
Das Gericht bewertete die Umstände der Wiederaufnahme als Vertoß gegen fachärztliche Regeln. Die Patientin sei bei der Enlassung nicht ausreichend stabil gewesen, zudem müsse bei der diagnostizierten Erkrankung immer mit einem Rest Unberechenbarkeit gerechnet werden. Daher sei es nicht ohne Risiko gewesen, die Patientin in einem ungesicherten Raum unterzubringen. So hätte der Fenstersprung wahrscheinlich verhindert werden können.
06.09.2009
Krankenversicherung: Kostenübernahme für Heilpraktiker
Wenn bei einem Patienten die Notwenigkeit für eine Heilpraktiker-Behandlung vorliegt, muss die private Krankenversicherung die Kosten übernehmen.
Eine Neurodermitis-Patientin, bei der Antibiotika, Kortison, Salben und Tabletten sowie die Behandlung in einer Hautklinik keine Besserung bewirkt hatten, wandte sich an eine Heilpraktikerin, die durch Orthomolekular-Therapie bzw. Colon-Hydro-Therapie eine Besserung herbeiführte.
Die Patientin reichte die Rechnung ein, da in den Bedigungen der Krankenzusatzversicherung stand, dass auch Heilbehandlungen durch Heilpraktiker zu 60 % erstattungsfähig seien. Die Versicherung lehnte ab, da keine medizinische und wissenschaftliche Notwenigkeit bestanden hätte. Das Landgericht jedoch sprach der Klägerin die Kosten zu.
Es läge in der Natur der Sache, dass Naturheilkundeverfahren eben gerade keine schulmedizinischen Behandlungen seien und nicht wissenschaftliche begründbar. Es sei wichtig, ob das Verfahren anerkannt und nach den Naturheilkunde-Grundsätzen medizinisch notwenig seien.
Da zudem die Schulmedizin zur erfolgreichen Behandlung nicht imstande gewesen sei, jedoch eine behandlungsbedürftige Neurodermitis bestanden habe, könne die Klägerin 60 % der Kosten geltend machen.
Eine Neurodermitis-Patientin, bei der Antibiotika, Kortison, Salben und Tabletten sowie die Behandlung in einer Hautklinik keine Besserung bewirkt hatten, wandte sich an eine Heilpraktikerin, die durch Orthomolekular-Therapie bzw. Colon-Hydro-Therapie eine Besserung herbeiführte.
Die Patientin reichte die Rechnung ein, da in den Bedigungen der Krankenzusatzversicherung stand, dass auch Heilbehandlungen durch Heilpraktiker zu 60 % erstattungsfähig seien. Die Versicherung lehnte ab, da keine medizinische und wissenschaftliche Notwenigkeit bestanden hätte. Das Landgericht jedoch sprach der Klägerin die Kosten zu.
Es läge in der Natur der Sache, dass Naturheilkundeverfahren eben gerade keine schulmedizinischen Behandlungen seien und nicht wissenschaftliche begründbar. Es sei wichtig, ob das Verfahren anerkannt und nach den Naturheilkunde-Grundsätzen medizinisch notwenig seien.
Da zudem die Schulmedizin zur erfolgreichen Behandlung nicht imstande gewesen sei, jedoch eine behandlungsbedürftige Neurodermitis bestanden habe, könne die Klägerin 60 % der Kosten geltend machen.
05.09.2009
Betrugsverfahren wg. angeblichen Krebs-Heilmittel
Es wurden 3 Kaufleute, ein Chefarzt und ein Wissenschaftsjournalist wegen Verkaufs des in Deutschland nicht zugelassenen angeblichen Krebswundermittels Galavit wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verurteilt. Diese Schuldspüche wurden nun bestätigt.
Die Angeklagten führten an Krebspatienten Spritzenkuren (16.800 DM /Einheit) mit dem hier nicht zugelassenen und aus Russland stammenden Präparat Galavit durch, welches sie vom russischen Hersteller über internationale Apotheken bezogen, wo es selbst die Patienten zu einem wesentlich niedrigeren Preis hätten erwerben können. Stattdessen erzählten die Angeklagten den Patienten, das Mittel sei in Deutschland nur schwer und viel teurer erhältlich.
Zudem wurden sie mit der Behauptung getäuscht, die Wirksamkeit sei wissenschaftlich bestätigt. Es bewirke Heilung oder zumindest Besserung des Krankheitsbildes und der Lebensqualität. Des weiterem beauftragten sie einen bekannten Schauspieler in der Öffentlichkeit die Wirksamkeit von Galavit zu bestätigen. Weder war der Schauspieler jedoch an Krebs erkrankt gewesen, noch gab es diese wissenschaftlichen Studien und Beweise, was den Angeklagten bekannt war.
Der BGH hat die Schuldsprüche nun bestätigt. Allerdings wird ein weiteres Mal über die Höhen der Strafen entschieden.
Die Angeklagten führten an Krebspatienten Spritzenkuren (16.800 DM /Einheit) mit dem hier nicht zugelassenen und aus Russland stammenden Präparat Galavit durch, welches sie vom russischen Hersteller über internationale Apotheken bezogen, wo es selbst die Patienten zu einem wesentlich niedrigeren Preis hätten erwerben können. Stattdessen erzählten die Angeklagten den Patienten, das Mittel sei in Deutschland nur schwer und viel teurer erhältlich.
Zudem wurden sie mit der Behauptung getäuscht, die Wirksamkeit sei wissenschaftlich bestätigt. Es bewirke Heilung oder zumindest Besserung des Krankheitsbildes und der Lebensqualität. Des weiterem beauftragten sie einen bekannten Schauspieler in der Öffentlichkeit die Wirksamkeit von Galavit zu bestätigen. Weder war der Schauspieler jedoch an Krebs erkrankt gewesen, noch gab es diese wissenschaftlichen Studien und Beweise, was den Angeklagten bekannt war.
Der BGH hat die Schuldsprüche nun bestätigt. Allerdings wird ein weiteres Mal über die Höhen der Strafen entschieden.
04.09.2009
Schmerzensgeld wg. verstümmelter Kinderhand durch Aktenvernichter
Da ein Aktenvernichter in einem öffentliche Gebäude eine Gefahr für andere (insb. Kinder) darstellt, muss das Amt für Unfälle in Zusammenhang mit diesem haften und ist zu Schadensersatz verpflichtet.
Als ein Großvater mit seinem Kind ein Bauamt aufsuchte, steckte dieses seine Hand in den Schlitz eines Aktenvernichters und erlitt Verstümmelungen an drei Fingern, woraufhin das Amt vom Kind verklagt wurde. Es wurden ihm Schmerzensgeld in Höhe von 11.500 Euro zugesprochen und das Amt wurde verpflichtet, auch künfige Schäden zu ersetzen.
Als das Amt jedoch Berufung einlegen wollte, wurde diese vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Der Aktenvernichter sei aufgrund seunes Standortes (viel Publikumsverkehr) und seiner Größe (sehr klein und niedrig) nicht sofort als Gefahrenquelle erkennbar. In der Betriebsanleitung des Aktenvernichters seien klare Warhnhinweise bzgl. Kinder in der Nähe enthalten. Somit hätte das Amt das Gerät entweder abschalten müssen, oder an einem publikumsarmen Ort aufstellen müssen.
Als ein Großvater mit seinem Kind ein Bauamt aufsuchte, steckte dieses seine Hand in den Schlitz eines Aktenvernichters und erlitt Verstümmelungen an drei Fingern, woraufhin das Amt vom Kind verklagt wurde. Es wurden ihm Schmerzensgeld in Höhe von 11.500 Euro zugesprochen und das Amt wurde verpflichtet, auch künfige Schäden zu ersetzen.
Als das Amt jedoch Berufung einlegen wollte, wurde diese vom Oberlandesgericht zurückgewiesen.
Der Aktenvernichter sei aufgrund seunes Standortes (viel Publikumsverkehr) und seiner Größe (sehr klein und niedrig) nicht sofort als Gefahrenquelle erkennbar. In der Betriebsanleitung des Aktenvernichters seien klare Warhnhinweise bzgl. Kinder in der Nähe enthalten. Somit hätte das Amt das Gerät entweder abschalten müssen, oder an einem publikumsarmen Ort aufstellen müssen.
Ärztliche Zulassung "Herzchirurgie"
Es muss erneut geprüft werden, ob Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Herzchirurgie" für dieses Fachgebiet zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden dürfen, da der alleinige Abschluss einer Weiterbildung nicht ausreicht. Es werden nur Ärzte zugelassen, deren Fachgebiet Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist, was eine ambulante Behandlung beinhaltet.
Nur wenn Leistungen dieses Gebietes in relevatem Umfang auch ambulant erbracht werden können, kommt eine Zulassung infrage. Im Zentrum der Herzchirurgie stehen Operationen, und es steht noch nicht fest, ob diese schon in größerem Umfang ambulant erbracht werden können. Diese Feststellung muss nachgeholt werden.
Nur wenn Leistungen dieses Gebietes in relevatem Umfang auch ambulant erbracht werden können, kommt eine Zulassung infrage. Im Zentrum der Herzchirurgie stehen Operationen, und es steht noch nicht fest, ob diese schon in größerem Umfang ambulant erbracht werden können. Diese Feststellung muss nachgeholt werden.
02.09.2009
How much asbestos exposure to get mesothelioma?
How much exposure does it take to get the disease mesothelioma? What is the latency period?
Very little exposure can result in mesothelioma. Sometimes people who worked with asbestos for as little as one or two months get mesothelioma. The "latency period" refers to the time between asbestos exposure and diagnosis of the disease. For mesothelioma, the latency period can be decades long, and people exposed in the 1940s, 50s, 60s, and 70s are now being diagnosed.
[mesotheliomaweb.org]
01.09.2009
Fachanwalt Medizinrecht Duisburg (1)
Fachanwaltschaften der Kanzlei: Arbeitsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Peter Scholten (Fachanwalt für Medizinrecht & Sozialrecht)
- seit 1987 Fachanwalt für Sozialrecht & Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht im DAV
- seit 2005 Fachanwalt Medizinrecht
- Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
- Mitglied im Fachausschuss Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- langjährige Befassung m. medizinischen Sachverständigengutachten
- Schwerpunkte: Arzthaftungsrecht, gesetzliche und private Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung
- weiteres Spezialgebiet: Versicherungsrecht
Adresse:
Kanzlei Scholten, Reiß & Partner GbR
Königstr. 52
47051 Duisburg
Kontakt:
Telefon: 0203/22500
Telefax: 0203/287755
info@scholten-reiss.de
[Bild- & Infoquelle: anwalt.de]
28.08.2009
Suizidbegleitung und Sterbehilfe
Die häufigste Anfrage in der Anwalt Suchmaschine heute am 28.08.2009 war:
Suizidbegleitung und Sterbehilfe
in Verbindung mit :
Anwalt, Fachanwalt, Deutschland
Suizidbegleitung und Sterbehilfe
in Verbindung mit :
Anwalt, Fachanwalt, Deutschland
27.08.2009
Fachanwalt Medizinrecht
Die häufigste Suchanfrage in der Anwalt-Suchmaschine am 26.08.2009 lautete:
Fachanwalt Medizinrecht
in Verbindung mit:
Ärztepfusch, Kunstfehler, Operation, Versicherung
Fachanwalt Medizinrecht
in Verbindung mit:
Ärztepfusch, Kunstfehler, Operation, Versicherung
What is malignant mesothelioma caused by?
Who is at risk for developing mesothelioma, what is it caused by and where can you find asbestos?
Mesothelioma is caused by asbestos exposure. Asbestos, once regarded as a miracle mineral, was popular due its lightweight but tough characteristics as well as for its heat-resistant properties. This naturally occurring mineral was used in many commercial and consumer products, from construction materials such as cement, roofing shingles and insulation, to consumer and industrial applications such as hair dryers, automobile brake pads and pipe insulation.
Most people with malignant mesothelioma worked on jobs where they breathed asbestos. Others were exposed to asbestos in a household environment, often without knowing it.
mesotheliomaweb.org
Mesothelioma is caused by asbestos exposure. Asbestos, once regarded as a miracle mineral, was popular due its lightweight but tough characteristics as well as for its heat-resistant properties. This naturally occurring mineral was used in many commercial and consumer products, from construction materials such as cement, roofing shingles and insulation, to consumer and industrial applications such as hair dryers, automobile brake pads and pipe insulation.
Most people with malignant mesothelioma worked on jobs where they breathed asbestos. Others were exposed to asbestos in a household environment, often without knowing it.
mesotheliomaweb.org
Kündigung bei langer Krankheit rechtmäßig
Einem erkrankten Arbeitnehmer darf gekündigt werden, wenn Dauer der Krankheit nicht absehbar ist und eine Negativprognose für die nächsten 2 Jahre besteht sowie der Arbeitgeber geprüft hat, ob es keine andere Einsatzmöglichkeit für den Erkrankten gibt.
In einem Fall wurde einem Maschinenführer nach 19 monatiger Krankheit gekündigt. Er litt unter Epilepsie und benötigte ständige Begleitung, sowie konnte er keine anstrengenden Arbeiten verrichten (insbesondere nicht heben) und sollte nervlichen Stress vermeiden.
Vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wurde dies für rechtmäßig erklärt, da die Vorraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung aus Krankheitsgründen gegeben sei. Man könne bzgl. der Krankheit die nächsten 24 Monate keine Besserung erwarten bzw. positive Prognose stellen, weshalb die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ungewiss sei. Zudem habe der Kläger selbst bestätigt, nicht mehr als Maschinenführer tätig sien zu können.
Eine Prüfung des Arbeitgebers, inwieweit Möglichkeiten an einem alternativen Platz im Unternehmen für den Erkrankten bestehen, war nicht mehr nötig, da letzterer dies verweigerte.
In einem Fall wurde einem Maschinenführer nach 19 monatiger Krankheit gekündigt. Er litt unter Epilepsie und benötigte ständige Begleitung, sowie konnte er keine anstrengenden Arbeiten verrichten (insbesondere nicht heben) und sollte nervlichen Stress vermeiden.
Vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wurde dies für rechtmäßig erklärt, da die Vorraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung aus Krankheitsgründen gegeben sei. Man könne bzgl. der Krankheit die nächsten 24 Monate keine Besserung erwarten bzw. positive Prognose stellen, weshalb die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ungewiss sei. Zudem habe der Kläger selbst bestätigt, nicht mehr als Maschinenführer tätig sien zu können.
Eine Prüfung des Arbeitgebers, inwieweit Möglichkeiten an einem alternativen Platz im Unternehmen für den Erkrankten bestehen, war nicht mehr nötig, da letzterer dies verweigerte.
Kostenerstattung bei künstlicher Befruchtung Unverheirateter
Ein Kläger, dessen Fruchtbarkeit erheblich eingeschränkt ist, beantragte die Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung, denen er sich und seiner Lebensgefährting erfolgreich unterzogen hatte. Sein Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, die Erstattung der Kosten sei bei nicht verheirateten Beamten ausgeschlossen. Widerspruch und Klage blieben erfolglos.
Der Verwaltungsgerichtshof BW verpflichtete das Land jedoch, dem Kläger Aufwendungen von 10.000 € zu gewähren, da im Unterschied zu den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung die Zeugungsunfähigkeit eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts sei und die Leistungen seien notwendig gewesen und daher im Rahmen der Beihilfe zu erstatten. Diese Notwendigkeit entfalle nicht, weil der Kläger nicht verheiratet sei, da die Zeugungsfunktion nicht nur bei Ehepartnern eine biologisch notwenige Körperfunktion darstelle und auch Nichtverheirateten eine Entscheidungsbefugnis für ein eigenes Kind zustehe.
Der VGH entschied weiter, dass die Regelung, die die Gewährung von Beihilfe zu Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung für nicht verheiratete Beamte ausschliesse, unwirksam sei. Es sei ebenso fraglich, ob solch eine Regelung mit dem Gleichheitssatz zu vereinbaren sei. Es nicht gerechtfertigt, solche Leistungen zur Krankheitsbehandlung nur Verheirateten zu gewähren.
Der Verwaltungsgerichtshof BW verpflichtete das Land jedoch, dem Kläger Aufwendungen von 10.000 € zu gewähren, da im Unterschied zu den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung die Zeugungsunfähigkeit eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts sei und die Leistungen seien notwendig gewesen und daher im Rahmen der Beihilfe zu erstatten. Diese Notwendigkeit entfalle nicht, weil der Kläger nicht verheiratet sei, da die Zeugungsfunktion nicht nur bei Ehepartnern eine biologisch notwenige Körperfunktion darstelle und auch Nichtverheirateten eine Entscheidungsbefugnis für ein eigenes Kind zustehe.
Der VGH entschied weiter, dass die Regelung, die die Gewährung von Beihilfe zu Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung für nicht verheiratete Beamte ausschliesse, unwirksam sei. Es sei ebenso fraglich, ob solch eine Regelung mit dem Gleichheitssatz zu vereinbaren sei. Es nicht gerechtfertigt, solche Leistungen zur Krankheitsbehandlung nur Verheirateten zu gewähren.
26.08.2009
Heilpraktiker-Erlaubnis für Physiotherapeuten
Nachdem sich ein Physiotherapeut einer Kenntnisprüfung unterzogen hat, steht ihm eine begrenzte Heilpraktikererlaubnis zu.
Ein ausgebildeter Physiotherapeut beanspruchte die eigenverantwortliche Ausübung der Heilkunde auf dem Bereich der Physiotherapie, ohne nach dem Heilpraktikerrecht eine vorgesehen Kenntnisprüfung zu absolvieren.
Der Freistaat Bayern lehnte ab, da die Erlaubnis nur nach einer uneingeschränkten Kenntnisprüfung erfolgen könne. Ein Physiotherapeut dürfe nicht eigenverantwortlich auf seinem Fachgebiet tätig werden. Das Verwaltungsgericht verpflichtete Bayern jedoch, die beschränkte Erlaubnis ohne weitere Kenntnisprüfung zu erteilen.
Die Revision des Freistaates hatte keinen Erfolg. Es darf eine begrenzte Heilpraktikererlaubnis erfolgen, jedoch erst nach einer eingeschränkten Kenntnisprüfung, da das Berufsbild auf Heilung nach ärztlicher Verordnung ausgerichtet sei und nicht nach Eigenverantwortung.
Jedoch stehe eine gesetzliche Fixierung des Berufsbildes einer eigenverantwortlichen Ausübung nicht im Wege, sofern die Vorraussetzungen des Heilpraktikergesetzes für eine Erlaubnis erfüllt seien, die dann auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkt werden. Eine uneingeschränkte Prüfung sei nicht gerechtfertigt, wenn die Person nur auf dem Feld der Physiotherapie tätig sein wolle. Die Prüfung könnte zwar nicht gänzlich entfallen, muss sich aber auf solche Kenntnisse beschränken, die zur Physiotherapie erforderlich sind und nicht bereits in der Ausbildung vermittelt wurden.
Ein ausgebildeter Physiotherapeut beanspruchte die eigenverantwortliche Ausübung der Heilkunde auf dem Bereich der Physiotherapie, ohne nach dem Heilpraktikerrecht eine vorgesehen Kenntnisprüfung zu absolvieren.
Der Freistaat Bayern lehnte ab, da die Erlaubnis nur nach einer uneingeschränkten Kenntnisprüfung erfolgen könne. Ein Physiotherapeut dürfe nicht eigenverantwortlich auf seinem Fachgebiet tätig werden. Das Verwaltungsgericht verpflichtete Bayern jedoch, die beschränkte Erlaubnis ohne weitere Kenntnisprüfung zu erteilen.
Die Revision des Freistaates hatte keinen Erfolg. Es darf eine begrenzte Heilpraktikererlaubnis erfolgen, jedoch erst nach einer eingeschränkten Kenntnisprüfung, da das Berufsbild auf Heilung nach ärztlicher Verordnung ausgerichtet sei und nicht nach Eigenverantwortung.
Jedoch stehe eine gesetzliche Fixierung des Berufsbildes einer eigenverantwortlichen Ausübung nicht im Wege, sofern die Vorraussetzungen des Heilpraktikergesetzes für eine Erlaubnis erfüllt seien, die dann auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkt werden. Eine uneingeschränkte Prüfung sei nicht gerechtfertigt, wenn die Person nur auf dem Feld der Physiotherapie tätig sein wolle. Die Prüfung könnte zwar nicht gänzlich entfallen, muss sich aber auf solche Kenntnisse beschränken, die zur Physiotherapie erforderlich sind und nicht bereits in der Ausbildung vermittelt wurden.
Rechtsanwälte: Kanzlei Klatt & Wessels in Bremen
Kanzlei Klatt $ Wessels
- geb. 17.05.1967
- seit 1997 Rechtsanwalt
- Fachgebiete: Arzthaftungsrecht, Schadensersatz-/Schmerzensgeldrecht, Versicherungsrecht, Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung, Krankenversicherungsrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld
Klatt & Wessels
Hinter der Mauer 9
28195 Bremen
Kontakt:
info@advoklatt.de
Tel.:0421/2442774
[Bild- & Infoquelle: anwalt.de]
24.08.2009
Gewaltprävention in der Arztpraxis
Immer wieder wird es zum Brennpunkt: Das Thema Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte sowie deren Personal. Mittlerweile sind verbale Attacken, körperliche Läsionen, ja sogar Angriffe mit Waffen keine Seltenheit mehr. Es kommt immer öfter vor, dass alkoholisierte, aggressive oder psychisch auffällige Patienten zu einer Bedrohung für den Arzt werden. Wie können Sie das abschmettern?
Dieses Buch hat die Prävention im Blickfeld und macht konstruktive Lösungsvorschläge. Es basiert auf langjährigen Erfahrungen, die man in Arztpraxen mit Gewaltsituationen und Konflikten gesammelt hat.
Aus dem Inhalt:
Dieses Buch hat die Prävention im Blickfeld und macht konstruktive Lösungsvorschläge. Es basiert auf langjährigen Erfahrungen, die man in Arztpraxen mit Gewaltsituationen und Konflikten gesammelt hat.
Aus dem Inhalt:
- Kommunikation und Verhalten in Konfliktsituationen
- Konfliktprävention durch kollegialen Zusammenhalt
- Sichere Praxisräume
- Professionell gegenüber Gewalt
23.08.2009
Hartz IV: Kostenübernahme private Krankenversicherung
Das Landessozialgericht BW hat entschieden, dass bei einem privat krankenversicherten Sozialhilfeempfänger der Sozialhilfeträger die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen muss.
Bisher waren nur die Kosten übernommen worden, die bei einem gesetzliche versicherten Hartz IV Empfänger anfallen, wobei die Versicherten dann auf dem Differenzbetrag sitzen geblieben waren, was in der Praxis keine Stütze fände, so das LSG BW.
Zudem sei dem Gesetzesgeber die Regelungslücke bekannt gewesen, jedoch sei das Problem mangels politischer Einigungsmöglichkeiten nicht gelöst worden. Somit könne es dem schwächsten Glied in der Kette, dem Versicherten, nicht zugemutet werden, für gesetzesgeberische Unzulänglichkeiten aufzukommen.
Die bestehen dann zum Beispiel in der beschränkten Versorgung mit Notversorgung bei akuten Erkrankungen oder darin, dass die Versicherung mit Beitragsrückständen aufrechne, obwohl der Versicherte ohnehin schon mit dem Existenzminimum auskommen müsse. Daher wurde der Grundsicherungsträger dazu verurteilt, volle Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu übernehmen.
Bisher waren nur die Kosten übernommen worden, die bei einem gesetzliche versicherten Hartz IV Empfänger anfallen, wobei die Versicherten dann auf dem Differenzbetrag sitzen geblieben waren, was in der Praxis keine Stütze fände, so das LSG BW.
Zudem sei dem Gesetzesgeber die Regelungslücke bekannt gewesen, jedoch sei das Problem mangels politischer Einigungsmöglichkeiten nicht gelöst worden. Somit könne es dem schwächsten Glied in der Kette, dem Versicherten, nicht zugemutet werden, für gesetzesgeberische Unzulänglichkeiten aufzukommen.
Die bestehen dann zum Beispiel in der beschränkten Versorgung mit Notversorgung bei akuten Erkrankungen oder darin, dass die Versicherung mit Beitragsrückständen aufrechne, obwohl der Versicherte ohnehin schon mit dem Existenzminimum auskommen müsse. Daher wurde der Grundsicherungsträger dazu verurteilt, volle Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu übernehmen.
22.08.2009
Grenzsituationen in der Intensivmedizin
Es gehört zu den schwierigsten Situationen der Ärzte, Entscheidungen zwischen Leben und Tod zu treffen.
In diesem Buch sind namhafte Vertreter der Medizin und Intensivmedizin, des Rechts, Philosophen und Theologen zusammengekommen, und haben sich diesem diskussionswürdigen Thema angenommen und Gedanken sowie Tatsachen zusammengetragen und praxisnah aufbereitet.
Hier werden Grenzsituationen aus Fachgebieten wie Anästhesie, Neurochirurgie, Allgemeinchirurgie, Innere Medizin, Pädiatrie unter juristischen und ökonomischen Aspekten nach Entscheidungskriterien beurteilt.
Es geht um ärztliche Entscheidungen, um die Rechte und die Pflichten eines Arztes. Ebenso wird die Liberalisierung der Sterbehilfe und der Umgang damit in unseren Nachbarländern behandelt.
Alle Beiträge dieses Buches wurden basierend auf dem Mainzer Forum Intensivmedizin überarbeitet und praxisnah erweitert.
Ein definitiv äußerst wichtiges Nachschlagewerk für die schwierigsten menschlichen Situationen auf Intensivstationen.
In diesem Buch sind namhafte Vertreter der Medizin und Intensivmedizin, des Rechts, Philosophen und Theologen zusammengekommen, und haben sich diesem diskussionswürdigen Thema angenommen und Gedanken sowie Tatsachen zusammengetragen und praxisnah aufbereitet.
Hier werden Grenzsituationen aus Fachgebieten wie Anästhesie, Neurochirurgie, Allgemeinchirurgie, Innere Medizin, Pädiatrie unter juristischen und ökonomischen Aspekten nach Entscheidungskriterien beurteilt.
Es geht um ärztliche Entscheidungen, um die Rechte und die Pflichten eines Arztes. Ebenso wird die Liberalisierung der Sterbehilfe und der Umgang damit in unseren Nachbarländern behandelt.
Alle Beiträge dieses Buches wurden basierend auf dem Mainzer Forum Intensivmedizin überarbeitet und praxisnah erweitert.
Ein definitiv äußerst wichtiges Nachschlagewerk für die schwierigsten menschlichen Situationen auf Intensivstationen.
21.08.2009
Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit
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Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit |
von Christof Schäfer, Horst Spielmann und Dr. Klaus Vetter.
Der Autor Dr. Klaus Vetter ist Leiter der Abteilung für Geburtsmedizin am Krankenhaus Neukölln sowie Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit - Kurzbeschreibung -
Auch in der 5. Auflage befinden sich die aktuellsten Forschungsergebnisse aus aller Welt - Neuzugelassene Präparate - Anwendungsempfehlung und Dosierungsanleitung zu jedem Arzneimittel - Erläuterung der pharmakologischen und toxikologischen Wirkung für jedes Arzneimittel.
Sofortiger Überblick über die Gefährlichkeit und Ungefährlichkeit aller wichtigen Arzneimittel - Sichere Medikamentenauswahl durch Positivliste- Eine Übersicht im Buchumschlag vermittelt mit einem Blick das Risikopotential aller wichtigen Arzneimittel und durch die Neugestaltung von Text und Layout erhält man eine raschere Orientierung.
Amazon Kunden Rezension:
Hervorragendes Standardwerk
Sehr ausführliche Sammlung von praktisch allen Medikamenten, die in Schwangerschaft und Stillzeit vorkommen. An jedem Kapitelende werden Empfehlungen gegeben, bezüglich der weitern Behandlung, Stillen usw. Für Gynäkologen, Kinderärzte ein Muß. Auch hervorragend geeignet als Nachschlagewerk für Hebammen und Kinderkrankenschwestern.Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit bestellen.
Weitere Fachliteratur zum Thema Medizinrecht, Arzneimittel und Apothekenverordnung.
Ethik in der Intensivmedizin
In diesem Buch sollen Entscheidungen, Denkanstöße und ethische Argumente für die Begleitung von Patienten und Angehörigen sowie den klinischen Alltag in der intensivmedizinischen Betreuung vermittelt werden und richtet ich an alle, die an solchen Behandlungen beteiligt sind. (Ärzte, Pflegekräfte, Klinikleitung, Ethikberater etc.). Ihnen sollen die ethischen Dimensionen dieser Entscheidungen verständlicher gemacht werden und nebenbei rechtliche Aspekte und die Zielorientierung von Intensivmedizin erlernen und vertiefen.
Um Anregungen für konkrete Konflikte zu geben, werden die in Fachbeiträgen behandelten Inhalte an Praxisbeispielen umgesetzt. Ergänzt wird das ganze von Stellungnahmen von Fachgesellschaften udn ethischen Arbeitsgruppen.
Aus dem Inhalt:
Um Anregungen für konkrete Konflikte zu geben, werden die in Fachbeiträgen behandelten Inhalte an Praxisbeispielen umgesetzt. Ergänzt wird das ganze von Stellungnahmen von Fachgesellschaften udn ethischen Arbeitsgruppen.
Aus dem Inhalt:
- Ethik - doch ein Begriff muss bei dem Worte sein
- Ziele und Aufgaben von Intensivmedizin
- Modelle ethischer Entscheidungsfindung in der intensivmedizinischen Praxis
- Hilfe in ethischen Entscheidungskonflikten
- Geordnete Arbeitsverhältnisse als Voraussetzung, sich mit ethischen Fragen angemessen zu befassen
- Autonomie und Fürsorge - Ein Spannungsbogen für alle Beteiligten und Betroffenen in der Intensivmedizin
- Kommunikation im Team als Voraussetzung gemeinsam getragener Entscheidungen
- Das Menschenbild als Entscheidungshintergrund intensivmedizinischen Handelns
- Die Rolle des Rechts bei ethischen Problemen in der Intensivmedizin
- Der Wille des Patienten in der Intensivmedizin
- Die institutionelle moralische Verantwortung der Klinik
- Begrenzte Ressourcen in der Intensivmedizin als ethische Herausforderung
- Therapiebegrenzung und Therapiereduktion praktisch umgesetzt
- Sterbebegleitung in der Intensivmedizin
- Spezifische ethische Konflikte in der pädiatrischen Intensivmedizin
- Umgang mit Angehörigen
- Schweigepflicht als Teil des Persönlichkeitsschutzes in der Intensivmedizin
- Datenschutz als Persönlichkeitsschutz in der Intensivmedizin
- Visitenablauf in der Intensivmedizin als Beispiel eines patientenorientierten Verhaltens
- Interkulturelle Herausforderungen
- Tabuisierte Emotionen und Erlebnisse in der Intensivmedizin
- Umgang mit Fehlern
- Offener Umgang mit Suchtgefahren für intensivmedizinisches Personal und Gegenmaßnahmen
- Empfehlungen und Leitlinien zur Therapiebegrenzung, Entscheidungen über Therapieziele
19.08.2009
Deutsche Kodierrichtlinien 2010
Die Deutschen Kodierrichtlinien 2010 erscheinen voraussichtlich im Oktober 2009, sind aber schon reservierbar. Sie enthalten die aktuellen Richtlinien für die DRG-Verschlüsselung im stationären Bereich, die von den Selbstverwaltungspartnern und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus angepasst wurden.
Die vorherige Version wurde zwecks erheblicher Verschlankung der Kodierrichtlinien umfassend überarbeitet, im Sinne einer Beschränkung auf die ausdrücklich durch die DKR zu regelnden Sachverhalte. Änderungen sind mit einem seitlichen Randstrich gekennzeichnet.
Die vorherige Version wurde zwecks erheblicher Verschlankung der Kodierrichtlinien umfassend überarbeitet, im Sinne einer Beschränkung auf die ausdrücklich durch die DKR zu regelnden Sachverhalte. Änderungen sind mit einem seitlichen Randstrich gekennzeichnet.
- Gesetzliche Pflicht ab dem 1.1.2010
- Kondensierung und Streichung zahlreicher DKR zur Vermeidung inhaltlicher Redundanzen
- Kennzeichnung der Änderungen zur Vorversion
- Klarstellung zu spezifischen Fallkonstellationen
- Redaktionelle Überarbeitung
- Anpassung an die ICD-10-GM Version 2010 und den OPS Version 2010 sowie die G-DRG- Klassifikation Version 2010
18.08.2009
Kostenübernahme für E-Bike - Kein Anspruch Schwerstbehinderter
Schwerstbehinderte haben keinen Anspruch auf motorisiertes E-Bike, da Radfahren und die Wahrnehmung von Geschwindigkeit und Raum nicht zu den täglichen Grundbedürfnissen zählen.
Die von Geburt an körperlich schwerstbehinderte Klägerin (*1990, nicht geistig behindert & altersgerecht entwickelt), die weder laufen, stehen, aufrecht sitzen oder sprechen kann, begehrte die Kostenübernahme für eine Umrüstung eines Rollfiets vom Pedalbetrieb auf den Betrieb mit Elektro-Hilfsmotor. Die Klägeirn besitzt einen Rollstuhl für das Haus (behindertengerecht) und einen für den Aussenbereich, da sie eine Behindertenschule besucht. Diese sind aber, mangels eigener Bedienbarkeit, nicht mit Elektroantrieb ausgestattet. Zudem verfügt sie über ein Rollfiets (Selbstfahrerrollstuhl m. angekoppeltem Fahrradteil), so dass bspw. eine Pflegeperson auf dem Rad mitfahren kann.
2003 wurde von der Klägerin eine Umrüstung auf E-Bike beantragt, unter der Begründung des Vaters, es mache ihm aufgrund des Gewichtes der Tochter (welches mit dem Alter natürlich schwerer geworden war) immer mehr Probleme, das Rollfiets zu bedienen und zudem leide er unter Kniebeschwerden. Da Radausflüge kein Grundbedürfnis darstellen, wurde der Antrag abgelehnt.
Das Sozialgericht jedoch verurteilte die Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen. Während des Verfahrens hatten die Eltern die Umrüstung bereits veranlasst und fortan war die Klage auf eine Kostenerstattung gerichtet, welche in zweiter Instanz abgewiesen wurde, da die Tochter mit den zwei Rollstühlen ausreichend versorgt sei.
Längere Fahrten könnten auch mit dem behindertengerechten Auto der Familie getätigt werden. Im Rahmen der Hilfsmittelversorgung bestehe zudem kein Anspruch auf Versorgung mit einem Therapietandem, da Radfahren und Wahrnehmung von Raum und Geschwindigkeit nicht zu den Grundbedürfnissen zähle.
Die Klägerin ging in die Revision, welche jedoch erfolglos blieb. Wiederum wurde festgestellt, dass die Klägerin im Nahbereich ihrer Wohnung ausreichend mit Hilfsmitteln versorgt sei.
Die von Geburt an körperlich schwerstbehinderte Klägerin (*1990, nicht geistig behindert & altersgerecht entwickelt), die weder laufen, stehen, aufrecht sitzen oder sprechen kann, begehrte die Kostenübernahme für eine Umrüstung eines Rollfiets vom Pedalbetrieb auf den Betrieb mit Elektro-Hilfsmotor. Die Klägeirn besitzt einen Rollstuhl für das Haus (behindertengerecht) und einen für den Aussenbereich, da sie eine Behindertenschule besucht. Diese sind aber, mangels eigener Bedienbarkeit, nicht mit Elektroantrieb ausgestattet. Zudem verfügt sie über ein Rollfiets (Selbstfahrerrollstuhl m. angekoppeltem Fahrradteil), so dass bspw. eine Pflegeperson auf dem Rad mitfahren kann.
2003 wurde von der Klägerin eine Umrüstung auf E-Bike beantragt, unter der Begründung des Vaters, es mache ihm aufgrund des Gewichtes der Tochter (welches mit dem Alter natürlich schwerer geworden war) immer mehr Probleme, das Rollfiets zu bedienen und zudem leide er unter Kniebeschwerden. Da Radausflüge kein Grundbedürfnis darstellen, wurde der Antrag abgelehnt.
Das Sozialgericht jedoch verurteilte die Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen. Während des Verfahrens hatten die Eltern die Umrüstung bereits veranlasst und fortan war die Klage auf eine Kostenerstattung gerichtet, welche in zweiter Instanz abgewiesen wurde, da die Tochter mit den zwei Rollstühlen ausreichend versorgt sei.
Längere Fahrten könnten auch mit dem behindertengerechten Auto der Familie getätigt werden. Im Rahmen der Hilfsmittelversorgung bestehe zudem kein Anspruch auf Versorgung mit einem Therapietandem, da Radfahren und Wahrnehmung von Raum und Geschwindigkeit nicht zu den Grundbedürfnissen zähle.
Die Klägerin ging in die Revision, welche jedoch erfolglos blieb. Wiederum wurde festgestellt, dass die Klägerin im Nahbereich ihrer Wohnung ausreichend mit Hilfsmitteln versorgt sei.
Kostenübernahme Krankenkasse
Häufigste Suchanfrage in der Anwalt Suche am 18. 08.2009:
Kostenübernahme Krankenkasse
in Verbindung mit:
gesetzliche, pivat, Hörgerät, Schwerbehinderung,
Kostenübernahme Krankenkasse
in Verbindung mit:
gesetzliche, pivat, Hörgerät, Schwerbehinderung,
Pleural mesothelioma - peritoneal mesothelioma
Where is the difference between pleural mesothelioma and peritoneal mesothelioma?
[mesotheliomaweb.org]
Malignant mesothelioma is a disease in which a cancerous tumor grows on the mesothelium - the sac lining the internal body cavities. The specific type of mesothelioma is named for the tissue where the cancer started. Pleural mesothelioma starts in the chest, in the pleura that surrounds the lungs (outer lining of the lungs and internal chest wall). It makes up about 70% of mesothelioma cases. Peritoneal mesothelioma starts in the lining of the abdominal cavity.
Although sometimes referred to as "asbestos lung cancer", mesothelioma is not the same as lung cancer. Lung cancers occur inside the lung itself; mesothelioma occurs in the lining of the lung. Mesothelioma is rare, striking fewer than 3000 Americans per year.
[mesotheliomaweb.org]
Fachanwalt bei Verstoss gegen BtmG
Häufigste Suchanfrage bei der Anwalt Suche am 18.08.2009
verstoss gegen btmg fachanwalt
in Verbindung mit:
cannabis, drogen, anwalt
verstoss gegen btmg fachanwalt
in Verbindung mit:
cannabis, drogen, anwalt
16.08.2009
Behindertenausweis Merkzeichen
Häufigste Suchanfrage in der Anwaltsuchmaschine am 14.08.2009
Behindertenausweis Merkzeichen
in Verbindung mit Kostenerstattung, Sozialgesetz
Behindertenausweis Merkzeichen
in Verbindung mit Kostenerstattung, Sozialgesetz
15.08.2009
Rechtsanwälte Medizinrecht: Kanzlei Einhoff
Kanzlei vertritt: Krankenhausträger & Arzt
Andreas Einhoff
Rechtsanwalt TSP Medizinrecht
- 1993: nach 2. Staatsexamen Beginn der anwaltlichen Tätigkeit in auf Krankenhaus-, Arzt-, und Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien
- 1998-2001: Leiter der Personalabteilung in Großkrankenhaus
- seit 2002: selbstständiger Rechtsanwalt
- Spezialgebiete: Arbeits- und Krankenhausrecht mit den Schwerpunkten Chefarztvertragsrecht un kirchliches Arbeitsrecht
- Kooperation mit weiteren Rechtsanwälten aus dem Gesundheitswesen
Adresse:
Hellweg 8
44787 Bochum
Kontakt:
Telefon: 0234 - 5839551
Telefax: 0234 - 5839571
sekretariat@kanzlei-einhoff.de
Kanzleischwerpunkte:
- Krankenhausrecht
- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht für Heilberufe
- Chefarztrecht
- Allgemeines Medizinrecht
- Abrechnungsrecht
- Gebührenrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Werberecht
13.08.2009
Fachanwalt BtmG
Häufigste Suchabfrage bei der Anwaltssuche am 13.08.2009:
Fachanwalt BtmG
in Verbindung mit:
Anwalt, Betäubungsmittel , Verstoss
Fachanwalt BtmG
in Verbindung mit:
Anwalt, Betäubungsmittel , Verstoss
12.08.2009
Mehrkosten für Wohnbedarf bei Schwerbehinderung
Frage: Unser Kind ist durch einen ärztlichen Fehler behindert zur Welt gekommen. Wir benötigen deshalb nunmehr eine größere Wohnung mit behindertengerechter Ausstattung. Auch überlegen wir, uns ein Haus zu kaufen. Welche Kosten werden uns erstattet?
Antwort: Es werden Ihnen die erhöhten Wohnkosten erstattet, die durch die Behinderung erforderlich sind. Das können sein:
* Höhere Wohnungsmiete, nach erforderlichem Umzug
* Bauliche Veränderungen, z. B. für ein behindertengerechtes Bad, WC, einen Lift, Stütz- und Haltvorrichtungen, angepasste Küchenmöbel, evtl. für einen Therapieraum oder einen Raum für eine Pflegekraft
* Mehrkosten für die Errichtung einer behindertengerechten Wohnung oder eines Hauses
* Ist bereits ein Haus vorhanden und muss ein schwerbehindertes Kind im vorhandenen Eigenheim mehr Fläche nutzen, besteht ein Anspruch auf Kapitalabfindung.
Entscheidend ist also immer, ob der Ausstattungsmehrbedarf und der flächenmäßige Mehrbedarf erforderlich sind. Wenn ja, sind Ihnen die anfallenden Kosten zu ersetzen.
gefunden bei: anwalt.de; Rechtsanwalt Dr. Patrick J. M. Junge-Ilges
11.08.2009
Der Arztvertrag im Arzthaftungsrecht
Der Begriff des Arztrechtes ist bislang nicht umfassend kodifiziert und kein abgeschlossenes System. So sind manche Teilbereiche wie das Arzthaftungsrecht erst durch das Richterrecht entwickelt worden. Dies bedeutet, sie werden nicht von der Legislative oder Exekutive festgesetzt, sondern entstehen erst in der Rechtsprechung.
Den allgemeinen Vorschriften entsprechend kommt der Arztvertrag meist durch konkludentes Verhalten zustande. Konkludente Handlungen sind Aktionen, die auf Willenserklärungen schliessen lassen, ohne dass die Erklärung tatsächlich erfolgt.
Zudem können fachspezifische Richtlinien aus em Arztvertrag an Bedeutung erlangen. Zum Beispiel um rechtliche Grenzen aufzuzeigen, Rechtspflichten eines Arztes zu bestimmen und den fachärztlichen Standard auszuprägen. So gewinnen diese Richtlinien haftungsrechtlich juristische Relevanz, sofern sie die erforderliche Sorgfalt darstellen.
Sachgegenstand im Vertrag ist die sachverständige Ausführung von Heilbehandlungen eines Arztes. Vor dem Hintergrund der Unbeherrschbarkeit des menschlichen Körpers kann ein Arzt den Heilerfolg nicht garantieren. In Ausnahmefällen kann ein Arztvertrag auch werkvertragliche Elemente enthalten Z.B. Leistungen der Medizintechnik und der Labortechnik, oder im Falle kosmetischer Operationen oder prothetischen Zahnbehandlungen.
Den allgemeinen Vorschriften entsprechend kommt der Arztvertrag meist durch konkludentes Verhalten zustande. Konkludente Handlungen sind Aktionen, die auf Willenserklärungen schliessen lassen, ohne dass die Erklärung tatsächlich erfolgt.
Zudem können fachspezifische Richtlinien aus em Arztvertrag an Bedeutung erlangen. Zum Beispiel um rechtliche Grenzen aufzuzeigen, Rechtspflichten eines Arztes zu bestimmen und den fachärztlichen Standard auszuprägen. So gewinnen diese Richtlinien haftungsrechtlich juristische Relevanz, sofern sie die erforderliche Sorgfalt darstellen.
Sachgegenstand im Vertrag ist die sachverständige Ausführung von Heilbehandlungen eines Arztes. Vor dem Hintergrund der Unbeherrschbarkeit des menschlichen Körpers kann ein Arzt den Heilerfolg nicht garantieren. In Ausnahmefällen kann ein Arztvertrag auch werkvertragliche Elemente enthalten Z.B. Leistungen der Medizintechnik und der Labortechnik, oder im Falle kosmetischer Operationen oder prothetischen Zahnbehandlungen.
10.08.2009
Cannabis in Deutschland - Rechtliche Aspekte
Das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) in Deutschland untersagt Anbau, Handel, Herstellung, Einfuhr/Ausfuhr, Abgabe und andere Inverkehrbringung von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf. Faserhanf, der auf einen stark erniedrigten THC-Gehalt gezüchtet wurde, bildet hierbei die Ausnahme, darf aber auch nur von Landwirten mit Sondergenehmigungen und zahlreichen Einschränkungen und Auflagen angebaut werden. Zu Beginn des Jahres 2009 wurden erste Verordnungen bzgl. des medizinischen Gebrauchs von THC erlassen, welches dann im Bedarfsfall über Apotheken aus den Niederlanden bezogen wird.
Paradox: Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Die Begründung hierfür liegt in der Straflosigkeit der Selbstschädigung, welches unserem Strafrecht zugrunde liegt. Richter und Kommentatoren des BtmG erkennen es an, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne erworben bzw. besessen zu haben. Das heißt, aus einem positiven Drogentest lässt sich nicht automatisch auf eine strafbare Handlung schliessen - es sei denn, es liegen andere strafbare Umstände vor.
Bild: Kokopelli / pixelio.de
Paradox: Der Konsum von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Die Begründung hierfür liegt in der Straflosigkeit der Selbstschädigung, welches unserem Strafrecht zugrunde liegt. Richter und Kommentatoren des BtmG erkennen es an, dass man Drogen konsumieren kann, ohne sie im gesetzlichen Sinne erworben bzw. besessen zu haben. Das heißt, aus einem positiven Drogentest lässt sich nicht automatisch auf eine strafbare Handlung schliessen - es sei denn, es liegen andere strafbare Umstände vor.
Bild: Kokopelli / pixelio.de
09.08.2009
Rechtsanwälte: Beckmann Massmann Rechtsanwälte
Erika Leimkühler
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht
Kanzlei vertritt: Patient & Arzt
- Beratung zu Fragen im Arzthaftungsrecht (insb. Prüfung v. ärztlichen Behandlungsfehlern, Berechtigung zur Erhebung/Abwehr v. Ansprüchen auf Schadensersatz & Schmerzensgeld, Fragen der Verjährung jeglicher Forderungen)
- weiterere Schwerpunkte: ärztliches Berufsrecht, allgemeines Arztrecht, Arztstrafrecht
- Möglichkeiten und Hilfe zur Gründung v. Zweitpraxen & Erweiterung v. Arztpraxen
- Abklärung wichtiger Aspekte bei Gründung eines MVZ, Umsetzung eines Praxiskaufvertrags & Bewertung v. Arztpraxen
- mehrjährige Tätigkeit im Versicherungsbereich, Beratung zu Versicherungsrecht, Recht der privaten Krankenversicherung, Fragen der Lebensversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeit)
Mitglied bei:
Deutscher Anwaltsverein (DAV)
Anwaltsverein Herford
AG Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
Adresse:
Arndtstraße 8
32052 Herford
Kontakt:
Telefon: 05221 - 9147 - 0
Telefax: 05221 - 532 28
info@rain-leimkuehler.de
Kanzleischwerpunkte:
- Arzthaftungsrecht
- Zahnarzthaftungsrecht
- Krankenhausrecht
- Geburtsschadensrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Ahackenrzneimittelhaftungsrecht
- Strafrecht & Strafverteidigung
- Versicherungsrecht
- Chefarztrecht
- Allgemeines Medizinrecht
- Abrechnungsrecht
- Gebührenrecht
- Arzneimittelregress
- Ärztliches Berufsrecht
- Ärztliches Werberecht
Bezug von Medikamenten über Apothekenterminal unzulässig
Ein Apothekenterminal, an dem ohne persönlichen Kontakt mit einem Apotheker Medikamente ausgegeben werden können, widerspricht den derzeitigen Arzneimittelschutzregeln.
Ein Apotheker hatte in seiner Filiale einen Abgabeterminal errichtet, mit dem auch Medikamente an Patienten abgegeben werden konnten, wenn er sich nicht dort befand, bspw. während der Nachtzeit. Nur ein Bildschirmtelefon verband den Kläger mit seinen Kunden, was vom Land als "kundendistanzierter Betrieb" kritisiert und beanstandet wurde. Vom Apotheker wurde daraufhin Klage erhoben, um festzustellen, dass das installierte Gerät sehr wohl mit den derzeitigen Arzneimittel- und Apothekengesetzen vereinbar sei. Das Verwaltungsgericht entschied, dass das Terminal dann unzulässig wird, sobald ein Drucker darin angebracht ist, mit dem gesetzlich notwendige Angaben auf Originalrezepten gemacht werden können. Unter Berufung auf das Land, wurde die Klage jedoch vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen.
Das Apothekenrecht weise absichtlich einen sehr hohen Sicherheitsstandard für den Apothekenbetrieb auf, um vor fehlerhaften Medikamentenabgaben zu schützen. Wenn jedoch durch ein Terminal die persönliche Medikamentenabgabe durch den Apotheker ausgeschlossen wird, so werde dieser Standard unzulässig gesenkt. Ein elektronisch gesteuerter Arzneimittelabsatz widerspreche zudem dem Recht zugrunde liegenden "Leitbild vom Apotheker in seiner Apotheke".
Es sei lediglich Aufgabe des Gesetzgebers, Abstriche bei der Arzneimittelsicherheit machen zu dürfen. Auch durch die gesetzliche Zulassung des Versandhandels mit Medikamenten ist dieser Schutz in keinster Weise gelockert worden, da dieser immer noch vorraussetzt, dass die Bereitstellung der Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal kontrolliert wird.
Ein Apotheker hatte in seiner Filiale einen Abgabeterminal errichtet, mit dem auch Medikamente an Patienten abgegeben werden konnten, wenn er sich nicht dort befand, bspw. während der Nachtzeit. Nur ein Bildschirmtelefon verband den Kläger mit seinen Kunden, was vom Land als "kundendistanzierter Betrieb" kritisiert und beanstandet wurde. Vom Apotheker wurde daraufhin Klage erhoben, um festzustellen, dass das installierte Gerät sehr wohl mit den derzeitigen Arzneimittel- und Apothekengesetzen vereinbar sei. Das Verwaltungsgericht entschied, dass das Terminal dann unzulässig wird, sobald ein Drucker darin angebracht ist, mit dem gesetzlich notwendige Angaben auf Originalrezepten gemacht werden können. Unter Berufung auf das Land, wurde die Klage jedoch vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen.
Das Apothekenrecht weise absichtlich einen sehr hohen Sicherheitsstandard für den Apothekenbetrieb auf, um vor fehlerhaften Medikamentenabgaben zu schützen. Wenn jedoch durch ein Terminal die persönliche Medikamentenabgabe durch den Apotheker ausgeschlossen wird, so werde dieser Standard unzulässig gesenkt. Ein elektronisch gesteuerter Arzneimittelabsatz widerspreche zudem dem Recht zugrunde liegenden "Leitbild vom Apotheker in seiner Apotheke".
Es sei lediglich Aufgabe des Gesetzgebers, Abstriche bei der Arzneimittelsicherheit machen zu dürfen. Auch durch die gesetzliche Zulassung des Versandhandels mit Medikamenten ist dieser Schutz in keinster Weise gelockert worden, da dieser immer noch vorraussetzt, dass die Bereitstellung der Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal kontrolliert wird.
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